Von Interview: Matthias Drobinski

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries ist gegen die Forderung von 47 Abgeordneten aus allen Parteien.

Eltern wählen für ihre Kinder - das wollen 47 Bundestagsabgeordnete aus allen Parteien erreichen. Sie haben einen fraktionsübergreifenden Antrag an die Bundesregierung eingebracht, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. An diesem Donnerstag will der Bundestag über diesen Antrag diskutieren.

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Er sieht vor, dass jeder Deutsche von Geburt an wahlberechtigt ist, zunächst aber die Eltern als Treuhänder pro Kind ein Zusatzkreuz bei der Wahl machen dürfen. Zu den Initiatoren des Antrags gehören der aus der CDU-Fraktion ausgeschlossene Martin Hohmann und die Grüne Antje Vollmer, der FDP-Politiker Hermann Otto Solms und Bundestagspräsident Wolfgang Thierse. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries ist dagegen.

SZ: Frau Ministerin, im Grundgesetz steht: Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus, und nicht: Alle Staatsgewalt geht von Menschen ab dem vollendeten 18.Lebensjahr aus. Was spricht dagegen, jedem deutschen Staatsbürger eine Stimme zu geben, egal wie alt er ist? Zypries: Im Artikel 38 des Grundgesetzes steht auch, dass man erst ab 18 Jahren wählen kann - vor allem steht dort aber, dass das Wahlrecht persönlich und für alle gleich ist. Ein Wahlrecht, bei dem man so viele Stimmen abgeben kann, wie man Kinder hat, widerspricht dem Grundsatz einer unmittelbaren und gleichen Wahl. Dieser Grundsatz ist Ausdruck unserer demokratischen Staatsordnung und daher unantastbar. Ganz zu schweigen von den praktischen Problemen, die ein solches Wahlrecht mit sich brächte.

SZ: Zerstrittene Eltern, Kinder, die anders stimmen wollen, als ihre Eltern ihnen vorschreiben möchten, Kinder, die ihre Eltern verklagen, weil sie jahrelang die falsche Partei gewählt haben... Zypries:... da kann man sich die merkwürdigsten Konstellationen vorstellen. Was ist, wenn der Mann CDU und die Frau FDP wählt? Wer bekommt dann die Stimme? Und wenn die Zahl der Kinder ungerade ist? Sollen dann die Eltern je Kind eine halbe Stimme bekommen? Soll ein Gericht entscheiden, ob der Vater oder die Mutter die Stimme abgeben kann, und nach welchen Kriterien soll dies ablaufen? Man kann das Gedankenspiel noch weiterspinnen: Was ist mit den Kindern, die das Wahlrecht für ihre 90-jährigen dementen Eltern ausüben wollen - mit dem Argument, dass auch alte und kranke Menschen in der Gesellschaft keine große Lobby haben?

SZ: Aber das Anliegen der Initiatoren ist doch nachvollziehbar: Familien haben in diesem Land keine Lobby. Warum also nicht ihr Stimmgewicht erhöhen und sie als Wählergruppe interessanter machen? Zypries: Das stimmt doch gar nicht, dass niemand an die Familien denkt. Keine Regierung hat so viel für die Familien getan wie diese. Wir fördern Krippen und Ganztagsschulen, Bildung und Ausbildung.

SZ: Dann müsste gerade Familienministerin Renate Schmidt gegen eine Wahlrechtsänderung sein. Sie ist aber dafür. Zypries: Wie gesagt, meines Erachtens ist eine solche Wahlrechtsänderung mit der Verfassung nicht vereinbar.

SZ: Es wird auch immer wieder darüber debattiert, das Wahlalter zu senken. Können Sie sich da Bewegung vorstellen - dass Jugendliche ab 16 wählen? Zypries: Da gab es ja bereits Versuche - in Hessen zum Beispiel. Dort ist das Wahlalter jetzt wieder bei 18 Jahren, auch, weil die Erfahrungen nicht so überwältigend waren, wie die Befürworter es angekündigt hatten. Ich glaube, es gibt gute Gründe, die Wahlberechtigung an die Volljährigkeit zu knüpfen. Es geht bei einer Wahl nicht nur um die Alcopop-Steuer, sondern um Grundsatzentscheidungen. Und um die zu treffen, braucht man eine gewisse Reife.

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(SZ vom 1.4.2004)