Vorbeugehaft:"Kosmetisch frisiert"

Bayern ändert die Pläne für die Vorbeugehaft leicht ab. Was aber bleibt: Gefährder sollen zeitlich unbefristet eingesperrt werden können. Die Grünen protestieren.

Von Ronen Steinke

Nach Kritik an ihrem Plan, islamistische Gefährder zeitlich unbegrenzt in Haft nehmen zu lassen, hat Bayerns Landesregierung dieses Vorhaben leicht abgeschwächt. Vor einem Monat hatte sie Aufsehen erregt mit einem Anti-Terror-Gesetz, das die Höchstdauer für Vorbeugehaft völlig aufhob. Bislang gilt in Bayern ein Maximum von 14 Tagen für den sogenannten Unterbindungsgewahrsam. Die meisten Bundesländer schreiben kürzere Fristen vor. Nach dem neuen Entwurf muss die Haft künftig alle drei Monate von einem Richter überprüft werden - nicht erst nach einem Jahr, wie anfangs geplant. Von einer festen Höchstdauer will sich die Landesregierung aber weiterhin verabschieden. So wird auch eine jahrelange Haft, ohne dass dem Betroffenen je eine Straftat nachgewiesen wird, möglich.

Schon die bisherige, kurze Vorbeugehaft ist verfassungsrechtlich umstritten. In der Begründung zum Gesetzentwurf hält die bayerische Staatsregierung dagegen: Die Obergrenze von 14 Tagen sei vom Grundgesetz "nicht geboten". Zumindest bei Personen, von denen eine Gefahr für bestimmte bedeutende Rechtsgüter ausgehe, sei es sachgerecht, wenn die "Gewahrsamsdauer einzelfallabhängig vom zuständigen Richter festgesetzt werden" könne.

Das bayerische Vorhaben fügt sich ein in die bundesweite Diskussion darüber, wie sogenannte Gefährder - also Personen, denen nach Einschätzung der Polizei Anschläge zuzutrauen sind - besser überwacht werden können. Bayern ist das einzige Land, das neben der elektronischen Fußfessel auch auf verstärkte Präventivhaft setzt. Diese soll auch dann möglich sein, wenn ein Gefährder seine elektronische Fußfessel manipuliert oder ein Kontakt- oder Aufenthaltsverbot missachtet.

Die Grünen im Landtag haben angekündigt, ihren Widerstand gegen das CSU-Vorhaben aufrechtzuerhalten. Die CSU-Regierung habe ihren Gesetzentwurf lediglich "etwas kosmetisch frisiert", sagte die Fraktionsvorsitzende Katharina Schulze der SZ, man werde deshalb im Innenausschuss eine Expertenanhörung fordern. Der Vorsitzende des Deutschen Richterbunds, Jens Gnisa, sagte: "Am Kern des Problems ändert sich überhaupt nichts. Wie soll jemand, der einmal in eine solche Präventivhaft hineingeraten ist, belegen können, dass die Gefahr vorbei ist?" Die Beweislast müsse beim Staat bleiben, nicht beim Verdächtigen.

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