Von Nicolas Richter

Angst vor einem Präzendenzfall: Die Anerkennung des Kosovo könnte auch zur Abspaltung in anderen Ländern führen. Völkerrechtlich ist sie umstritten.

Ende der Woche sind im UN-Sicherheitsrat noch einmal die bitteren Worte jener gefallen, die die Kontrolle längst verloren haben. "Wir werden alles tun, um diesen Angriff auf unsere Souveränität abzuwehren", sagte Serbiens Außenminister Vuk Jeremic in New York.

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Ihm stand der UN-Botschafter Russlands zur Seite, der in der bevorstehenden Unabhängigkeitserklärung des Kosovo einen "eklatanten Bruch internationalen Rechts" sieht, speziell einen Verstoß gegen die Kosovo-Resolution 1244, die der Sicherheitsrat im Jahr 1999 beschlossen hatte.

Serben und Russen wissen, dass sie mit diesen Klagen nichts verhindern werden. Ihre völkerrechtlichen Bedenken werden aber von vielen Experten geteilt. Denn der Fall Kosovo könnte Folgen haben für all jene Länder, in denen sich ebenfalls Provinzen abspalten wollen. Die Basken in Spanien frohlocken schon.

Präzendenzfall befürchtet

Den Europäern, die den Kosovo mehrheitlich ermutigt haben, ist selber ein bisschen mulmig. Deswegen betonen sie, der Kosovo sei ein Einzelfall und nicht richtungsweisend.

"Es scheint mir äußerst problematisch", sagt dagegen der Völkerrechtsprofessor Daniel Khan von der Universität der Bundeswehr München, "dass der Westen wegen einer regionalen Krise wie dem Kosovo einen solch weitreichenden Präzedenzfall schafft".

Wenn die Kosovo-Albaner am Wochenende ihre Unabhängigkeit erklären, dann entsteht ein neuer Staat. Das ist zunächst einmal eine Tatsache, weil drei Kriterien erfüllt sind: Es gibt ein Staatsgebiet, ein Staatsvolk und eine Staatsgewalt - auch wenn diese Gewalt schwach ist, weil ganz wesentlich von internationaler Unterstützung abhängig.

Komplizierter ist die Frage, ob man diesen neuen Staat anerkennen soll, wodurch er ja gefestigt und sein Bestand auf Dauer gesichert wird. Die Frage lautet: Steht den Kosovo-Albanern ein Recht zur Sezession zu?

Das Selbstbestimmungsrecht der Völker ist ein weltweit anerkanntes Prinzip; es findet seine Grenze allerdings im Recht eines jeden Staates auf territoriale Integrität, in diesem Fall also dem Recht der Serben, ihr Staatsgebiet zu bewahren. Dieses Ordnungsprinzip soll verhindern, dass jede Splittergruppe ihr Land bekommt.

Das Völkerrecht sieht allerdings vor, dass ein Staat den Anspruch auf Teile seines Territoriums verlieren kann, wenn er bestimmte Teile der Bevölkerung nicht vertritt. Diese Formel wird sehr restriktiv ausgelegt, das heißt, dass nur schwerste Menschenrechtsverletzungen eine Abspaltung rechtfertigen.

Im früheren Jugoslawien wurden die Kosovo-Albaner von der Zentralregierung zwar brutal unterdrückt, vertrieben und ermordet, was es den Kosovaren unerträglich macht, weiter in einem serbischen Staat zu leben. Viele Völkerrechtler wenden aber ein, dass Präsident Milosevic und seine Verbrechen Vergangenheit sind.

In jüngster Zeit hat Serbien den Kosovaren große Freiheiten angeboten, ohne beweisen zu dürfen, dass es die Rechte der albanischen Minderheit nunmehr achtet. "Da Serbien sich einer weitgehenden Autonomie des Kosovo nicht widersetzt, ist es problematisch, dass der Westen trotzdem die Unabhängigkeit der Provinz befürwortet", sagt Andreas Paulus, Professor an der Universität Göttingen.

Selektive Wahrnehmung

Am schwierigsten aber sind die westlichen Pläne für den Kosovo mit der Resolution 1244 in Einklang zu bringen, die als Dokument des Sicherheitsrates ja immerhin auch Bestandteil des Völkerrechts ist. Schon 1999, als die Resolution entstand, fürchteten mehrere Großmächte, dass mit dem Kosovo ein Präzedenzfall für Abspaltungen entsteht.

Russland hatte Tschetschenien im Sinn, die Chinesen Tibet. Beide bestanden darauf, dass sich die Resolution klar zur "Souveränität und territorialen Unversehrtheit der Bundesrepublik Jugoslawien" bekennt, was sie auch tut.

Heute versucht der Westen etwas Unmögliches: Europäer und Amerikaner bekennen sich einerseits zu der Resolution, weil sie die Präsenz ihrer Truppen im Kosovo legitimiert. Andererseits aber ignoriert der Westen die Geschäftsgrundlage des UN-Dokuments, indem er sein Bekenntnis zur Integrität des serbischen Staatsgebiets zurücknimmt.

Die Qual der Gegenwart

Diese selektive Wahrnehmung der UN-Resolution zum Kosovo stärkt nicht gerade die Autorität des Sicherheitsrates, auf die ja gerade die Europäer sonst viel Wert legen. Wer den Staat Kosovo anerkennt und damit den Kern der Resolution 1244 ignoriert, kann auch nicht mehr protestieren, wenn Russland in anderen Konflikten ähnlich handelt. So könnte Moskau die georgischen Provinzen Süd-Ossetien oder Abchasien ermuntern, sich von Georgien loszusagen und diese dann anerkennen.

"Gerade Deutschland, das sich sonst immer für das Völkerrecht stark macht, sollte hier nicht leichtfertig anerkannte Grundsätze in Frage stellen, indem es Kosovo voreilig anerkennt", sagt Khan. Auch Paulus empfiehlt, die Unabhängigkeitserklärung des Kosovo erstmal nur zur Kenntnis zu nehmen.

Die kritischen Völkerrechtler wissen zwar auch nicht, wie die Krise anders zu lösen wäre. Im Sicherheitsrat sind die Fronten so verhärtet wie die zwischen Serben und Kosovo-Albanern. Aus westlicher Sicht mag es da geboten sein, den quälenden Status quo zu beenden und dem Kosovo zur Staatlichkeit zu verhelfen.

Im weitesten Sinne ließe sich der Kosovo-Vorstoß dann unter einen Trend im Völkerrecht subsumieren, wonach die staatliche Souveränität immer öfter hinter Erwägungen der Humanität oder Gerechtigkeit zurückzutreten hat. Beispiele sind internationale Straftribunale für Kriegsverbrecher oder die neue UN-Interventionsformel Responsibility to Protect. Aber das Kosovo-Problem wird durch Unabhängigkeit letztlich nicht gelöst, da viele UN-Mitglieder den neuen Staat missachten, darunter zwei Großmächte. "Auch nach westlicher Anerkennung", sagt Paulus, "bliebe der Streit um den Kosovo so ungeklärt wie zuvor."

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(SZ vom 16.02.2008/bavo)