Völkerrecht:Geschwächt

Bislang schützt das Völkerrecht Staatsorgane, insbesondere Präsidenten durch Immunität. Doch das könnte sich ändern - mit Folgen auch für Deutschland.

Von Stefan Ulrich

Das Völkerrecht kümmerte sich früher vor allem um die Beziehungen zwischen den Staaten. Es stellte Regeln für Krieg und Frieden auf, beschrieb ihre Gleichheit und Souveränität und schützte sie voreinander durch die Staatenimmunität und das Gewaltverbot. In jüngster Zeit rücken die Bürger stärker in den Vordergrund. Der Schutz der Menschenrechte gewinnt an Gewicht und verändert manche Regel.

Zwar genießen weiterhin auch Staatsorgane, insbesondere die Präsidenten, Immunität vor Strafverfolgung. Neuerdings gilt aber: "Staatsmänner", die Völkermorde oder schwerste Kriegsverbrechen begehen, sind nicht mehr vor Strafverfolgung im Ausland oder vor internationalen Gerichten geschützt. Derzeit wird versucht, die Immunität weiter einzuschränken. Auch die Staaten selbst sollen sich bei schwersten Verbrechen nicht mehr auf ihre Immunität berufen können, weil solche Taten kein legitimes Staatshandeln seien.

An diesen Gedanken knüpft jetzt der US-Kongress an: Bislang konnten US-Gerichte keine Klagen von Bürgern zulassen, die Schadensersatz von anderen Staaten verlangten. Künftig soll gelten: Wenn ein fremder Staat für einen Terrorakt auf US-Gebiet vorsätzlich oder fahrlässig (wobei leichte Fahrlässigkeit nicht reicht) mitverantwortlich ist, kann er vor amerikanischen Zivilgerichten auf Schadensersatz verklagt werden. Das Gesetz zielt auf Saudi-Arabien, könnte aber auch Deutschland treffen, da einige Islamisten in Hamburg die Terrorangriffe vom 11. September 2001 vorbereitet hatten. Zu prüfen wäre dann, ob Deutschland das fahrlässig nicht vereitelt hat.

Die Bundesrepublik steht in der Frage der Staatenimmunität schon jetzt an vorderster Front. Sowohl griechische als auch italienische Gerichte haben Deutschland dazu verurteilt, Opfern von Nazi-Verbrechen Entschädigung zu zahlen. Die Bundesregierung wies diese Urteile unter Berufung auf ihre Staatenimmunität zurück und bekam vom Internationalen Gerichtshof in Den Haag Recht. Dennoch hat das italienische Verfassungsgericht 2014 entschieden, die Staatenimmunität gelte nicht für Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Der Streit schwelt weiter.

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