Wahl in Iran:Ahmadinedschad will gegen Kandidaten-Bann vorgehen

Mahmud Ahmadinedschad will gegen Nichtnominierung von Esfandiar Rahim Mashaie bei Präsidentenwahl in Iran vorgehen.

"Ich bin zuversichtlich, dass das Problem gelöst wird", betonte Ahmadinedschad.

(Foto: dpa)

Ultrakonservativ ist das Gremium, das die Kandidaten für die Präsidentenwahl in Iran bestimmt. Auch ein Vertrauter Mahmud Ahmadinedschads wurde nicht zugelassen. Dagegen will der derzeitige Amtsträger vorgehen - und beim Ayatollah vorsprechen.

Irans scheidender Präsident Mahmud Ahmadinedschad will gegen den Aussschluss seines Vertrauten Esfandiar Rahim Mashaie von der Präsidentschaftswahl vorgehen. "Ich bin zuversichtlich, dass das Problem gelöst wird", betonte Ahmadinedschad, der bei der Abstimmung Mitte Juni nicht mehr antreten darf.

Auf seiner eigenen Webseite erklärte Ahmadinedschad, dass Mashaie ein "Opfer der Ungerechtigkeit" geworden sei. Er habe die Kandidatur Mashaies zur Wahl am 14. Juni unterstützt, weil er "gläubig, rechtschaffen und nützlich für das Land" sei. Er werde beim Geistlichen Oberhaupt Ayatollah Ali Chamenei Einspruch einlegen.

Der als gemäßigt geltende frühere Präsident Akbar Haschemi Rafsandschani, dessen Kandidatur der Wächterrat ebenfalls abgelehnt hatte, will dagegen nicht gegen die Entscheidung vorgehen, wie sein Wahlkampfmanager Eshagh Dschahangiri mitteilte.

Der 79-jährige Rafsandschani ist bei den Ultrakonservativen umstritten. Er hatte bereits zuvor angekündigt, die Entscheidung des Wächterrats zu akzeptieren. Zwar ist seine Stellung stark geschwächt, doch ist er noch immer Vorsitzender des mächtigen Schlichtungsrates.

Der Wächterrat hatte am Dienstag die Kandidatenliste für die Präsidentenwahl bekannt gegeben. Von den rund 700 Bewerbern wurden nur acht Kandidaten zugelassen, darunter zwei Gemäßigte und ein Reformer. Wie bei den vorherigen Wahlen wurden auch alle Frauen, die sich um das Amt bewerben wollten, ausgeschlossen.

Das von ultrakonservativen Geistlichen dominierte Gremium überprüft vor jeder Wahl die Eignung der Bewerber. Die Opposition kritisiert seit Jahren, dass die dabei angewandten Kriterien vage sind und der Entscheidungsprozess nicht transparent verläuft. Formal ist keine Möglichkeit zur Beschwerde gegen die Entscheidungen des Wächterrats vorgesehen.

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