Vollverschleierung:Österreich führt sogenanntes "Burka-Verbot" ein

Formen der Verschleierung - Abaya

Die Trägerin eines Niqab, der das komplette Gesicht - ausgenommen die Augen - verhüllt.

(Foto: dpa)
  • Wer in Österreich ab 1. Oktober sein Gesicht durch ein Kleidungsstück im öffentlichen Raum so verhüllt, dass es nicht mehr zu erkennen ist, muss mit einer Geldstrafe rechnen.
  • Ein Verstoß gegen das sogenannte "Burka-Verbot" kann bis zu 150 Euro kosten.

Die Vollverschleierung durch Kleidungsstücke im öffentlichen Raum wird in Österreich künftig unter Strafe gestellt. Das Parlament in Wien segnete eine entsprechende Regelung bereits am Dienstag ab. Heute wurde ihr durch die Unterschrift von Bundespräsident Alexander Van der Bellen Gesetzeskraft verliehen.

Demnach muss, wer sich ab 1. Oktober in der Öffentlichkeit vollverschleiert zeigt, mit einer Geldstrafe rechnen. Neben einem Ganzkörpergewand wie der Burka oder einem Gesichtschleier wie dem Niqab, die traditionell im arabischen Raum getragen werden, sind in Österreich künftig jegliche Kleidungsstücke, die das Gesicht bis zur Unkenntlichkeit verhüllen, im öffentlichen Raum verboten. Ein Verstoß wird mit einer Geldstrafe von bis zu 150 Euro geahndet.

Kritik an Integrationspaket aus allen Lagern

Das sogenannte Burka-Verbot ist Teil eines Integrationspaketes, das für Flüchtlinge und Asylbewerber die Teilnahme an Sprachkursen, Staatsbürgerkunde, Bewerbungs- und Arbeitstrainings verpflichtend vorsieht. Wer die Teilnahme an dem zwölfmonatigen Integrationsprogramm verweigert, muss mit Kürzungen staatlicher Zuwendungen rechnen.

Die Koalition aus Sozialdemokraten und Konservativen stimmte trotz schweren Turbulenzen und vorgezogenen Wahlen im Oktober gemeinsam für das seit März ausgehandelte Paket. Sowohl von den Grünen als auch von der rechten FPÖ, der das Gesetz nicht weit genug ging, gab es dafür Kritik. Allen voran hatte Bundespräsident Van der Bellen die Maßnahme als "kein gutes Gesetz" bezeichnet, dennoch ratifizierte er das Papier am Freitag.

Neben Österreich gibt es auch in anderen Ländern Vollverschleierungsverbote, etwa in Frankreich, Belgien, Bulgarien oder einigen Teilen der Schweiz. In Deutschland hat der Bundestag im April ein Verbot gegen Gesichtsverhüllung in bestimmten Fällen beschlossen, etwa beim Behördengang.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: