Von Heribert Prantl

Beim Bundesverfassungsgericht sind tausende Beschwerden gegen die Speicherung von Telekommunkationsdaten eingegangen. Das Thema ist so brisant, dass sich nun zwei Karlsruher Senate streiten, wer die Sache verhandeln darf.

So viel Klage war nie: Das Gesetz, das die sechsmonatige Speicherung aller Telekommunikationsdaten von jedermann und ohne besonderen Anlass anordnet, hat einen Verfassungssturm ausgelöst. Zehntausende Beschwerden stehen beim höchsten Gericht in Karlsruhe zur Entscheidung an.

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Nun ist Quantität noch kein Indiz für Qualität. Aber unter den Klägern sind die von den Sicherheitspolitikern gefürchteten Rechtsstaatsliberalen Hirsch, Baum und Leutheusser-Schnarrenberger, die in Karlsruhe schon zwei andere Groß-Gesetze zu Fall gebracht haben.

Und die Massenklage steht für ein neues Phänomen: Es gibt eine wiedererwachte Sensibilität für ein lange verachtetes Grundrecht, das auf informationelle Selbstbestimmung. Das Bundesverfassungsgericht ist davon so elektrisiert, dass sich die zwei Senate des Gerichts streiten, wer denn nun die Sache verhandeln und entscheiden darf.

Das ist bei Gerichten nicht gerade üblich: Man versucht dort normalerweise, die Arbeit wegzuschieben und ein anderes Gericht oder einen anderen Senat für zuständig zu erklären. Es geht, das macht auch dieser Kompetenzstreit klar, um etwas erregend Grundsätzliches: um die Frage, wie weit der Staat bei seinen Maßnahmen gegen unverdächtige Menschen gehen darf.

Immer mehr wissen wollen, immer mehr speichern - die staatliche Präventionslogik zwingt dazu, das Unverdächtige auf Anhaltspunkte für Verdächtiges abzuklopfen. Die Vorratsdatenspeicherung ist so gefährlich, weil sie so vermeintlich harmlos daherkommt: Ähnlich wie bei der Identifizierungspflicht von Bankkunden bei Bargeschäften wird ein Datenpool geschaffen, der umfassend genutzt werden kann.

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(SZ vom 21.12.2007/sekr)