Wahlforschung:Infratest darf "Hausinstitut der SPD" genannt werden

Im Gerichtsstreit der konkurrierenden Wahlforschungsinstitute muss Infratest eine Niederlage einstecken. Die Konkurrenz von Forsa darf ihm Nähe zur SPD unterstellen.

Das Meinungsforschungsinstitut TNS Infratest darf als "Hausinstitut der SPD" bezeichnet werden. Das Landgericht München I wies eine Klage des Instituts gegen Forsa-Chef Manfred Güllner am Donnerstag in diesem Punkt ab. Aussagen, die Infratest ein Schönen von Umfragezahlen unterstellen, darf der Geschäftsführer des Konkurrenten dagegen nicht wiederholen.

Wahlforscher mit Nähe zur SPD: Eine Mitarbeiterin von Infratest während einer Umfrage zur Bundestagswahl 2005. (Foto: Foto: ddp)

Güllner hatte in dem Videobeitrag eines Online-Portals erklärt, Infratest sei "40 Jahre das Hausinstitut der SPD. Und da wird man sich schon überlegen, ob man nicht ein bisschen die Zahlen schönt". Das Gericht erlaubte zwar die erste Hälfte, den zweiten Satz aber nicht.

Die Aussage, dass Infratest Hausinstitut der SPD sei, sah Richter Wolfgang Kopp vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. Schon in der mündlichen Verhandlung im Januar hatte er darauf hingewiesen, dass Infratest auch in der Politikwissenschaft so bezeichnet werde. Es sei jedem selbst überlassen, was er genau darunter verstehe. Eine öffentliche Diskussion müsse gestattet sein, inwieweit es eine Nähe von Instituten zu Parteien gebe und inwiefern Umfragewerte objektiv ermittelt seien.

Infratest-Anwalt Ralf Tscherwinka hatte die Bezeichnung als "Hausinstitut der SPD" im Januar als "Frontalangriff auf Unabhängigkeit und Seriosität" seines Mandanten kritisiert. Güllner hatte damals argumentiert, die SPD arbeite ausschließlich mit Infratest zusammen. "Das muss man ja sagen dürfen." In Güllners Aussage über ein Schönen der Zahlen sah der Richter dagegen eine Tatsachenbehauptung. In der mündlichen Verhandlung hatte er gesagt: "So weit geht Meinungsfreiheit nicht, dass man über andere unwahre, negative Aussagen verbreiten darf."

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