Auftakt der Verhandlung: Das Bundesverfassungsgericht hat Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der umstrittenen Vorratsdatenspeicherung erkennen lassen.
Das Bundesverfassungsgericht hat Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der umstrittenen Vorratsdatenspeicherung geäußert. Das ist am Dienstag bei der Verhandlung über zahlreiche Beschwerden gegen das seit 2008 geltende Gesetz deutlich geworden.
Umstrittene Speicherung von Daten: Kritiker sprechen von einem "Dammbruch". (© Foto: dpa)
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Mehrere Richter betonten, dass aus ihrer Sicht "die Frage nach den Grenzen der Speicherung nicht beantwortet" sei. In dem Gesetz wurden die Telekommunikationsfirmen verpflichtet, die Daten von Telefon- und Internetverbindungen aller Bundesbürger ohne konkreten Anlass jeweils sechs Monate lang zu speichern. Deren Abruf durch die Sicherheitsbehörden ist unter bestimmten Umständen gestattet.
Das Gericht hatte aus knapp 35.000 Beschwerden von Bürgern und Politikern 65 ausgewählt, um exemplarisch zu prüfen, ob diese Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in deutsches Recht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Im März 2008 hatte das Gericht Teile des Gesetzes bereits per einstweiliger Anordnung gestoppt. Ein Urteil wird nun für Anfang 2010 erwartet.
Während die Kläger in dem Gesetz einen "Dammbruch" zu Lasten des Datenschutzes sehen, verteidigte die Bundesregierung die Regelungen.
Das Gesetz diene "nicht der flächendeckenden Überwachung der Bevölkerung", sondern dem legitimen Zweck, Straftaten effektiv zu verhindern, sagte der Prozessbevollmächtigte der Regierung, Christoph Möllers.
Die Behörden hätten zudem bislang "keinen exzessiven Gebrauch" von den Daten gemacht. Möllers musste in Karlsruhe ein Gesetz verteidigen, das die Bundesregierung spaltet. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), die qua Amt das Gesetz eigentlich verteidigen müsste, reiste nicht an. Sie hatte zu Oppositionszeiten Beschwerde dagegen eingereicht.
Zoff im Bundesgerichtshof: Eine Personalie führt zu heftigen Verwerfungen – die Akte Karlsruhe. Seite Drei Jetzt lesen ...
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(SZ vom 16.12.2009)
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Im Jahr 2005 stellte die Merkel das Programm für die Legislaturperiode unter das Motto "Mehr Freiheit wagen". Tatsächlich aber hat die Merkel in den letzten 4 Jahren u.a. dafür gesorgt, dass
- die Bürgerrechtsverletzungen schwerster Art unverändert fortgesetzt wurden,
- die dafür verantwortlichen Rechtsbrecher systematisch der Strafverfolgung entzogen wurden,
- mittels Vorratsdatenspeicherung sämtliche Verbindungsdaten von Internet- und Handy-Verbindungen über einen Zeitraum von 6 Monaten gespeichert werden,
- das BKA eigenmächtig - ohne Beaufsichtigung durch einen Staatsanwalt -präventive Ermittlungen ohne konkreten Tatverdacht durchführen darf,
- die Befugnisse des BKA zu Lauschangriffen auf Wohnungen nochmals deutlich ausgeweitet wurden,
- das BKA auch die Befugnis für Video-Überwachungen von Wohnungen erhalten hat,
- die Durchsuchung und Überwachung von Computern im Wege der sogenannten Online-Durchsuchung zulässig ist.
Die Merkel hat die Bürgerrechte vollständig ausgehöhlt und die letzten Restbestände der Verfassung faktisch außer Kraft gesetzt.
Die Merkel hat den Begriff "Freiheit" damit vollständig entkernt.
Ich kann zwar nur die Zeit seit 1990 wirklich einschätzen, aber dabei ist für mich eines ziemlich deutlich. Mit dem Ende der DDR sind für die Bürger, der, wie es so schön heisst, "alten" Bundesländer einige Veränderungen eingetreten, die sie sich vorher sicher nicht vorstellen konnten. Der Ausbau der Überwachungsmechanismen ist da ja nur ein Beispiel, wenn auch das einschneidendste. Schäuble hatte das ja quasi extensiv betrieben bis zu der wahnwitzigen Idee, Passagierflugzeuge bei Terrorverdacht vom Hmmel zu holen.
Andererseits wird sich wohl das Bundesverfassungsgericht mit ein wenig Bastelei der Zuständigen von seinen Zweifel befreien lassen. Da stimme ich Ihnen voll zu.
Gleich behandelt werden müssen von Verfassung wegen nur vergleichbare Sachverhalte. Und die Lieferung von Strom, Wasser etc. ist nicht das gleiche wie der Erwerb bunter Waren in einem Kaufhaus o.ä.
Sie meinen, besondere Ladenschlusszeiten an Wochenenden gäbe es nur in Deutschland? Dann ist Ihre Welt offenbar sehr klein.
Das BVerfG hat sein Urteil zum Ladenschluss keinesfalls nur mit staatskirchenrechtlichen Grundsätzen begründet. Ebenso wenig hat es die Ladenöffnung am Sonntag generell untersagt.
rechtfertigt eigentlich jede mögliche Überwachung. Gabs da nicht mal sowas wie "Verhältnismäßigkeit" und "Güterabwägung"?
Die Stasi oder die Gestapo hätte ihren allgegenwärtigen Terror sicher genauso begründet.
Na, wenn Herr Möllers dieser flächendeckenden Überwachung ihre Legitimation ausspricht, dann kann es ja wohl alles heißen, es vermag nur nicht den Tatsachen entsprechen.... ?
Paging