Nach der Bluttat von Winnenden streiten Politiker darüber, ob die Waffenaufbewahrung kontrolliert werden muss - und ob es in Privathaushalten überhaupt Schusswaffen geben sollte.

Die Innenminister der Länder wollen nach dem Amoklauf von Winnenden prüfen, ob unangemeldete Kontrollen von Waffenbesitzern sinnvoll sind und wie sie umzusetzen wären. Die zuständigen Gremien der Innenministerkonferenz würden klären, ob es hier Handlungsbedarf und rechtliche Möglichkeiten gebe, kündigte der stellvertretende Regierungssprecher Thomas Steg in Berlin an.

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Der Amokläufer von Winnenden musste nur ins Schlafzimmer seiner Eltern gehen, um an diese Beretta zu gelangen. (© Foto: dpa)

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In Deutschland werde von der Qualität der Lebensmittel bis zur Einhaltung von Deklarierungspflichten sehr vieles kontrolliert. "Dann muss es möglich sein, in einem so sensiblen Bereich wie der Waffenlagerung und -aufbewahrung auch Kontrollen vorzunehmen", sagte Steg.

Ob das Waffengesetz am Ende tatsächlich geändert werde, sei noch offen und momentan auch nicht vordringlich, erklärte der Regierungssprecher. Ziel sei es herauszufinden, ob es Regelungslücken gebe. "Der Bundeskanzlerin geht es einfach darum, in dieser Situation nicht so weiter zu machen wie bislang", sagte Steg mit Blick auf Äußerungen von Angela Merkel, die schärfere Kontrollen von Waffenbesitzern ins Gespräch gebracht hatte.

Er verwies darauf, dass bereits 2002 nach dem Amoklauf von Erfurt darüber diskutiert wurde, ob die Aufbewahrung von Waffen in Privathaushalten untersagt werden sollte. Dies sei damals verworfen worden, um nicht zentrale Waffenlager anzulegen, die Kriminelle anlocken könnten.

Die Kontrolle privater Waffenliebhaber ist im Waffenrecht geregelt. Waffenbesitzer müssen den Behörden danach die sichere Aufbewahrung von Pistolen und Gewehren auf Verlangen nachweisen. Bei begründeten Zweifeln an der sicheren Verwahrung kann die Behörde auch Zutritt zum Aufbewahrungsort verlangen.

Hohe Hürden setzt das Waffenrecht aber für das Betreten der Wohnung gegen den Willen des Waffenbesitzers. "Wohnräume dürfen gegen den Willen des Inhabers nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit betreten werden", heißt es in dem Gesetz, das 2002 und 2008 verschärft wurde. Für den Vollzug des Waffengesetzes sind die Bundesländer zuständig.

"Verdachtsunabhängige, stichprobenartige Kontrollen"

Der Vorschlag, bei Waffenbesitzern schärfere Kontrollen durchzuführen, stieß insgesamt auf ein geteiltes Echo. Der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann (CDU) stellte sich ausdrücklich hinter die Forderung von CDU-Chefin Merkel.

"Es ist sinnvoll, das Waffengesetz so auszugestalten, dass bei den Waffenbesitzern auch verdachtsunabhängige Kontrollen möglich sind", sagte er in Hannover. Verdachtsunabhängige, stichprobenartige Kontrollen könnten das Bewusstsein für eine Einhaltung der Vorschriften stärken.

Weitergehende Änderungen des Waffenrechts lehnte Schünemann ab. Es sei verfrüht, bereits weitere Konsequenzen aus dem Amoklauf von Winnenden zu ziehen. Wenn alle Vorschläge auf dem Tisch lägen, werde die Innenministerkonferenz im Frühsommer darüber beraten.

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