Vorratsdatenspeicherung:Falscher Flitter

Auch wenn Justizminister Maas das Gesetz erneut überarbeitet hat: Es bleibt verfassungswidrig.

Von Heribert Prantl

Heiko Maas hat abgeschrieben. In den Gesetzentwurf zur neuen Vorratsdatenspeicherung, der am Freitag dem Bundestag vorliegt, hat der Justizminister fleißig Formulierungen eingebaut, die das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2010 in sein Urteil gegen die alte Vorratsdatenspeicherung geschrieben hatte. Maas tat das, um den Eindruck zu erwecken, das neue Gesetz sei nun hieb-, stich- und verfassungsfest - schon vorab von Karlsruhe abgesegnet. Das stimmt aber nicht. Indirekte Zitate machen aus einem schlechten Gesetz kein gutes. Um es deftig zu sagen: Ein Misthaufen bleibt auch dann einer, wenn man drei Packungen Lametta hineinschüttet.

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags formuliert das nicht ganz so hart, aber, und das ist ungewöhnlich genug, er moniert eine ganze Reihe von Unklarheiten. Ein unklares Gesetz freilich, in dem es um tiefe Grundrechtseingriffe geht, ist ein verfassungswidriges Gesetz. Sollten die Unklarheiten im Gesetzgebungsgang bereinigt werden, wird sich in großer Klarheit zeigen, dass man die Speicherei drehen und wenden kann, wie man will: Sie ist immer zu viel, weil sie die Berufsgeheimnisse und Zeugnisverweigerungsrechte aufhebt und die Überwachungsgesamtbilanz unzuträglich verschärft.

Wie oft müssen eigentlich die höchsten Gerichte die Datenspeicherung auf Vorrat noch verbieten, bis die Politik darauf endgültig verzichtet?

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