Vollzugslockerung für RAF-Häftling Klar:Schritt für Schritt in die Freiheit

Der ehemalige RAF-Terrorist Christian Klar kann angeblich in Kürze mit einer Vollzugslockerung rechnen - damit er sich langsam an ein Leben in Freiheit gewöhnt.

Das berichtete am Sonntag die ARD-Sendung "Bericht aus Berlin". Demnach wird derzeit auf Grundlage eines Gutachtens, das der Freiburger Kriminologe Helmut Kury für das baden-württembergische Justizministerium erstellt habe, ein Vollzugsplan für Klar bis zum Ende seiner Haftzeit Januar 2009 ausgearbeitet.

Klar RAF Terrorist Mohnhaupt Haftentlassung Gnadengesuch

Christian Klar könnte schon bald bewachten Ausgang erhalten

(Foto: Foto: AP)

Der sehe den schrittweisen Übergang vom bewachten Ausgang bis hin zum regulären Freigang vor. Für Klar bedeute das Hafterleichterungen bis zum Ende seiner Mindesthaftzeit Januar 2009.

Der ehemalige Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Ernst Gottfried Mahrenholz sagte im "Bericht aus Berlin", dass die Vollzugslockerung durch eine mögliche Begnadigung des Bundespräsidenten Horst Köhler auch verkürzt werden könne. Köhler prüft ein Begnadigungsgesuch des ehemaligen RAF-Terroristen.

Klar hat schon Angebot für Ausbildungsplatz

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) kritisierte mögliche Hafterleichterungen für Klar. "Hafterleichterungen muss sich ein Gefangener auch verdient haben. Das bedeutet, dass er Reue zeigt", sagte GdP-Chef Konrad Freiberg dem "Hamburger Abendblatt". Das habe Klar ebenso wenig getan wie mitzuhelfen, die Straftaten der RAF aufzuklären, an denen er beteiligt war.

Der Intendant des Berliner Ensembles (BE), Claus Peymann, bot Klar einen Ausbildungsplatz im Theater an, wie es in der Sendung weiter hieß. Dies sei zwar eine unpopuläre Maßnahme, die durchaus auf Kritik stoße, sagte Peymann. Für ihn sei dieses Angebot aber ein Akt der Nächstenliebe. Der Theatermann hatte schon öfter umstrittenen Persönlichkeiten das Angebot gemacht, ans BE zu kommen.

Dritte Ex-Terroristin könnte freikommen

Wie die Bundesanwaltschaft am Wochenende bestätigte, kann sich außer Klar und Brigitte Mohnhaupt noch eine weitere ehemalige RAF-Terroristin Hoffnung auf eine vorzeitige Freilassung machen.

Für Eva Sybille Haule endet wie auch für Mohnhaupt in diesem Jahr die Mindesthaftdauer. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main prüft nach einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung bereits die Freilassung der in Berlin einsitzenden Haule. Ihre Mindesthaftzeit endet demnach nach 21 Jahren am 1. August.

Am vergangenen Montag hatte das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden, dass Mohnhaupt nach mehr als 24 Jahren am 27. März das Gefängnis im bayerischen Aichach verlassen kann.

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