Nach dem Amoklauf appelliert Kanzlerin Merkel an Eltern und Erzieher, dass Kindern nicht zu viel Gewalt zugemutet wird. Innenminister Schäuble warnt vor voreiligen Gesetzesinitiativen.
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) macht sich für schärfere Kontrollen von Waffenbesitzern stark. Nach dem Amoklauf von Winnenden müssten die Experten überlegen, ob man durch unangemeldete Kontrollen die ordnungsgemäße Aufbewahrung von Waffen und Munition überprüfen könne, sagte Merkel am Sonntag im Deutschlandfunk. "Wir müssen alles tun, um zu schauen, dass Kinder nicht an Waffen kommen." Politiker von SPD und Grünen forderten eine Verschärfung des Waffenrechts. Die CSU will Killerspiele verbieten. Bundespräsident Horst Köhler hält eine Debatte über den Zusammenhalt in der Gesellschaft für nötig.
Kanzlerin Merkel fordert mehr Aufmerksamkeit für junge Menschen und schärfere Waffenkontrollen. (© Foto: AP)
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Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) unterstützte Merkels Vorstoß. Man müsse jetzt über vieles nachdenken, dabei aber immer auch die Konsequenzen beachten, sagte er nach einem Treffen mit seinen Amtskollegen aus fünf EU-Staaten, bei dem über Jugendgewalt gesprochen wurde. Mit den für den Vollzug des Waffengesetzes zuständigen Ländern müsse man intensiv über Schlussfolgerungen aus dem Amoklauf diskutieren. In der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung hatte Schäuble zuvor vor schnellen Gesetzesinitiativen gewarnt.
Bundesjugendministerin Ursula von der Leyen (CDU) sieht Mängel beim Jugendschutz. Ein Vollzugsdefizit gebe es ganz klar, sagte sie den Stuttgarter Nachrichten und der Kölnischen Rundschau (Montag), "auch wenn es Kommunen gibt, die das Thema Kinderschutz ernster nehmen als andere". Gleichzeitig appellierte von der Leyen, Investitionen in Schule und Bildung nicht zu vernachlässigen. Das Unterlassen von Bildungsinvestitionen "schlägt brutal zurück - etwa durch Jugendkriminalität und Jugendarbeitslosigkeit".
Der Bundespräsident richtete den Blick auf den Zusammenhalt in der Gesellschaft. "Diese Tat mahnt uns auch, darüber nachzudenken, ob wir unseren Mitmenschen immer die notwendige Aufmerksamkeit entgegenbringen", sagte Köhler den in Dortmund erscheinenden Ruhr Nachrichten.
In der Debatte über das Waffenrecht trat auch die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) für unangekündigte Kontrollen ein. "Wir haben nach dem Amoklauf von Erfurt das Waffenrecht verschärft - aber niemand kontrolliert, ob die strengeren Auflagen eingehalten werden", sagte der DPolG-Vorsitzende Rainer Wendt der dpa. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) will mit Blockiersystemen für Waffen und Waffenschränke das Risiko unbefugter Zugriffe minimieren.
Der Chef des Bundes Deutscher Kriminalbeamten, Klaus Jansen, forderte, Sportschützen sollten ihre Munition bei der Polizei abliefern. Ihm sträubten sich die Haare, wenn er höre, dass 5000 Schuss Munition in einem Privathaushalt herumlägen. Großkalibrige Waffen wie die Beretta, die der Amokschütze Tim K. verwendet hatte, gehörten nicht in die Hand von Bürgern, sagte Jansen den Lübecker Nachrichten.
Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck, trat erneut für ein schärferes Waffenrecht ein. "Hier darf die Politik nicht länger vor der Waffenlobby einknicken." Sportschützen müssten Waffen und Munition nicht zu Hause aufbewahren. Der SPD-Bundestagsabgeordnete Hermann Scheer, in dessen Wahlkreis Winnenden liegt, forderte, Waffen in den Schützenvereinen zu lagern. Ähnlich äußerte sich der Vorsitzende der Grünen-Fraktion im Bundestag, Fritz Kuhn, in der Rhein-Neckar-Zeitung.
Auch für die meisten Bundesbürger haben Schusswaffen nichts in Privathaushalten zu suchen, wie eine Umfrage für die Bild am Sonntag ergab. Schäuble gab zu bedenken, dass eine zentrale Lagerung von Waffen ein Magnet für Menschen mit krimineller Energie sei.
Bayern will erneut gegen Killerspiele vorgehen. "Ich will am Dienstag in meinem Kabinett über das Killerspielverbot, über die Aufbewahrung von Waffen und vor allem über mehr Prävention beraten", sagte Ministerpräsident und CSU-Chef Horst Seehofer der Bild am Sonntag. Nach Einschätzung der Bundesministerien für Justiz und Familie sind solche Killerspiele aber bereits nach geltendem Recht verboten.
Die Union will nach den wiederholten Gewaltexzessen jugendlicher Täter die Erziehung stärker an Grundwerten ausrichten. Die CDU/CSU- Familienpolitiker wollen Werte wie Toleranz, Höflichkeit, Fleiß und Disziplin vermittelt wissen. Dies sei "der Schlüssel für eine nachhaltige Eindämmung von Jugendgewalt", heißt es in einem der dpa vorliegenden Positionspapier..
- Erste Beerdigung in Winnenden "Möge die Freude in euer Leben zurückkehren" 14.03.2009
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(dpa/vw)
Szene München
Ach, was sind Frau Merkel und Konsorten doch für Opportunisten. Kuscheln erst jahrelang ungehemmt mit jenen Kräften in Deutschland herum, die durch mediale Übermacht und lobbyistische Interessen maßgeblich am kulturellen Niedergang beteiligt sind. Mit Bertelsmann alias RTL und Grundy/Ufa etwa, oder mit Springer alias Bild und als Sprachrohr der INSM.
Und nun das. Kinder sollen geschützt, Gewaltberieselung eingedämmt, vernachlässigten Jugendlichen Aufmerksamkeit geschenkt werden. Wie schön. Und: wer fände das nicht gut?
Ihr lieben Politiker, schämt Ihr Euch gar nicht mehr? Merkt Ihr nicht, wie Ihr jeden Tag Euer Fähnchen so hängt, wie es gerade passt?
Fragt sich: www.demokratie-ist-wichtig.de
"Blöd, Imperialistisch und Platt"...! Hat "wenig" mit Globalkomplexen Dingen zu tun. Ausser "dass Killen"! Das können sie alle...
BIP = BruttoInlandsProdukt
Die Kontrollen der privaten Waffen, Munition und deren Lagerung sollten so selbstverständlich sein wie Radarkontrollen für Geschwindigkeitsübertretungen in Strassenverkehr... immerhin hat der Staat sein Gewaltmonopol ja durch das Waffengesetz ausgedehnt - für den Besitz und das Führen, Benutzen von Waffen - trotzallem sollte der Staat engmaschige Überprüfungen und Kontrollen jederzeit durchführen können und dürfen - nicht nur bei begründeten Verdachtsmomenten.
hier noch die derzeitigen Regelungen :
http://bundesrecht.juris.de/waffg_2002/index.html
§36 Aufbewahrung von Waffen oder Munition
(3) .... Wohnräume dürfen gegen den Willen des Inhabers nur
zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit betreten werden;
das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird
insoweit eingeschränkt.
§ 39 Auskunfts- und Vorzeigepflicht, Nachschau
(2) .... sowie die Wohnräume des Auskunftspflichtigen gegen dessen Willen besichtigt werden.
Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit
eingeschränkt.
§ 46 Weitere Maßnahmen
(4 Pkt2) ....Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzug auch
durch die zuständige Behörde angeordnet werden; das Grundrecht der Unverletzlichkeit
der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt. Widerspruch und
Anfechtungsklage haben keine aufschiebende Wirkung.
"Hier darf die Politik nicht länger vor der Waffenlobby einknicken." Liebe egoistische Politiker...wir haben eine "Waffenwirtschaftslobby". Einen gewaltigen Komplex...der nur dazu da ist..."zu killen"... ! Und das wisst Ihr... Solange sich die Politiker keiner Vorbildfunktion verantwortlich fühlen... solange wird es "Amoklaufen" geben. Und ihr (Politiker) seit das beste Beispiel. Ein "gutes Beispiel" ob Heranwachsende und Jugendliche seid ihr (Politiker) allemal nicht!
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