Der Oberste Gerichtshof Kenias hat eine Wiederholung der Präsidentschaftswahl angeordnet. Der Urnengang am 8. August sei von Unregelmäßigkeiten und Rechtsverstößen belastet gewesen, befand der zuständige Richter am Freitag.
Oppositionsführer Raila Odinga hatte Beschwerde gegen das offizielle Wahlergebnis eingelegt, nachdem die Wahlkommission Amtsinhaber Uhuru Kenyatta zum Sieger erklärt hatte. Die Wahl bezeichnete sie als "glaubwürdig, fair und friedlich".
Die Opposition hingegen hatte schon im Vorfeld der Auszählung Kritik geübt und Manipulationsvorwürfe geäußert. Herausforderer Raila Odinga sprach von "Betrug" und kriminellen Hackerangriffen auf Wahlcomputer. Nach der Veröffentlichung kam es zu gewaltsamen Protesten in dem ostafrikanischen Land, bei denen vier Menschen getötet wurden.
Der Leiter der Wahlkommission bestätigte zwar, dass es einen Hackerangriff gegeben habe, dieser sei jedoch abgewehrt worden. Internationale Beobachter konstatierten, dass die Abstimmung ohne Unregelmäßigkeiten abgelaufen sei. Es gebe keine Anzeichen für eine "zentralisierte oder lokal begrenzte Manipulation", sagte die Leiterin der EU-Beobachtermission, Marietje Schaake.
Der Oberste Gerichtshof kam nun offenbar zu einem anderen Schluss. Nach Angaben des Richters entsprach die Wahl nicht den Vorgaben der Verfassung. Die Entscheidung sei einstimmig getroffen worden. Eine Neuwahl wird damit innerhalb der kommenden 60 Tage notwendig.