Die Koalition plant das neue Waffengesetz im Eilverfahren durch den Bundestag zu bringen - doch das umstrittene Spiel Paintball soll nun doch nicht verboten werden.

Bei der geplanten Änderung des Waffenrechts will die große Koalition vorerst auf ein Verbot von Jagdspielen wie Paintball verzichten. "Ein Verbot wird es jetzt nicht geben", sagte der SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz. Es solle aber ein Prüfungsprozess eingeleitet werden, bei dem Gutachten eingeholt und mögliche Gesetzesänderungen aufgezeigt werden sollten. Denkbar seien etwa Altersbeschränkungen und Regelungen bezüglich "der Art des Outfits" bei dem Kampfspiel.

Paintball, ddp

Freunde des Paintball-Spiels dürfen weiter mit Farbe um sich schießen. (© Foto: ddp)

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Die Innenexperten der großen Koalition hatte sich am Dienstagabend mit dem Bundesinnenministerium auf eine Verschärfung des Waffenrechts geeinigt. Neben dem Verbot von Paintball sollten zu Hause aufbewahrte Schusswaffen schärfer kontrolliert werden.

Die große Koalition plant einem Medienbericht zufolge, das Waffengesetz im Eilverfahren durch den Bundestag zu bringen. Wie Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) sagte, soll das Gesetz über einen Änderungsantrag an das schon laufende Verfahren zum Sprengstoffgesetz gekoppelt werden.

Nach Einschätzung des Deutschen Städte-und Gemeindebunds sind die Kommunen derzeit aber nicht in der Lage, die von der großen Koalition beschlossenen schärferen Kontrollen von Waffenbesitzern umzusetzen. "Die zuständigen Behörden müssen deutlich aufgestockt werden, um eine effektive Kontrolle von Sportschützen und Jägern zu gewährleisten", sagte Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg der Neuen Osnabrücker Zeitung. Mit dem heutigen Personal in den Kommunen sei das nicht zu schaffen. Die Verschärfung des Waffenrechts sei zwar richtig, betonte Landsberg. "Sie bliebe aber Symbol-Politik, wenn strengere Vorschriften nur auf dem Papier stehen."

Der Gesetzentwurf der Koalition sieht als zentralen Punkt erweiterte Kontrollen von Waffenbesitzern vor. Die sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition soll von den Behörden verdachtsunabhängig und unangemeldet kontrolliert werden. Der Wohnungsinhaber muss die Kontrolleure nicht hereinlassen. Bei einer beharrlichen Weigerung kann ihm aber die Waffenerlaubnis entzogen werden.

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(AFP/dpa/woja/bavo)