Im Streit um die Entschädigung von Naziopfern und um eine Villa am Comer See tauchen alte Vorbehalte auf. Historiker sollen die Gemüter nun besänftigen.
Die romantische Villa Vigoni über dem Comer See, Künstler und Wissenschaftler im gepflegten Gespräch - so harmonisch kann die deutsch-italienische Gegenwart sein.
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Die Villa Vigoni am Comer See. (© Foto: AP)
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Lodernde Dörfer in der Toskana, Männer in SS-Uniformen auf der Jagd nach Zivilisten - so furchtbar war zeitweise die Vergangenheit. Sie liegt als Schatten auf der Gegenwart.
Daher kommen dieses Wochenende je fünf Geschichtsforscher beider Länder in der Villa Vigoni zu einem ersten Treffen zusammen. Ihr Auftrag: Die "Schaffung einer gemeinsamen Erinnerungskultur". So sperrig das klingt, es geht um viel. Um das gute Verhältnis beider Völker.
Der Tagungsort dieser neuen Historikerkommission ist voller Symbolkraft. Einerseits hat in der Villa Vigoni, die der Bundesrepublik gehört, das deutsch-italienische Kulturzentrum seinen Sitz. Andererseits ließen Angehörige italienischer Naziopfer die Anlage mit einer Zwangshypothek belasten. Der Villa Vigoni droht damit die Zwangsversteigerung.
Der Ort der Verständigung wird zum Streitobjekt. Schon kriechen in beiden Ländern wieder alte Ressentiments hoch - vom kalten Deutschen, der einst mörderischen Befehlen gehorchte und sich heute weigert, die Opfer zu entschädigen; und vom verräterischen Italiener, der im Zweiten Weltkrieg die Seiten wechselte.
Auslöser des Streits sind einige Urteile des Obersten Gerichtshofs in Rom. Er entschied, die Bundesrepublik müsse für Nazimassaker in Italien und Griechenland sowie für die Zwangsarbeit italienischer Soldaten im Dritten Reich Schadensersatz zahlen. Berlin sieht darin einen Bruch des Völkerrechts. Danach können Gerichte des einen Staates nicht über einen anderen Staat urteilen.
Die Staaten sind gegen Klagen vor ausländischen Gerichten immun. Der Gerichtshof hält dem entgegen, dies gelte nicht bei schwersten Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Dagegen wendet Berlin ein, internationale Beziehungen würden chaotisch, wenn weltweit Opferangehörige gegen fremde Staaten klagen dürften.
Damit hat die Bundesregierung recht. Fällt das Immunitätsprinzip, könnten Hunderttausende Verwandte von Naziopfern, etwa in Russland, die Bundesrepublik verklagen und überall deutsches Vermögen pfänden. Libyer würden gegen Italien vorgehen, Iraker gegen die USA, Kroaten gegen Serbien. Manche Staaten würden in den Ruin getrieben, neue Konflikte ausgelöst.
Deshalb ist es vertretbar, Staatsverbrechen nur in Verträgen und internationalen Friedensordnungen zu sühnen und auszugleichen - und nicht durch individuelle Klagen der Opfer vor ausländischen Gerichten. Das klingt hart; es ist unbefriedigend. Aber die Alternative wäre noch schlechter.
Deswegen klagt Deutschland nun vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag gegen Italien, um sich seine Immunität bestätigen zu lassen. Und Italien ist sogar einverstanden, vors Weltgericht gezerrt zu werden. Der Grund: Die Regierung Berlusconi missbilligt selbst die Urteile aus Rom. Auch sie fände es fatal, die Staatenimmunität zu brechen, und stellt sich recht offen auf die Seite Berlins. Dies ist mutig, weil unpopulär.
Beide Regierungen wollen die Vergangenheit aber nicht einfach in Den Haag abladen. Deshalb haben sie die Kommission einberufen. Die Historiker sollen weniger Fakten erarbeiten - die sind weitgehend bekannt - als Empfehlungen für die Zukunft geben.
So könnten sie Stipendien für italienische Studenten anregen oder gemeinsame Geschichtsbücher. Die Bundesrepublik wird sich dem kaum verweigern. Sie bekennt sich glaubhaft zur moralischen Verantwortung für die Untaten der Nazis.
Natürlich lassen sich die Verbrechen der Vergangenheit nie wieder gutmachen, nicht mit Geld und nicht mit Worten. Das Treffen in der Villa Vigoni ist dennoch nützlich. Es hilft, die Vergangenheit lebendig zu halten, ohne die Gegenwart zu ihrer Geisel zu machen.
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(SZ vom 28.03.2009/liv)
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