Von Andrian Kreye

Das Ermittlungsverfahren gegen Oberst Klein wurde eingestellt. Damit stellt Deutschland seine Rolle als Speerspitze der Glaubwürdigkeit aufs Spiel.

Glaubwürdigkeit war im Kampf um die Herzen und Köpfe der Menschen in einem Krieg schon immer der wichtigste strategische Vorteil. Wobei es nicht nur um die Bevölkerung im Kriegsgebiet selbst geht.

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Das Ermittlungsverfahren der Bundesanwaltschaft gegen Oberst Georg Klein aufgrund der Bombardierung von zwei durch Taliban gekaperte Tanklaster am 4. September 2009 in der Nähe von Kundus, bei dem bis zu 142 Menschen getötet wurden, darunter auch viele Zivilisten, wurde eingestellt. (© Foto: AP)

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Auch die eigene Bevölkerung, die Verbündeten und die Weltöffentlichkeit sind Ziel dieser psychologischen Kriegsführung, die im Vietnamkrieg als "Hearts and Minds Campaign" in Verruf geriet, weil die Idee von einem moralischen Kampf um Herzen und Köpfe in den Napalmwolken über Südostasien nur zynisch wirkte.

Das demokratisch und pazifistisch gesinnte Deutschland galt in diesem Kampf unter den westlichen Alliierten des Kalten Krieges als Speerspitze der Glaubwürdigkeit. Die Rolle hatte sich die Bundesrepublik auch nach dem Mauerfall bewahrt. Mit dem nüchternen Federstrich des bürokratischen Akts hat die Bundesanwaltschaft diesen strategischen Vorteil nun in Frage gestellt.

Am vergangenen Montag hat sie das Verfahren gegen Oberst Georg Klein eingestellt, der am 4. September 2009 den Luftangriff auf zwei gestohlene Tankwagen südlich von Kundus befahl, bei dem auch Kinder und Zivilisten ums Leben kamen.

Die Anwälte der Angehörigen der Opfer und das European Center for Constitutional and Human Rights ECCHR in Berlin werden gegen die "vorschnelle Einstellung" vorgehen. Völker- und strafrechtlich gibt es noch einiges zu klären.

Doch selbst wenn die Prüfung, ob Klein gegen die Genfer Konventionen verstoßen hat oder nicht, doch noch zur allgemeinen Zufriedenheit abgeschlossen wird, wenn geklärt ist, ob etwaige Fahrlässigkeiten auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen könnten, wenn man doch noch die Opfer vernommen hat, ist eine entscheidende Schlacht in diesem Kampf um die Herzen und Völker schon verloren. Denn die Einstellung des Verfahrens verändert den Blick auf Deutschland. Nicht nur in Afghanistan.

Man darf so ein Verfahren der Bundesanwaltschaft natürlich nicht überbewerten. Der Stern-Korrespondent Christoph Reuter hat die Folgen des Luftangriffes gemeinsam mit dem Fotografen Marcel Mettelsiefen vier Monate lang aufgearbeitet und veröffentlicht in diesen Tagen ein Buch mit dem Titel "Kunduz, 4. September 2009". Er kennt die Angehörigen der Opfer, ihre Nachbarn, die Dörfer und das Land. Für die meisten Afghanen sei der Angriff nur eines von unzähligen Ereignissen gewesen.

In einem Krieg, in dem die Bevölkerung zwischen den Fronten gefangen ist, ist so ein deutsches Ermittlungsverfahren doch eher ein ferner und abstrakter Vorgang: "Für die Menschen aus den Dörfern der Opfer wäre es viel wichtiger gewesen, wenn man sich mit ihnen getroffen und ihnen ein persönliches Wort der Entschuldigung überbracht hätte."

Und doch sollte man die Wirkung nicht unterschätzen: "In intellektuellen Kreisen wird die Verfahrenseinstellung schon so gesehen, dass hier offensichtlich straffrei vorgegangen werden kann." Man setze hier einiges aufs Spiel.

Die meisten Afghanen sahen die Bundeswehr bislang immer als die Truppe, die eben nicht Nacht für Nacht die Türen ihrer Häuser auftritt, wie die Amerikaner, die nicht auf jeden schießt, der ihre Konvois überholen will, die den Aufbau wichtiger nimmt als die Besatzung.

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  1. Sie lesen jetzt Niederlage im Kampf um Herzen und Köpfe
  2. Doppelmoral des Westens
  3. Weder Entschuldigung noch Entschädigung
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