Vorratsdatenspeicherung:Grundrechtsverstoß bleibt Grundrechtsverstoß

Passengers wait for a U-Bahn underground train during a nationwide strike of Germany's train drivers' union GDL, at Friedrichstrasse underground station in Berlin

"Telekommunikation gefährdet Ihre Grund- und Bürgerrechte", sollte künftig als Warnung auf alle Handys gedruckt werden.

(Foto: REUTERS)

Bei der Vorratsdatenspeicherung wird diesmal alles besser, verspricht die Bundesregierung. Sie nimmt einfach nicht zur Kenntnis, dass umfassende Datenspeicherung ohne jeglichen Verdacht immer zu tief in Grundrechte eingreift.

Von Heribert Prantl

Und täglich grüßt das Murmeltier: So heißt eine Filmkomödie aus dem Jahr 1993. Sie handelt von einem Wetteransager, der in einer Zeitschleife festhängt. Der Innen- und Rechtspolitik ergeht es so ähnlich. Die Vorratsdatenspeicherung hängt seit fast zwanzig Jahren in einer Zeitschleife fest. Aber eine Komödie ist das nicht, sondern ein rechtsstaatliches Trauerspiel, das in seiner steten Wiederholung nicht besser wird: immer dieselben Argumente, immer dieselben vergeblichen Versuche, die flächendeckende und anlasslose Speicherung von Daten angeblich grundrechtsverträglich und verfassungskonform zu regeln.

Ist es rechtsstaatlich in Ordnung, ohne jeden Verdacht Telekommunikationsdaten zu speichern, wenn nur die Regeln dafür klar sind? Behauptet haben das schon viele. Gelungen ist das nie. Jetzt also ein neuer Anlauf. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) wurde von seinem Parteichef dazu gedrängt; er hat wacker mit Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) verhandelt; aber das Ergebnis ist nicht gut. Ein Grundrechtsverstoß bleibt ein Grundrechtsverstoß auch dann, wenn er künftig nur noch vier beziehungsweise zehn Wochen dauern soll; das sind die jetzt vorgesehenen Speicherfristen.

Das Gesetz greift zu tief in Grundrechte ein

Der E-Mail-Verkehr soll ausgenommen bleiben. Es bleiben noch ungeheuer viele Daten übrig, die gespeichert werden. Zwei Gerichte haben die bisherigen Gesetze und Richtlinien zur Vorratsdatenspeicherung verworfen: das Verfassungsgericht in Karlsruhe und der EU-Gerichtshof in Luxemburg. Beide Gerichte haben strengste Vorgaben gemacht, welche Daten wie gespeichert werden dürfen. In den Leitlinien, die das neue Gesetz vorbereiten, heißt es: "Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs halten wir ein." Das ist ein mutiger Schwindel. Es kann sein, dass das Gesetz (es wird auf die Formulierungen im Detail ankommen) Karlsruher Vorgaben irgendwie einhält; für die Vorgaben aus Luxemburg ist das auf der Basis der Leitlinien ausgeschlossen.

Karlsruhe hat gesagt, dass die Datenspeicherei "nur ausnahmsweise zulässig" sei. Das geplante Gesetz versucht, die Ausnahmen zu formulieren. Luxemburg hat verboten, dass die Daten von Personen gespeichert werden, "bei denen keinerlei Anhaltspunkt dafür besteht, dass ihr Verhalten in einem auch nur mittelbaren Zusammenhang mit schweren Straftaten stehen könnte". Auf diese Kritik, auf dieses Verbot reagiert das geplante Gesetz nicht. Es speichert weiterhin bei allen und bei jedem, ohne jeden Verdacht. Die Rechts- und Innenpolitik der großen Koalition will einfach nicht zur Kenntnis nehmen, dass eine umfassende Speicherung von Daten ohne jeglichen Verdacht immer zu tief in Grundrechte eingreift.

Klingt schön, stimmt aber nicht

Das neue Gesetz wird wie folgt angepriesen: Man hüte doch die gespeicherten Daten wie einen Augapfel. Nur zur Verfolgung schwerster Straftaten werde künftig darauf zugegriffen. Das klingt schön, stimmt aber nicht. Erstens sind im Katalog auch Straftaten aufgeführt, die nicht als schwerste Straftaten gelten können (zum Beispiel das Einschleusen von Ausländern), zweitens wird der angeblich so strenge Katalog auf versteckte Weise gedehnt. Dies geschieht mit dem Trick, dass auf die Vorratsdaten auch bei leichten Delikten zugegriffen werden kann, wenn diese leichten Delikte schwere Straftaten angeblich vorbereiten. Das heißt: Es können die Vorratsdaten auch genutzt werden, wenn einer ohne Fahrkarte S-Bahn fährt; man muss das nur als Vorbereitung für eine schwere Straftat deklarieren.

Im Übrigen: Der Schutz von Berufsgeheimnisträgern (Seelsorgern, Anwälten, Ärzten, Abgeordneten, Journalisten) ist im geplanten Gesetz fadenscheinig geregelt. Nur Notruf-Telefone bei sozialen und kirchlichen Beratungsstellen bleiben von der Speicherei ausgenommen. Die Minister Maas und de Maizière haben Carl Maria von Webers Chor aus dem Freischütz umgedichtet: "Wir winden dir den Jungfernkranz" heißt es dort. Die Minister winden nun den "Datenkranz"; so heißen die Daten, auf die sie zugreifen. Zum Datenkranz zählen Rufnummern, Kennungen, Datum und Uhrzeiten, Funkzellen, Internet-Protokoll-Adressen. Dieser Kranz ist keine Zierde für Bürger und Bürgerrechte. Er besagt: Diese Daten gehören nicht nur dir, sie gehören auch dem Staat - selbst wenn du dich mit nichts verdächtig gemacht hast.

"Telekommunikation gefährdet Ihre Grund- und Bürgerrechte"

Auf alle Telefone, Handys etc. sollte künftig, ähnlich wie auf Zigarettenpackungen, eine Warnung gedruckt werden: "Telekommunikation gefährdet ihre Grund- und Bürgerrechte." Diese Warnung muss so lange gelten, bis der Europäische Gerichtshof - hoffentlich - auch das neue deutsche Vorratsdatenspeicherungsgesetz zerreißt.

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