Sind Polizei und Geheimdienste nach dem Karlsruher Urteil noch voll handlungsfähig? Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger will sich im Streit um eine Gesetzesnovelle nicht unter Druck setzen lassen.
In der tief zerstrittenen schwarz-gelben Bundesregierung gab es bislang zwei Ministerien, die unerwartet gut, zumindest aber geräuschlos zusammenarbeiteten: das CDU-geführte Bundesinnenministerium und das von der FDP besetzte Justizministerium. Mit dem Datenurteil aus Karlsruhe bricht nun auch zwischen diesen beiden Ressorts mutmaßlich folgenreicher Zwist aus.
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Sitzt der Staat in jedem Kabel? Das Bundesverfassungsgericht stellt in seinem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung fest, der Bürger dürfe "nicht total erfasst und registriert" werden. (© Foto: AP)
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Nicht einmal drei Stunden nach der Verkündung der Karlsruher Entscheidung wurde deutlich, wie unterschiedlich Innenminister Thomas de Maizière (CDU) und seine Justizkollegin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger den Spruch der Verfassungsrichter werten.
Leutheusser-Schnarrenberger kündigte an, sie sehe keinerlei Zeitdruck für die Erarbeitung einer Novelle. De Maizière verlangte hingegen, man müsse nun "klug, aber schnell" ein neues Gesetz zur Umsetzung der von Karlsruhe diktierten Vorgaben schaffen.
De Maizières Parteikollege Wolfgang Bosbach, der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, ging noch weiter. "Jetzt müssen jede Nacht die Lichter im Justizministerium brennen. Wir brauchen ein neues Gesetz bis zum Sommer", sagte Bosbach der Süddeutschen Zeitung mit der Begründung, es gebe andernfalls Lücken bei der Abwehr schwerer Gefahren und bei der Strafverfolgung in Deutschland. "In tausenden von Fällen gibt es keine Fingerabdrücke, keine Zeugen, keine DNA-Spuren, sondern nur die Telekommunikationsdaten als Ermittlungsansatz", argumentiert Bosbach.
Unmittelbare Folgen für Polizei und Geheimdienste
Tatsächlich hat das Karlsruher Urteil unmittelbare Folgen für die Arbeit der Polizei und der Geheimdienste. Die dürfen nun keine jener Daten mehr nutzen, die bislang sechs Monate auf Grundlage des nun für verfassungswidrig erklärten Gesetzes gespeichert worden waren.
Die Deutsche Telekom kündigte unmittelbar nach dem Urteil an, keine Auskunft mehr über diese Informationen zu geben. Den Kriminalämtern und anderen Polizeibehörden bleiben diese Informationen bis zur Verabschiedung eines neuen Gesetzes verwehrt. Der Verfassungsschutz und der Bundesnachrichtendienst, für die der Zugang zu diesen Daten schon bislang sehr beschränkt möglich war, werden sie nach dem Karlsruher Richterspruch vom Dienstag möglicherweise niemals wieder erhalten.
Sicherheitsexperten übten prompt Kritik - nicht an den Verfassungsrichtern, aber an den Politikern der großen Koalition aus Union und SPD, die das Gesetz im November 2007 gegen die Stimmen von FDP, Grünen und Linkspartei verabschiedet hatten. Abermals habe eine schlampige Gesetzesformulierung dazu geführt, dass der Polizei ein notwendiges Ermittlungsinstrument aus der Hand geschlagen worden sei, schimpfte der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Konrad Freiberg.
Für die Polizisten werde es nun schwieriger, Menschen vor Straftaten zu schützen, prophezeite Freiberg und drängt deshalb auch auf ein neues Gesetz, um gespeicherte Daten alsbald zur Aufklärung schwerer Verbrechen nutzen zu können.
Nach dem nun obsoleten Gesetz mussten seit 2008 Verbindungsdaten aus der Telefon-, Mail- und Internetnutzung für ein halbes Jahr aufbewahrt werden. Bei Telefongesprächen wurden Nummern, Datum und Uhrzeit des Gesprächs, bei Handy-Anrufen auch der Aufenthaltsort der Gesprächsteilnehmer registriert, bei Internetverbindungen die sogenannten IP-Identifizierungsadressen, Datum und Dauer der Nutzung.
Bei E-Mails wurden auch die Adressen aller Beteiligten sowie der Zeitpunkt des Versands zu den Akten genommen. Allein bei der Telekom sollen sich über die sechs Monate Speicherdauer 19 Terabyte an Daten angehäuft haben. Druckte man diese Sammlung auf Papier aus, würden fast fünf Milliarden DIN-A4-Seiten zusammenkommen.
Die Strafverfolgungsbehörden nutzten sie bislang für mannigfaltige Recherchen bei Verdacht auf schwere und schwerste Straftaten, die vom Kampf gegen Kinderpornographie bis hin zur Terrorabwehr reichen. Bei der Fahndung nach Besitzern von Kinderpornographie-Material bedienten sich die Ermittler der Telekommunikationsdaten, weil solche schmutzigen Geschäfte inzwischen hauptsächlich über Telefon und Internet abgewickelt werden. Der Innenexperte Bosbach vermutet, dass die deutschlandweit gut 300 Ermittlungen wegen islamistischen Terrorverdachts nun behindert werden könnten. Denn viele Spuren führten über Mobilanrufe und Internetverbindungen.
Welche konkreten Folgen das Urteil für die Arbeit der Ermittler ansonsten bedeutet, vermochten die Behörden am Dienstag noch nicht genau zu sagen. Aber auch das BKA machte klar, dass es eine baldige Neuregelung erwartet. Die Datenspeicherung sei alternativlos und man gehe davon aus, "dass der Gesetzgeber im Interesse der öffentlichen Sicherheit schnell eine den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts genügende Regelung schafft", teilte ein Sprecher mit.
Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger musste die Frage offen lassen, ob Beweismittel, die seit 2008 aus diesen Datensammlungen gewonnen wurden, nun überhaupt noch verwertet werden dürfen. Anders als die Polizeigewerkschaft sieht sie keine Lücken bei der Sicherheit und der Arbeit der Strafverfolgungsbehörden. "Wir haben keinen rechtsfreien Raum in Deutschland, der zu Sicherheitsproblemen führen könnte", sagte sie. Auch deshalb solle sich die Koalition bei den Überlegungen für ein neues Gesetz nicht unter einen unnötigen Druck setzen.
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- und dann auch noch zur Entscheidung gebracht, das jeweils unter Zuhilfenahme des gesetzes, allein wegen dieses gesetzes, unverzichtbar wegen des Gesetzes?
Eine einfache, kleine Statistik, nachprüfbar bitteschön, und die ins verhälnis gesetzt zu zeit 2006-2008, also in einen wirklich vergleichbaren Zeitraum.
Es wird diese Statistik nie geben, da das Ziel der Überwachung nie die o.K. und nie Terrorismus ist oder war.
Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht Herr Ex-Innenminister eine schallende Ohrfeige versetzt und das ist gut so! Sehr gut sogar. Frau Leutheuser-Schnarrenberger will sich nicht unter Druck setzen lasssen, nun sofort eine neue etwas abgemilderte Regelung zu treffen, und das ist auch gut so. Noch besser wäre es, wenn sie den Rückenwind, den sie aus Karlsruhe bekommen hat, nun gleich dafür zu nutzen, den schandbaren "Großen Lauschangriff" abzuschaffen, der es der Polizei erlaubt, mit jedem beliebigen Geldaufwand jederman und jeder Frau beim Geschlechtsverkehr zuzuschauen und zuzuhören. Und das ohne jede Kontrolle oder gar Rechtfertigung. Auch hinterher, wenn sich klar herausgestellt hat, das der Lauschangriff den oder die falschen getroffen hat, wird der Belauschte nicht informiert. Hier etwas zu tun würde unserer freiheitlichen FDP, welche im Wahlkampf sich für die Stärkung der Bürgerrechte ausgesprochen hat, gut zu Gesicht stehen und Frau Merkel auch.
... für mannigfaltige Recherchen bei Verdacht auf schwere und schwerste Straftaten, die vom Kampf gegen Kinderpornographie bis hin zur Terrorabwehr reichen."
Und wer kann das bestätigen, bzw. garantieren, dass diese Daten nicht für mehr verwendet wurden? Wer garantiert (siehe Berichte des Herrn Schaar, BDSB) die Einhaltung der nachträglichen Benachrichtigungspflicht der Behörden gegenüber Observierten?
M.W. war auch bisher in den Fällen eines konkreten Tatverdachts per richterliche Anordnung nicht nur eine jede erf. Maßnahme machbar, sondern bereits vielfach praktiziert. Es gibt aber hins. der Vorratsdatenspeicherung bis heute keinen (!) nennenswerten Beweis für die gesteigerte Erfolgsquote bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität.
Mit anderen Worten - nichts spricht dafür. Ausser dem unendlichen Hunger nach Daten. Es stimmt nämlich - niemand sammelt die Daten des Spaßes halber, aus den Verbindungsdaten allein sind nahezu beliebige Bewegungsprofile und Analysen ableitbar. Wenn einmal der Damm gebrochen ist...
und das ist er offenbar schon.
Denn:
"Aber auch das BKA machte klar, dass es eine baldige Neuregelung erwartet. Die Datenspeicherung sei alternativlos und man gehe davon aus, "dass der Gesetzgeber im Interesse der öffentlichen Sicherheit schnell ... "
Alles klar?
Vielleicht muß einmal in die Köpfe unserer Überwachungsfanatiker bei Polizei und Regierung, dass es nicht möglich und nicht nötig ist, jedes Verbrechen aufzuklären. Siehe die Machenschaften unserer Banken und der dazugehörigen Spekulanten: Sie bringen ganze Staaten an den Rand des Ruins und trotzdem wird bei ihnen kein Telefon abgehört und keine e-mail gecheckt. Durch Terroristen ist übrigens in Deutschland noch kein einziger Mensch getötet oder verletzt worden, trotzdem ist unsere Polizei ganz geil auf alle nur möglichen Erweiterungen ihrer Möglichkeiten: Das Briefgeheimnis, das Telefongeheimnis, die Unverletzlichkeit der Wohnung hat sie bereits abgeschafft. Wenn ein hohes Gericht jetzt eine Grenze setzt gegen den unumschränkten Polizeistaat, dann weint der ganze Apparat samt sogar dem Sprecher der Polizeigewerkschaft. Woher nimmt dieser Kleingeist eigentlich die Legitimation für seine Aussagen? Hat er seine Kollegen gefragt? Gibt es nicht vielleicht auch Polizisten, denen unsere Stasi-manieren schon jetzt zu weit gehen?
Warum wird aber umgekehrt nicht gegen die Mörder im Straßenverkehr mit allen Mitteln unseres Überwachungsapparates vorgegangen? Alle 2 Stunden stirbt in Deutschland ein Mensch auf der Straße und jede! Minute wird ein Mensch im Straßenverkehr verletzt. Warum wird nicht bei den Funktionären der Automobilindustrie und der Mineralölwirtschaft das Telefon überwacht, um diese bei ihren konspirativen Machenschaften zu erwischen, wo sie z.B. die viel zu schnellen erlaubten! Geschwindigkeiten in Stadt und Land zu verteidigen verstehen? Wenn es nur ein Tausendstel an Verletzten oder Toten davon durch Terroristen gäbe, hätten wir wahrscheinlich schon kriegsähnliche Zustände in Deutschland.
Es geht hier doch um die 'lückenlose Überwachung'. Vielleicht gibt es Menschen, die sowas brauchen, ich nicht.
Sie schreiben eine SMS, der Staat weiß Bescheid. Sie schreiben eine EMail, der Staat weiß Bescheid. Sie telefonieren mit dem Handy, der Staat weiß Bescheid. Sie surfen im Internet, der Staat weiß Bescheid. Sie telefonieren über Festnetz, der Staat weiß Bescheid. Sie fahren auf der Autobahn, der Staat weiß Bescheid. Sie überweisen einen größeren Betrag von ihrem Konto, der Staat weiß Bescheid. Sie holen jemanden vom Flughafen ab, der Staat weiß Bescheid. Sie fahren mit der U-Bahn, der Staat weiß Bescheid...
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