Von Bernd Dörries

Das Stuttgarter Gericht verurteilt einen Versandhändler zu 3600 Euro Strafe, weil er durchgestrichene Hakenkreuze verkaufte. Der Verurteilte versteht die Welt nicht mehr - und will den Rechtsstreit fortsetzen.

Das Landgericht Stuttgart hat einen Versandhändler, der Anti-Nazi-Logos verkauft hatte, wegen der Verbreitung von verfassungswidrigen Symbolen zu einer Geldstrafe von 3600 Euro verurteilt.

Demonstrant

Vor dem Landgericht in Stuttgart verteilen Jugendliche Protest-Handzettel gegen den Prozess. (© Foto: dpa)

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Zusätzlich ließ das Gericht 16.000 Artikel aus dem Warensortiment beschlagnahmen, die nach Angaben des Angeklagten einen Wert von etwa 30.000 Euro haben. Dazu zählen T-Shirts und Anstecker, die ein Hakenkreuz auf einem Halteverbotsschild zeigen oder eben dieses Symbol, wie es von einer Faust zerschlagen wird.

Die Geldstrafe wurde in 90 Tagessätze à 40 Euro aufgeteilt, womit ein Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis ausbleibt.

Die Richter begründeten ihr Urteil damit, dass der Angeklagte mit der Massenverbreitung der Symbole zur "Gefahr eines Gewöhnungseffektes" beigetragen habe.

Dass die Logos zu einem großen Teil "eindeutig und unmissverständlich" gegen nationalsozialistisches Gedankengut gerichtet seien, spreche nicht gegen eine Verurteilung. Das Strafgesetzbuch strebe eine "grundsätzliche Tabuisierung" der Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen an.

Der Angeklagte habe zudem die Möglichkeit gehabt, "seine Meinung auch in anderer Form unter das Volk zu bringen", eine Ausnahme, die durch das Recht der freien Meinungsäußerung gedeckt sei, bestehe daher nicht. Die Staatsanwaltschaft begrüßte das Urteil, das nur wenig unter ihrem Strafantrag liegt. "Was unter dem Hakenkreuz geschehen ist, ist zu schrecklich, um es als modisches Accessoire zu verwenden", sagte Oberstaatsanwalt Bernhard Häussler.

"Schlag ins Gesicht"

Bei der Durchsuchung der Geschäftsräume des Versandhandels waren auch die Adressen Tausender Kunden sichergestellt worden, an die Waren mit Anti-Nazi-Symbolen verschickt worden waren. Wie mit ihnen verfahren wird, soll erst entschieden werden, wenn das Urteil rechtskräftig ist. Das Gericht urteilte nicht über das private Tragen von Anti-Nazi-Symbolen.

Von einem "Schlag ins Gesicht" sprach der nun verurteilte Versandhändler Jürgen Kamm. "Es ist nicht nachvollziehbar, dass ich den Rechtsradikalismus fördern soll." Der 32-Jährige will die beanstandeten Waren bis zu einer Entscheidung der nächsten Instanz aber weiter vertreiben. Für den von ihm geführten Versand "nix gut" würden sie nur etwa zehn Prozent des Umsatzes ausmachen. Er wolle den Rechtsstreit "aus Überzeugung" fortsetzen.

Sein Verteidiger Thomas Fischer kündigte nach dem Urteil Revision an, die dann vor dem Bundesgerichtshof verhandelt wird. Auch die Staatsanwaltschaft begrüßte die Herbeiführung einer höchstrichterlichen Entscheidung. Das Gericht nannte sein Urteil "eine notwendige Etappe" auf dem Weg zu einer endgültigen Klärung.

Claudia Roth hat sich selbst angezeigt

Die Parteivorsitzende der Grünen, Claudia Roth, kritisierte das Urteil des Stuttgarter Gerichts als "rechtsblinden Autismus". In einer Zeit, in der die rechtsextreme NPD in Landes- und Bezirksparlamente einziehe, sei es "kontraproduktiv und unverantwortlich", ausgerechnet die zu kriminalisieren, die sich offen gegen Rechtsextremismus stellen.

"Ich frage mich schon, warum die Staatsanwaltschaft nicht gegen die Fifa ermittelt hat, die während der WM an Fanmeilen und in Stadien das gleiche durchgestrichene Hakenkreuz als Symbol dafür angebracht hat, dass dort keine Nazi-Kennzeichen erlaubt sind", sagte Roth.

Die Grünen-Politikerin hatte sich nach der Erhebung der Anklage im Frühjahr selbst angezeigt, gegen sie läuft nun ein Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart.

Die SPD-Landesvorsitzende von Baden-Württemberg, Ute Vogt, kritisierte, es sei "überhaupt nicht nachvollziehbar, dass hier versäumt wurde, ein klares Signal für das Engagement gegen Rechtsextremismus zu zeigen".

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(SZ vom 30.09.2006)