Vorwurf des Meineids:Die Lügen der Frauke Petry

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat Anklage gegen die frühere AfD-Politikerin erhoben. Man könnte der angeblichen Sauberfrau noch eine weitere Straftat vorwerfen.

Kommentar von Heribert Prantl

Nach Frauke Petry hat ein zweiter Abgeordneter die künftige AfD-Bundestagsfraktion verlassen. Statt 94 Mitgliedern zählt die Fraktion jetzt nur noch 92. Eine Erosion kann man das noch nicht nennen. Es erodiert aber der Ruf der Abgeordneten Petry, die sich als Führungsfigur einer neuen Partei sieht, mit der sie der CSU Konkurrenz machen will - und für die der Name "Die Blauen" kursiert.

Schon dieser Name ist makaber, weil unter diesem Namen eine unter Rechtsstudenten bekannte Reihe von juristischen Lehrbüchern firmiert. Gegenstand dieser Lehrbücher könnte demnächst auch Petry selbst sein, weil gegen sie nun Anklage wegen Meineids erhoben wurde. Das ist keine Lappalie, das ist ein Verbrechen. Petry soll, so die Anklage, den Wahlprüfungsausschuss in Sachsen unter Eid angelogen haben. Das zerkratzt den Ruf der angeblichen Sauberfrau.

In den Lehrbüchern könnte am Fall Petry auch noch ein zweiter Straftatbestand diskutiert werden - die Wählertäuschung. Petry hat für die AfD als Direktkandidatin kandidiert, ist gewählt worden, aber sofort nach der Wahl aus der Partei ausgetreten; das Mandat behält sie. Das Lehrbuch wird klarmachen, warum diese Unverfrorenheit aber vom Strafrecht nicht erfasst wird: Lügnerische Wahlversprechen sollen nach dem Willen des Gesetzgebers straffrei bleiben. Aber eine Sauerei darf das, was Petry da inszeniert hat, genannt werden.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: