EU-Urteil zur Westsahara:Beschränkte Hoheit

Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs löst Freude in entlegenen Flüchtlingslagern in der nordafrikanischen Wüste aus: Marokko darf nicht einfach über Fischgründe vor der Küste von Westsahara verfügen und dort Lizenzen vergeben.

Von Moritz Baumstieger

Selten lösen Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) Freudenfeiern auf anderen Kontinenten aus, am Dienstag jedoch war das der Fall. Als die Richter ihre Entscheidung zu einem Fischereiabkommen zwischen der EU und dem Königreich Marokko vortrugen, jubelten Menschen in Flüchtlingslagern im Süden Algeriens und entrollten Banner, auf denen sie den Juristen dankten.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: