Das Ermittlungsverfahren gegen Oberst Klein wurde eingestellt. Damit stellt Deutschland seine Rolle als Speerspitze der Glaubwürdigkeit aufs Spiel.
Glaubwürdigkeit war im Kampf um die Herzen und Köpfe der Menschen in einem Krieg schon immer der wichtigste strategische Vorteil. Wobei es nicht nur um die Bevölkerung im Kriegsgebiet selbst geht.
Das Ermittlungsverfahren der Bundesanwaltschaft gegen Oberst Georg Klein aufgrund der Bombardierung von zwei durch Taliban gekaperte Tanklaster am 4. September 2009 in der Nähe von Kundus, bei dem bis zu 142 Menschen getötet wurden, darunter auch viele Zivilisten, wurde eingestellt. (© Foto: AP)
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Auch die eigene Bevölkerung, die Verbündeten und die Weltöffentlichkeit sind Ziel dieser psychologischen Kriegsführung, die im Vietnamkrieg als "Hearts and Minds Campaign" in Verruf geriet, weil die Idee von einem moralischen Kampf um Herzen und Köpfe in den Napalmwolken über Südostasien nur zynisch wirkte.
Das demokratisch und pazifistisch gesinnte Deutschland galt in diesem Kampf unter den westlichen Alliierten des Kalten Krieges als Speerspitze der Glaubwürdigkeit. Die Rolle hatte sich die Bundesrepublik auch nach dem Mauerfall bewahrt. Mit dem nüchternen Federstrich des bürokratischen Akts hat die Bundesanwaltschaft diesen strategischen Vorteil nun in Frage gestellt.
Am vergangenen Montag hat sie das Verfahren gegen Oberst Georg Klein eingestellt, der am 4. September 2009 den Luftangriff auf zwei gestohlene Tankwagen südlich von Kundus befahl, bei dem auch Kinder und Zivilisten ums Leben kamen.
Die Anwälte der Angehörigen der Opfer und das European Center for Constitutional and Human Rights ECCHR in Berlin werden gegen die "vorschnelle Einstellung" vorgehen. Völker- und strafrechtlich gibt es noch einiges zu klären.
Doch selbst wenn die Prüfung, ob Klein gegen die Genfer Konventionen verstoßen hat oder nicht, doch noch zur allgemeinen Zufriedenheit abgeschlossen wird, wenn geklärt ist, ob etwaige Fahrlässigkeiten auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen könnten, wenn man doch noch die Opfer vernommen hat, ist eine entscheidende Schlacht in diesem Kampf um die Herzen und Völker schon verloren. Denn die Einstellung des Verfahrens verändert den Blick auf Deutschland. Nicht nur in Afghanistan.
Man darf so ein Verfahren der Bundesanwaltschaft natürlich nicht überbewerten. Der Stern-Korrespondent Christoph Reuter hat die Folgen des Luftangriffes gemeinsam mit dem Fotografen Marcel Mettelsiefen vier Monate lang aufgearbeitet und veröffentlicht in diesen Tagen ein Buch mit dem Titel "Kunduz, 4. September 2009". Er kennt die Angehörigen der Opfer, ihre Nachbarn, die Dörfer und das Land. Für die meisten Afghanen sei der Angriff nur eines von unzähligen Ereignissen gewesen.
In einem Krieg, in dem die Bevölkerung zwischen den Fronten gefangen ist, ist so ein deutsches Ermittlungsverfahren doch eher ein ferner und abstrakter Vorgang: "Für die Menschen aus den Dörfern der Opfer wäre es viel wichtiger gewesen, wenn man sich mit ihnen getroffen und ihnen ein persönliches Wort der Entschuldigung überbracht hätte."
Und doch sollte man die Wirkung nicht unterschätzen: "In intellektuellen Kreisen wird die Verfahrenseinstellung schon so gesehen, dass hier offensichtlich straffrei vorgegangen werden kann." Man setze hier einiges aufs Spiel.
Die meisten Afghanen sahen die Bundeswehr bislang immer als die Truppe, die eben nicht Nacht für Nacht die Türen ihrer Häuser auftritt, wie die Amerikaner, die nicht auf jeden schießt, der ihre Konvois überholen will, die den Aufbau wichtiger nimmt als die Besatzung.
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Debatte über Militäreinsatz in Syrien
Das Völkerrecht ist klar:
1) Principle of precaution: Kriegsparteien müssen alle möglichen Massnahmen treffen um zivile Opfer zu verhindern oder weitesgehend zu minimieren.
2) Principle of proportionality: Der militärische Nutzen der Kriegshandlung muss proportianal zu rechtfirgen sein. Anders ausgedrückt: 2 getöte Feinde sind nicht gerechtfertigt wenn dabei 10 Zivilisten umkommen.
Beide Grundprinzipien wurden verletzt und wer sich Verletzungen dieser Grundregeln schuldig macht kann als Kriegsverbrecher verurteilt werden.
Und das sag nicht ich sondern das Völkerrecht welchem Deutschland genauso verplichtet ist wie andere Länder auch (je nachdem welche völkerrechts -Protokolle und -Konventionen diese unterschrieben haben).
Ich bin weder linksradikal, noch ein Gutmensch. Ich bin ein Mensch der aus zwei von Deutschen angezettelten Weltkriegen gelernt hat. Dabei habe ich auch gelernt, daß die öffentlich genannten Kriegsgründe immer erlogen waren und an allem immer dem Gegner die Schuld gegeben wurde. Ich treffe auf Menschen aus allen Parteien und die wenigsten zeigen Verständnis für Oberst Klein. Er hat zweifelsohne nicht vorsätzlich, aber grob fahrlässig gehandelt, als er die Bombardierung befahl. Da dort Zivilisten zu Tode kommen, mußte er als erfahrener Krieger wissen. Wenn Deutschland im Kriege wäre, hätte Oberst Klein kein Problem. Da wir aber offiziell nicht im Krieg uns befinden (weil das GG es verbietet), muß sein Handeln anders beurteilt werden. Für mich ist Oberst Klein ein Opfer, wenn auch kein Todesopfer, der Kriegspolitik von Regierung und Bundestag. Dort sitzen die wahren Schuldigen am Massaker von Kundus.
Oberst Klein hat völlig richtig gehandelt.
Das war auch damals ja schon klar. Die Afghanen haben die Reaktionen in Deutschland nicht verstanden, es war klar, dass mitten in der Nacht bei dem Tanklaster nur Taliban gewesen sind, oder Leute, die deren Nähe gesucht haben.
Die Mehrheit der Deutschen steht hinter Klein.
Die linksradikalen Gutmenschen werden immer weniger, dass ist das Erfreuliche - und die Überlebenschance unserer Demokratie wird so gestärkt.
Dieser Artikel ist eine Frechheit sondergleichen, unterstellt er doch, dass die Bundesanwaltschaft bei ihrer Entscheidung nicht das Recht, sondern die mögliche Wirkung der Behandlung des Beschuldigten auf das Ausland bzw die öffentliche Meinung hätte zugrunde legen bzw. sich von ihr hätte beeinflussen lassen sollen!
Ich wünsche dem Autor und den entsprechend gefärbten Kommentatoren fürwahr nicht, dass sie einmal in die Situation kommen, in der die öffentliche Meinung gegen sie aufgehetzt wird und aus ideologischer Verbrämung ihren Kopf fordert...
In einem Rechtsstaat muss das Recht in den Händen der Strafverfolgungsbhörden bleiben und darf nicht aus Gründen des politischen Tagesgeschäfts gebeugt werden.
Eine große Tageszeitung wie die SZ sollte sich dabei ihrer Verantwortung als Teil der 4. Gewalt bewusst sein.
Smart T schreibt:
"Sehr zu begrüßen, dass Oberst Klein freigesprochen worden ist. Es ist eh eine Frechheit, Soldaten mit solchen Prozessen zu überziehen! Sie machen ihren Job und werden dann auch noch mehr oder minder dafür bestraft! FRECHHEITEN! "
Auch Soldaten müssen innerhalb des Gesetzes wirken. Im Falle eines Krieges ist dies das Kriegsrecht (oder Völkerrecht) mit seinen bindenden Protokollen und Konventionen die Deutschland unterschrieben hat.
Dies als "Frechheit" zu bezeichnen ist befremdlich, schliesslich ist es das Einhalten von Grundregeln, besonders was das Völkerrecht anbetrifft, das uns von der Barbarei trennt.
Wenn ein Polizist einen Mörder verfolgt und einfängt aber dabei 12 Passanten überfährt muss der doch auch mit Konsequenzen rechnen.. oder würden sie das auch als "Frechheit" empfinden und argumentieren dass er doch nur seinen Job getan hat?
Solche Sichtweisen in denen Der Zweck die Mittel heiligt sind sehr, sehr gefährlich.
Paging