Der frühere Verfassungsrichter Mahrenholz über verfassungswidrige Wahlen und den Machtwillen von Schwarz-Gelb.
Ernst Gottfried Mahrenholz war zwischen 1981 und 1994 Richter am Bundesverfassungsgericht, sieben Jahre davon als Vorsitzender des zweiten Senats und Vizepräsident des Gerichts. Mahrenholz ist seit 1950 Mitglied der SPD.
Streitpunkt Überhangmandat: Die deutschen Verfassungsrichter gestatten eine verfassungswidrige Bundestagswahl. (© Foto: ddp, dpa; Montage: sueddeutsche.de)
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sueddeutsche.de: Das Bundesverfassungsgericht hat vergangenes Jahr festgestellt, dass das deutsche Wahlrecht verfassungswidrig ist. Dennoch wählen die Bundesbürger am Sonntag nach diesem Recht. Bereitet Ihnen das Kopfschmerzen?
Ernst Gottfried Mahrenholz: Ja. Das Volk ist ja nur an einem Tag alle vier Jahre wirklich Volk, nämlich dann, wenn es den Bundestag wählt. Bei dieser Wahl entscheiden wir, wie die deutsche Politik in den nächsten vier Jahren aussehen soll. Aber wir Wähler haben es mit einem verfassungswidrigen Wahlrecht zu tun. Gibt es Überhangmandate - und das ist in hohem Maße zu befürchten -, ist das Wahlergebnis nicht mehr Ausdruck des Wählerwillens. Und entscheiden gar die Überhangmandate darüber, wer die Mehrheit gewinnt, entspricht die Parlamentsmehrheit nicht mehr der Mehrheit der Wählerstimmen.
sueddeutsche.de: Wie konnte es dazu kommen?
Mahrenholz: Das Gericht hat grundsätzlich angeführt, es müsste vor dem Juni 2011 kein neues Wahlrecht beschlossen werden. Aber die Grünen haben doch gezeigt, dass es problemlos möglich gewesen wäre, noch vor der Bundestagswahl ein verfassungskonformes Wahlrecht auf den Weg zu bringen. Der Gesetzesvorschlag, den die Grünen eingebracht haben, hätte die wesentlichen Bedenken der Verfassungsrichter beseitigt.
sueddeutsche.de: Der Vorschlag scheiterte. An der Union, an der FDP - aber auch der SPD.
Mahrenholz: Union und FDP wollten an die Sache nicht ran, weil sie befürchten, dass sie die von ihnen angestrebte Mehrheit vielleicht nur mit Hilfe von CDU-Überhangmandaten erreichen. Dennoch ist gerade das Verhalten der Liberalen merkwürdig. Denn die FDP tritt ja sonst gern als Wahrer freiheitlicher Bürgerrechte auf.
sueddeutsche.de: Welche Fehler hat die SPD gemacht?
Mahrenholz: Die SPD hat eine ausgesprochen schizophrene Rolle gespielt. Der Justitiar der SPD hat eine flammende Rede für den Vorstoß der Grünen gehalten und am Ende der Rede aus Gründen der Koalitionstreue empfohlen, gegen den Entwurf zu stimmen.
sueddeutsche.de: Sie waren selbst 13 Jahre Verfassungsrichter. Was könnte Ihre Nachfolger bewogen haben, dem Gesetzgeber eine so lange Frist zu geben?
Mahrenholz: Schwer zu sagen. Denn das Grundgesetz befiehlt unnachsichtig, jetzt, im Jahr 2009, entsprechend der Grundsätze der Gleichheit, Freiheit und Allgemeinheit zu wählen. Und das Gericht hat auch nicht gesagt, es darf dem Bundestag egal sein, ob das Volk auf verfassungswidriger Grundlage wählt.
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Das hätten Sie wohl gern, dass ich nicht zu Wahl gehe, gell? Ich werde dennoch hingehen und keine Ex-Sozialisten (siehe Blockpartei) wie die CSDU wählen, die Linke ebenfalls nicht. Wobei die Linke immer noch das kleinere Übel ist, da weniger Ex-SEDler als bei der CSDU.
Abgesehen davon, ist die Zeitvorgabe des Verfassungsgerichts nicht relevant. Das Gericht hat nur gesagt: "Spätestens!". Sich deshalb auf die faule Haut legen um bei den kommenden Wahlen von der Verfassungswidrigkeit profitieren? Würde man diesen Verstoß ernst nehmen, hätte es längst eine Änderung gegeben. Sie brauchen mir immer noch nicht Ihre Meinung aufdrücken, jetzt sage ich das schon zum zweiten mal (siehe Abwertung meiner Person).
daß gegen die BT-Wahl, völlig egal wie sie ausgeht !!!, vor dem BVerfG geklagt wird.
Denn ich als Bürger würde gerne wissen wollen warum ein Gesetzentwurf, der die vom Gericht beanstandeten Mängel geheilt hätte, abgelehnt wurde und als "bessere" Alternative vorsätzlich ein erwiesenermaßen grundgesetzwidriger Wahlmodus bevorzugt wurde. Eine aktuelle, kurzfristige Änderung hätte eine komplette Neuregelung in der nächsten Legislaturperiode ja nicht ausgeschlossen. Die Fristsetzung des BVerfG rechtfertigt m.E. keinesfalls einen Verzug bei der Behebung des Mangels, da diese Behebung möglich leicht war. Was sich bei uns abspielt ist die übelste Mißachtung der Bevölkerung, denn die hat einen nicht aufschiebbaren Anspruch, wenn möglich, grundgesetzkonform wählen zu können.
Haben Sie sie auch verstanden? Was unseren demokratischen Rechtsstaat ausmacht, können Sie in Art. 1, 19 und 79 GG unschwer nachlesen. Zu den Gründen, aus denen das BVerfG eine "Nachbesserungsfrist" bis zum Juli 2011 setzt, gäbe es auch einiges zu sagen, aber ich vermute mal, dass Sie diesbezüglich eher argumentationsresistent sind (Sie wollen sich einfach alterieren, das merkt man zu deutlich). Ich hoffe nur, dass Sie bei diesen undemokratischen Wahl-Spielchen nicht mitmachen und deswegen am Sonntag einfach mal ein Bier trinken gehen oder so (Hauptsache einen großen Bogen um das Wahllokal gemacht)
@Syndikus. Das mit dem "neo-" können Sie sich sparen, ich bin dezidiert konservativ. Diese Vorsilbe ist ein modischer Unfug, der absolut unsinnig ist. Im übrigen nehme ich mir nur das Recht heraus, wie alle anderen hier meine Meinung zu sagen, auch meine Meinung über andere Äußerungen (wie dies hier vice versa durchaus guter Brauch ist). Dass ich hier weiß Gott nicht nur auf Brüder und Schwester in meinem Geiste treffe, sondern mehrheitlich auf vertreter anderer meinungen, nehme ich nicht nur billigend in Kauf, freue mich dabei aber an teils heftigen, teils unsachlich-polemischen reaktionen, die in ihrer Schlichtheit und Direktheit mehr über die Absender sagen, als diesen eigentlich lieb sein kann.
Zu Ihrem unsäglichen Iran-rest, der für sich selber spricht, schweige ich lieber aus gründen der netikette.
"Ihr schräger Vergleich mit dem Iran läßt indes herzliche Zweifel an Ihrer Urteilskraft vermuten."
Ihre einseitige Meinungsfreiheit läßt indes herzliche Zweifel an Ihrer Konversationsfähigkeit und Demokratiedefizite vermuten. Können Sie mit anderen Meinungen nicht umgehen?
Nicht alle auf sueddeutsche.de teilen Ihre neokonservative Meinung. Das sollten Sie respektieren, so wie es sich in einer "funktionierenden" Demokratie gehört.
Ihren geht es sicherlich nicht um den Iran, weshalb man an der Stelle des Irans, die Türkei, Syrien oder Ägypten hätte erwähnen können. Es ist der Moslem (=Islam), der Sie stört.
Ich kenne die damalige Entscheidung des Verfassungsgerichts. Die Politik hatte schon damals entschieden, das Gesetz erst nach den Wahlen zu ändern. Wieso erst danach? Wenn etwas verfassungswidrig ist, ist man verpflichtet diesem Demokratieverstoß schnellstmöglich nachzugehen. Ansonsten nimmt die Politik unsere Verfassung nicht ernst genug. Sie müssen mir da also nicht extra Ihre CSDU Meinung aufdrücken, da ich meine eigene Meinung habe ;-)
Die verfassungswidrigen Wahlen sind nur ein Defizit von vielen in der Bundesrepublik, faktisch also keine richtig funktionierende Demokratie mehr. Nicht nur Meinungsfreiheit, Pressefreiheit und Religionsfreiheit machen eine Demokratie aus, da steckt schon mehr dahinter, auch wenn Sie sich mit dem bisschen zufrieden geben.
Wieso soll der Vergleich mit dem Iran nicht angebracht sein? Weil wir bessere Menschen sind? Stehen wir über den Iranern, ja sogar über Moslems?
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