Die Bundesrepublik ist 1949 zwar aus guten Gründen als im Kern repräsentative Demokratie geschaffen worden. Ein guter Grund war, dass niemand eine Wiederholung der Weimarer Erfahrung wünschte, als die Feinde der Republik Plebiszite über Fürstenenteignung und Reparationszahlungen in Bühnen eines schaurigen Politkarnevals verwandelten. Doch Berlin ist nicht Weimar, wie schon Bonn es nicht war.
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Heute leidet die Demokratie nicht unter dem Ansturm ihrer Feinde, sondern eher unter dem Gleichmut und Verdruss ihrer Freunde. Und aus Gründen, die einmal gut waren, sind längst Vorwände geworden. Die Parteien haben, anders als die Verfassungsväter von 1948/49, nicht mehr Angst vor dem unmündigen Volk. Sie fürchten vielmehr das mündige. Sie wollen nicht mehr Demokratie wagen, sondern sie wagen nicht, die Macht in der Demokratie zu teilen, und sei es auch nur ein Stück weit.
An solchem, in einer mündigen Demokratie längst antiquierten Denken ist noch 2002 der rot-grüne Versuch gescheitert, das Volk auch auf Bundesebene stärker an politischen Entscheidungen zu beteiligen.
Aber wenn der Souverän in den Ländern in der einen oder anderen Form selbst entscheiden darf, dann gibt es keinen Grund, ihm das auf Bundesebene zu verwehren. Die Verfassung verbietet den Volksentscheid nicht ganz so eindeutig, wie man glaubt. Wenn es in Artikel 20 heißt, alle Staatsgewalt gehe vom Volke aus und "wird in Wahlen und Abstimmungen ausgeübt", ist die Frage noch nicht entschieden, ob das wirklich auf alle Zeit ein Verbot von Plebisziten bedeuten muss oder ob große Teile der Parteien das nur so wollen. Wie die Parlamente wären ja auch Plebiszite an Recht, Gesetz und Verfassung gebunden. Die Wähler könnten nicht - wie es das beliebte Gegenargument will - das Fallbeil für Kindermörder wieder einführen, weil sie verfassungswidrige Gesetze so wenig beschließen dürften wie der Bundestag.
Realistischer und damit interessanter wäre zum Beispiel die Frage, ob die Bürger es per Referendum erlauben würden, Soldaten nach Afghanistan zu schicken (wohl kaum) oder nationale Rechte an die EU abzutreten (unter Umständen). In den Kommunen, wo Volksentscheide seit Jahren die örtliche Politik beleben, und in den Ländern ist die Zahl der Fälle jedenfalls sehr gering, in denen Populisten und Politquerulanten Plebiszite mit Erfolg zweckentfremdet hätten. Volksentscheide wären auch im Bund ein Gewinn für die deutsche Demokratie. Man muss es nur wollen.
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(SZ vom 06.07.2010)
New Yorker Bürgermeister will Soft-Drinks verbieten
Damit jeder sich beteiligen kann:
KOMPLEMENTÄRE DEMOKRATIE
Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 30. Juni 2009, wo im Absatz 211 das Dogma von der BRD als einer „parlamentarischen Parteiendemokratie“, ein für allemal höchstrichterlich korrigiert wurde: »Es ist das Recht der Bürger in Freiheit und Gleichheit durch Wahlen und Abstimmungen die öffentliche Gewalt personell und sachlich zu bestimmen.« Dies sei nach GG Art. 1 und 20,2 »der elementare Bestandteil des Demokratieprinzips.«
DARAUS FOLGT, DASS DAS STAATLICH-POLITISCHE SYSTEM DER BRD DASJENIGE EINER KOMPLEMENTÄREN DEMOKRATIE IST, IN WELCHER ZWEI FORMEN SICH ERGÄNZEN MÜSSEN: DIE PARLAMENTARISCHE UND DIE PLEBISZITÄRE.
Wie das organhaft zu gestalten ist, haben wir in unserer Petition mit der Konzeption
der„dreistufigen Volksgesetzgebung“ beschrieben und dem Bundestag zu regeln vorgeschlagen.
http://www.volksgesetzgebung-jetzt.de/aktion/willensbekundung
9. Wer das leugnet oder – wie durch ihr Reden und Handeln alle Bundestage in allen Legislaturperioden spätestens seit 1983 [Näheres dazu siehe die Dokumentation im Internet auf der Seite www.wirsinddeutschland.org ] – es sogar verhindert, obwohl es sich um das elementarste demokratische VERFASSUNGSGEBOT handelt, wie Zapata33 a.a.O. richtig feststellt, vertritt eine verfassungswidrige Position [was im übrigen explizit so am 24. September 2009 in der Wochenzeitung DIE ZEIT auf Seite 10 schon zu lesen war; http://www.volksgesetzgebung-jetzt.de/60-jahre-verfassungsbruch].
10. Natürlich ist das damit Aufgeklärte entscheidend wichtig fürs Prinzip und seine realexistierende Verankerung im Grundgesetz der BRD. Aber es ist erst die halbe Miete. Denn alles Weitere kann nur die Sache des Volkes selbst sein. Das Volk selbst muss als der Souverän in der mündigen Demokratie dafür zu sorgen, dass die verfassungsrechtliche Bestimmung des plebiszitären Elementes unserer demokratischen Grundordnung jetzt unverzüglich auf die wesens- und zeitgemäße Weise geregelt wird.
Dazu hat die erwähnte Initiative www.volksgesetzgebung-jetzt.de am 9. November 2009 dem Bundestag auf dem Petitionsweg erneut einen verfassungsgesetzlichen Regelungsvorschlag vorgelegt und verlangt, dass darüber ein Volksentscheid bestimmen soll. Zur Unterstützung dieses Projektes ist auf der angegebenen Webseite eine INTERNETABSTIMMUNG eingeleitet. Das heißt: Es liegt nun allein am Willen der Rechtsgemeinschaft, ob es diese Regelung bald geben wird – oder ob die Deutschen sich weiterhin über ihr vornehmstes demokratisches Selbstbestimmungsrecht hinwegtäuschen lassen und stattdessen über ihren Vormund lieber nur lamentieren, ihn kritisieren und gegen das, was er parlamentarisch unternimmt, protestieren und demonstrieren wollen. Daraus aber wird sich niemals der demokratische Gemeinwille bilden. Entweder – oder. Es ist an der Zeit!
6. Heute jedenfalls liegt der Grund der Verwirrung, als deren Sprecher auch Käppner das Wort ergreift, in der fehlenden Erkenntnis dessen, auf was schon zapata33 [am 6.7. um 11:30 Uhr, 2 Teile] hinweist, wenn er an das erinnert, was in einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Juni 2009 glasklar festgestellt wird, wenn es dort heißt: »Es ist das Recht der Bürger in Freiheit und Gleichheit durch Wahlen UND ABSTIMMUNGEN die öffentliche Gewalt personell und sachlich zu bestimmen.« Dies ist, so das BVerfG, nach GG Art. 1 und 20,2 »der elementare Bestandteil des Demokratieprinzips.«
7. Kein einziges Presseorgan, kein Radio- und kein TV-Sender und keine Partei hat diese verfassungsrechtliche Klärung vor Jahresfrist eines Kommentares gewürdigt! Sie besagt für jeden, der sein Denken noch nicht an der Garderobe bloßen Meinens und emotionaler Reaktionen auf Politik abgegeben hat, DASS DIE BRD EBEN KEINE NUR-PARLAMENTARISCHE REPUBLIK, SONDERN EINE DUALE ODER KOMPLEMENTÄRE DEMOKRATIE IST, bei der „der Bürger“ – will sagen die „Aktivbürgerschaft“ als Souverän – den Gemeinwillen „in Freiheit und Gleichheit“ auf zwei Weisen „personell und sachlich“ muss unmittelbar bilden und ausüben können: „DURCH WAHLEN UND ABSTIMMUNGEN“. Das also ist das Demokratieprinzip des Grundgesetzes nach der Feststellung des Bundesverfassungsgerichtes.
8. Daraus folgt die Erkenntnis: DAS „VOLK“ IST IN DER BRD NACH DEM GRUNDGESETZ ERST DANN DER DEMOKRATISCHE SOUVERÄN IM STAAT UND NICHT DESSEN VON PARTEIEN BEVORMUNDETES MÜNDEL, WENN SEINE BÜRGER BEIDE GRUNDRECHTE – DAS WAHL- UND DAS ABSTIMMUNGSRECHT – AUSÜBEN KÖNNEN!!!! Hierher, verehrter Herr Käppner, gehören die vier Ausrufungszeichen. Dann erst wird aus Manipulation AUFKLÄRUNG, demokratischer Diskurs.
4. Diese Ordnung hat alles das zur Folge, was heute Tag für Tag und rund um die Uhr als Problem in seinen mannigfaltigsten Erschienungsformen beschrieben und debattiert wird. Es umfasst auch 90% vom Inhalt des Käppnerschen Kommentars. Dieser beschreibt insofern die heutige Realität ihren Erscheinungen nach korrekt. Was allerdings nun gerade nicht die ganze Wirklichkeit in verfassungsrechtlicher Hinsicht ist! Darin irrt der Verfasser. Das ist das Schlüsselproblem.
Sein Irrtum, mit dem er in den Medien wie im Verständnis der Öffentlichkeit wahrlich nicht allein steht, ist das eigentliche Problem. Und das ist zugleich, was das Problem verschärft, eine Irrführung der Leser. Wären sie alle aufgeklärt über den Irrtum, wären die anderen 90% der heutigen Debatten über „Politik- und Parteienverdrossenheit“, über mangelnde „Glaubwürdigkeit“, über Vertrauensverlust gegenüber den Politikern, über Sehnsucht nach einem vergleichsweise „charismatisch“ wirkenden „Staatsoberhaupt“ [wie sie kürzlich aus dem Anlass der Kandidatur von Joachim Gauck zum Bundespräsidenten aufzuflammen schien] usw. usf. gegenstandslos und wir würden hierzulande längst eine ganz andere Demokratie praktizieren, als es die gegebene ist. Eine Demokratie, über die aber bisher so gut wie niemand wesensgemäß spricht. Versuchen wir’s hier!
5. Symptomatisch ist schon, dass es eines Vorganges am Rande der Republik wie des bayrischen Volksentscheides über ein generelles öffentliches Rauchverbot bedurfte, um nun auch eine mediale Debatte zu haben, bei der die Devise „Wir sind das Volk“, mit der 1989 in der DDR die sog. „friedliche Revolution“ begann, wohl des Nachdrucks wegen gleich mit vier Ausrufezeichen verbunden erscheint. Doch was ist denn die konkrete Botschaft dieser Symbolik, wo doch schon die Devise in der DDR im „heißen“ Herbst vor 20 Jahren auch zu nichts anderem führte als zu einer parlamentarischen Parteienherrschaft und schließlich zur nationalen „deutschen Einheit“ [„Wir sind ein Volk“] ?
Schon die ganzen unsinnigen Ausrufezeichen zeigen, dass da jemand am Werk ist, dem der Durchblick fehlt. Aber der die Fähigkeit besitzt, anstatt das Problem auf den Punkt zu bringen, lieber alles in einen Topf zu schütten, herumzurühren und dann die Suppe den verwirrten Lesern aufzutischen, die natürlich – entsprechend stimuliert – auch ihre Meinung abliefern wollen, nicht wissend, dass sie zuvor allesamt wiedereinmal die Opfer jahre- und jahrzehntelanger Manipulationsvorgänge über den Zusammenhang geworden sind, um den es geht.
Also lasse ich alles beiseite, was zu diesem Teil des Kommentars von Joachim Käppner gehört und versuche, den Kernsachverhalt auf den Punkt zu bringen und den Weg zu zeigen, wie wir aus der gegebenen widersprüchlichen Situation, die aus den Anlass gebenden aktuellen Vorgängen beschrieben wurde, herauskommen können.
1. Gehen wir von der Annahme aus, es sei so, dass wir in der BRD eine Nation sind, die jedenfalls heute mehrheitlich an einer Demokratie interessiert ist, in der die mündigen [erwachsenen] Staatsbürgerinnen und Staatsbürger als Freie und Gleiche, d. h. als Rechtsgemeinschaft, ihr Recht, also die Gesetzgebungen, souverän selbst bestimmen wollen.
2. Da dieses Selbstbestimmungsrecht aber nicht von allen über alles ausgeübt werden kann, sind „besondere Organe“ eingerichtet, die Parlamente. In diese wählen wir VolksvertreterInnen, damit sie an unserer Stelle die Aufgabe der Gesetzgebungen erledigen und als Regierungen das Beschlossene exekutieren und administrieren. Damit kommt nun all das ins Spiel, was außer den jeweiligen Sachfragen an Personen gebunden ist und durch sie in der heutigen Mediengesellschaft öffentlich an die Rechtsgemeinschaft vermittelt wird.
3. Wäre das alles, was wir als demokratische Grundordnung zur Verfügung haben, würde sich unser Selbstbestimmungsrecht darauf beschränken, nur mittels Wahlen jeweils pauschal auf das Einfluss nehmen zu können, was dann die Gewählten parlamentarisch als für alle verbindlich entscheiden. Das heißt: Wir würden – wie derzeit geregelt – lediglich alle vier Jahre mit einer Wahl das von Parteien vorgeschlagene Personal bestimmen, das in der Sache „Gesetzgebung“ über uns die Vormundschaft ausübt. Mit anderen Worten: Im Akt der Wahl von Personen [mit Programmen] liquidieren wir zugleich unser Souveränitätsrecht in der Sache. Das ist das Prinzip der Ordnung einer nur-parlamentarischen Demokratie.
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