Die Bundesrepublik ist 1949 zwar aus guten Gründen als im Kern repräsentative Demokratie geschaffen worden. Ein guter Grund war, dass niemand eine Wiederholung der Weimarer Erfahrung wünschte, als die Feinde der Republik Plebiszite über Fürstenenteignung und Reparationszahlungen in Bühnen eines schaurigen Politkarnevals verwandelten. Doch Berlin ist nicht Weimar, wie schon Bonn es nicht war.

Anzeige

Heute leidet die Demokratie nicht unter dem Ansturm ihrer Feinde, sondern eher unter dem Gleichmut und Verdruss ihrer Freunde. Und aus Gründen, die einmal gut waren, sind längst Vorwände geworden. Die Parteien haben, anders als die Verfassungsväter von 1948/49, nicht mehr Angst vor dem unmündigen Volk. Sie fürchten vielmehr das mündige. Sie wollen nicht mehr Demokratie wagen, sondern sie wagen nicht, die Macht in der Demokratie zu teilen, und sei es auch nur ein Stück weit.

An solchem, in einer mündigen Demokratie längst antiquierten Denken ist noch 2002 der rot-grüne Versuch gescheitert, das Volk auch auf Bundesebene stärker an politischen Entscheidungen zu beteiligen.

Aber wenn der Souverän in den Ländern in der einen oder anderen Form selbst entscheiden darf, dann gibt es keinen Grund, ihm das auf Bundesebene zu verwehren. Die Verfassung verbietet den Volksentscheid nicht ganz so eindeutig, wie man glaubt. Wenn es in Artikel 20 heißt, alle Staatsgewalt gehe vom Volke aus und "wird in Wahlen und Abstimmungen ausgeübt", ist die Frage noch nicht entschieden, ob das wirklich auf alle Zeit ein Verbot von Plebisziten bedeuten muss oder ob große Teile der Parteien das nur so wollen. Wie die Parlamente wären ja auch Plebiszite an Recht, Gesetz und Verfassung gebunden. Die Wähler könnten nicht - wie es das beliebte Gegenargument will - das Fallbeil für Kindermörder wieder einführen, weil sie verfassungswidrige Gesetze so wenig beschließen dürften wie der Bundestag.

Realistischer und damit interessanter wäre zum Beispiel die Frage, ob die Bürger es per Referendum erlauben würden, Soldaten nach Afghanistan zu schicken (wohl kaum) oder nationale Rechte an die EU abzutreten (unter Umständen). In den Kommunen, wo Volksentscheide seit Jahren die örtliche Politik beleben, und in den Ländern ist die Zahl der Fälle jedenfalls sehr gering, in denen Populisten und Politquerulanten Plebiszite mit Erfolg zweckentfremdet hätten. Volksentscheide wären auch im Bund ein Gewinn für die deutsche Demokratie. Man muss es nur wollen.

Sie sind jetzt auf Seite 2 von 2

  1. Wir! Sind! Das! Volk!
  2. Sie lesen jetzt Spielraum im Grundgesetz
Leser empfehlen 

(SZ vom 06.07.2010)