Wahl von Köhler und Wulff:Verfassungsgericht verhandelt über mögliche Fehler bei Bundespräsidentenwahlen

Verstießen die Wahlen von Horst Köhler und Christian Wulff zum Bundespräsidenten gegen das Grundgesetz? Ein Mitglied der Bundesversammlung behauptet das und hat Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Das will nun über mögliche Fehler verhandeln.

Das Bundesverfassungsgericht will am 11. Februar über mögliche Fehler bei zwei Bundespräsidentenwahlen verhandeln. Das teilte das Gericht am Dienstag mit. Der Zweite Senat will demnach überprüfen, ob die Wiederwahl von Horst Köhler 2009 und die Wahl von Christian Wulff 2010 fehlerhaft waren.

Ein Politiker der rechtsextremen NPD hat gegen die jeweiligen Wahlen geklagt. Sie seien ungültig. Er ist unter anderem der Ansicht, dass die Bundesversammlungen fehlerhaft zusammengesetzt waren. Die Versammlung setzt sich laut Grundgesetz aus den Mitgliedern des Bundestages zusammen, sowie einer gleichen Anzahl von Mitgliedern, die von den Volksvertretungen der Länder nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt werden.

Der Antragsteller macht dem Verfassungsgericht zufolge geltend, die Abgeordneten der Länderparlamente hätten de facto jedoch nur eine Einheitsliste bestätigen oder insgesamt ablehnen können. Darin sieht er einen Verstoß gegen die vorgeschriebene Verhältniswahl.

Wahlen wären auch bei Fehlern nicht automatisch ungültig

Außerdem sieht der NPD-Politiker seine Rechte als Mitglied der Versammlung verletzt, weil es über von ihm gestellte Anträge zu Geschäftsordnung keine Aussprache gegeben habe.

Sollte Verfassungsrecht verletzt worden sein, folgt daraus nicht automatisch die Ungültigkeit der beiden Wahlen. Das sieht das Gesetz nicht vor. Vielmehr müssten die benannten Fehler für künftige Präsidentenwahlen beseitigt werden. Die Richter wollen in ihrer Verhandlung den Angaben zufolge besonders Stellung und Aufgabe der Bundesversammlung erörtern.

Bei sogenannten Organklagen wie hier, muss das Gericht mündlich verhandeln. Nur wenn die Klage offensichtlich unbegründet ist oder die Beteiligten ausdrücklich auf eine mündliche Verhandlung verzichten, kann das Gericht im schriftlichen Verfahren entscheiden. Ein Urteil ist in mehreren Monaten zu erwarten.

Der Verfassungsrichter und ehemalige Saar-Ministerpräsident Peter Müller ist nicht beteiligt, da er Mitglied beider Bundesversammlungen war.

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