Von heute an gilt für Bayerns gefiederte Haustiere ein Freilaufverbot. In den übrigen Bundesländern ist dies bislang nur in manchen Regionen der Fall.
Zum Schutz vor der Vogelgrippe müssen die Tiere bis zum 15. Dezember eingesperrt bleiben. Das bayerische Verbot gilt für sämtliches essbares Geflügel wie Hühner, Enten, Gänse, Truthähne oder Rebhühner. Sporttauben oder Kanarienvögel sind ausgenommen. Durch die Stallpflicht soll der Kontakt zu möglicherweise infizierten Zugvögeln aus den Risikogebieten verhindert werden.
Im Gänsemarsch ab in den Stall: Eine Landwirtin im Ostallgäu treibt die Tiere nach drinnen. (© Foto: dpa)
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Anders als Bayern wiesen andere Bundesländer nur Regionen aus, "in denen Vogelrastplätze und Feuchtgebiete liegen und in denen der Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel kaum zu vermeiden ist". Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern kündigten an, dass sie ihre bereits im September festgelegten Gebiete mit Freilaufverbot im Wesentlichen beibehalten würden, möglicherweise aber noch geringfügige Anpassungen vorgenommen würden.
Die Bundesländer folgten damit einer Anordnung der EU-Kommission vom vergangenen Freitag. Nach EU-Bestimmungen sollen die Mitgliedstaaten die Gebiete mit Stallpflicht nach einheitlichen Risikorastern festlegen. Damit gibt es anders als von Bayern und der FDP verlangt in Deutschland keine flächendeckenden Verbotszonen. Zugleich räumte das Verbraucherministerium Risiken für einen Vogelgrippebefall durch einzelne Zugvögel ein.
(dpa)
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