Vorratsdatenspeicherung:"Schwerer Eingriff in die Rechte der Bürger"

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Das Bundesverfassungsgericht hat die deutschen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung für grundgesetzwidrig und nichtig erklärt. Das warnende Urteil aus Karlsruhe ist gut, aber nicht ausreichend - den Richtern fehlt der ganz große Mut.

Heribert Prantl

Eine Vorratsdatenspeicherung ist grundsätzlich und ausnahmsweise möglich, aber nicht so, wie sie derzeit in den deutschen Gesetzen geregelt ist: Dies ist der Inhalt des soeben verkündeten und mit Spannung erwarteten Urteils des Bundesverfassungsgerichts.

Das höchste deutsche Gericht erklärt die Vorratsdatenspeicherungs-Regeln des deutschen Telekommunikationsgesetzes zwar für grundgesetzwidrig und nichtig, erläutert aber zugleich, wie künftig ein verfassungsgemäßes Gesetz auf der Basis der einschlägigen EU-Richtlinie aussehen kann.

Bis dahin darf es keine Vorratsdatenspeicherung geben. Alle bisher gespeicherten Daten (das Verfassungsgericht hatte in einstweiligen Anordnungen die Speicherung, aber nicht die Herausgabe der Daten vorläufig genehmigt) müssen sofort gelöscht werden.

Das Bundesverfassungsgericht lässt damit die Vorratsdatenspeicherung zwar nicht derzeit, aber doch künftig im Prinzip zu und weicht damit von seiner bisherigen Rechtsprechung ab; es verbietet die vorsorgliche Erfassung und Speicherung aller Telekommunikationsdaten aller Bürger nicht mehr; will eine solche Speicherung aber, wenn sie ohne konkreten Anlass erfolgt, sehr streng geregelt wissen.

Das Gericht macht aus seinem Urteil eine eindringliche und eindrucksvolle Warnung vor den Gefahren, die eine umfassende Vorratsdatenspeicherung mit sich bringt: Es handele sich um einen "besonders schweren Eingriff" in die Rechte der Bürger "mit einer Streubreite, wie sie die Rechtsordnung bisher nicht kennt".

Das Urteil ist nur ein halber Sieg für die mehr als 35.000 Beschwerdeführer: Die bisher (auf der Basis des verfassungswidrigen Gesetzes) gespeicherten Daten müssen zwar gelöscht werden. Die Richtlinie der Europäischen Union zur Vorratsdatenspeicherung lässt das Bundesverfassungsgericht jedoch völlig unangetastet; es hätte sonst einen Konflikt mit dem Europäischen Gerichtshof riskiert. Stattdessen rügt es die Umsetzung dieser Richtlinie in deutsches Recht und die einzelnen gesetzlichen Regeln für den Zugriff des Staates auf die gespeicherten Daten. Die müssen nun völlig neu und unter Beachtung der Karlsruher Einschränkungen formuliert werden.

Im Video: Die aktuellen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung sind damit nichtig und die entsprechenden Daten umgehend zu löschen, entschied das Bundesverfassungsgericht.

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