Vorschlag für neues Geheimdienst-Gesetz:So sollen anrüchige BND-Praktiken unterbunden werden

  • Der ehemalige FDP-Abgeordnete Markus Löning will die Kontrolle der Geheimdienste stärken.
  • Kernstück des Vorschlags ist eine Reform der G10-Kommission, die Abhöranträge des BND bisher fast immer abgenickt hat.
  • Auch Ausländer im Ausland sollen demnach künftig unter den Schutz des Grundgesetzes gestellt werden.

von Thorsten Denkler, Berlin

So schön und einfach ist die Welt des Bundesnachrichtendienstes. Ein Ausländer im Ausland, hat ein Mitarbeiter des BND mal im NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestages gesagt, der sei vogelfrei. Keine Gesetze, keine Kontrolle. Da wird abgehört, abgefischt und ausgespäht, was die Datenleitungen hergeben. Nur die Daten Deutscher dürfen nicht in den Leitungen sein. Für die gilt der Schutz des Grundgesetzes.

Dass diese Rechtsaufassung überholt ist, schienen bisher nur BND und Bundeskanzleramt noch nicht verstanden zu haben. Jetzt aber kommt langsam Bewegung ins Spiel. Am Wochenende hat der Spiegel gemeldet, die Bundesregierung selbst werde womöglich noch in diesem Jahr ein Gesetz vorlegen, mit dem der BDN eine gesicherte Arbeitsgrundlage bekommen soll. Im Bundestag prescht von Seiten der großen Koalition immerhin SPD-Mann Christian Flisek immer wieder vor und fordert Reformen.

Ein Konzept aber, wie so eine Reform aussehen könnte, liegt bisher nicht vor. Und auch die Bundesregierung schweigt, wenn es darum geht, Einzelheiten ihrer Pläne vorzustellen.

Jedes Spähvorhaben soll geprüft werden

Die Stiftung Neue Verantwortung hat jetzt ein Papier vorgelegt, das den Parlamentariern als eine Art Ideensammlung dienen könnte. Es ist das erste Gesamtkonzept einer rechtlichen Reform der Geheimdienstkontrolle. Markus Löning, bis 2013 FDP-Bundestagsabgeordneter und Menschrechtsbeauftragter der Bundesregierung, hat sein Papier in Berlin präsentiert. Würde es umgesetzt, so manche anrüchige Praktik des BND hätte sich wohl erübrigt.

Kernstück ist eine Neuordnung der vom Bundestag eingesetzten G10-Kommission. Deren Mitglieder genehmigen Abhöraktionen der Nachrichtendienste, wenn sie deutsche Staatsbürger betreffen. G10 leitet sich vom Grundgesetzartikel 10 ab, in dem das Fernmeldegeheimnis unter Schutz gestellt wird.

Löning will einerseits, dass die G10-Kommission künftig jedes Spähvorhaben des BND prüfen und genehmigen muss, also auch dann, wenn Ausländer im Ausland betroffen sind. Eine Idee, die grundsätzlich auch Sozialdemokrat Flisek schon in die Debatte geworfen hat.

Das alte Gesetz ist mal unpräzise und mal aus der Zeit gefallen

Der BND stünde so mit jeder Abhöraktion unter Rechtfertigungsdruck, ob sie notwendig und verhältnismäßig ist. Das allein wäre ein Quantensprung, der so manche BND-Rechtsauslegung verdrängen würde. Der Dienst hält es etwa für legitim, von deutschem Boden aus, die Satellitendaten von Ausländern abgreifen zu können. Das nennt sich Weltraumtheorie.

Nach der Funktionsträgertheorie steht ein Deutscher im Ausland dann nicht unter dem Schutz des Grundgesetzes, wenn er für ein verdächtiges Unternehmen im Ausland arbeitet. Dann kann er angeblich - wieder ohne jede Kontrolle - in seiner Eigenschaft etwa als Geschäftsführer oder Abteilungsleiter abgehört werden. Mehrere Zeugen im NSA-Ausschuss haben diese Auslegung als nicht haltbar bezeichnet.

Freidemokrat Löning will zudem die Struktur der G10-Kommission ändern. Bisher segnen die Mitglieder, allesamt vom Bundestag bestellte Juristen mit Befähigung zum Richteramt, G10-Anräge des BND ab, wie etwa ein Richter eine Hausdurchsuchung genehmigen muss. Künftig soll die G10-Kommission neben dem Antragssteller auch einen Ombudsmann hören müssen, einen Anwalt des Grundgesetzes. Das soll garantieren, dass die Sicht der künftig Betroffenen immer im Blick bleibt.

Insgesamt müsse den Kontrollgremien mehr Personal zur Verfügung gestellt werden, findet Löning. Die G10-Kommission brauche mehr technischen Sachverstand. Wie nötig das ist, offenbarte sich kürzlich bei der Aussage eines ehemaligen Kommissionsmitglieds vor dem NSA-Ausschuss. Zu entscheidenden technischen Fragen hatte der Mann keinen Zugang.

Würde die G10-Kommission so arbeiten, wie von Löning vorgeschlagen, dürften Weltraum- und Funktionsträger passé sein. Wäre damit auch die massenhafte Datenerfassung durch den BND zu Ende? Löning: "Ich tendiere dazu, zu sagen: ja."

Fokus auf der Kontrolle

Darüber hinaus will Löning das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) des Bundestages stärken. Er wirft noch einmal die alte Idee eines Geheimdienstbeauftragten des Bundestages in den Raum. Der würde mit einem eigenen Apparat versehen, welcher im ständigen Kontakt mit den Mitarbeitern der Dienste steht. Auch an deren Chefs vorbei. Der Geheimdienstbeauftragte könnte so dem PKGr zuarbeiten. Deren Mitglieder sind bisher vollständig auf die Informationshäppchen angewiesen, die ihnen die Dienste hinwerfen.

Löning hat den Fokus auf die Frage der Kontrolle gelegt. Die kann ein mächtiger Hebel sein. Und in letzter Konsequenz die Bewegungsfreiheit des BND erheblich einschränken. Dennoch drängt auch er auf eine Reform des BND-Gesetzes, in dem die Aufgaben des BND umrissen sind. Manche Geheimdienstler räumen ein, dass das Gesetz mal unpräzise und mal aus der Zeit gefallen ist. Es ist kaum an die technische Entwicklung angepasst worden.

Andererseits hat der BND mit diesem gesetzlichen Niemandsland bisher gut leben können. Deshalb drängen die Geheimdienste darauf, dass letztlich nur ihre bisherige Praxis vom Gesetzgeber eindeutig legalisiert - aber auf keinen Fall eingeschränkt wird. Die Ausweitung der Grundrechte auf Ausländer wäre in diesem Szenario sicher nicht vorgesehen. Für viele im BND dürfte der Vorschlag von Löning vor allem eines sein: ein Anti-BND-Papier.

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