Verwaltungsgerichts-Urteil:Keine Tiefflüge über dem Bombodrom

Die Bundeswehr darf das Bombodrom in der Kyritz-Ruppiner Heide in Nordbrandenburg weiter nicht als Bombenabwurfplatz nutzen.

Das Verwaltungsgericht Potsdam gab am Dienstagabend drei Musterklagen von Anwohnern statt, die sich ebenso wie 17 weitere Kläger gegen die drohende Lärmbelastung gewandt hatten.

Verwaltungsgerichts-Urteil: Zankapfel Bombodrom: Demonstrant im Gerichtssaal.

Zankapfel Bombodrom: Demonstrant im Gerichtssaal.

(Foto: Foto: AP)

Die Rechtsstreitigkeiten um den 142 Quadratkilometer großen Luft-Bodenschießplatz dauern nun schon 14 Jahre. Die Bundeswehr scheiterte mit dem Versuch, das Verfahren mit einem weiteren Lärmgutachten zu verlängern. Mögliche Folgeinstanzen werden an der Grundrichtung des Urteils voraussichtlich nichts mehr ändern.

Das Gericht bemängelte, dass die zumutbare Lärmbelastung fehlerhaft ermittelt worden sei. Zudem seien die Auswirkungen von Formationsflügen auf die Spitzenwerte der Lärmentwicklung ebenso wenig berücksichtigt worden wie die Auswirkungen von eventuell höheren Fluggeschwindigkeiten sowie von Steigflügen außerhalb des Bombodroms.

Die Bundeswehr plant 1700 Einsätze pro Jahr mit jeweils teils mehreren Tiefflügen der Kampfbomber in Höhen von nur 150 Metern. Für Verwirrung sorgte die Darstellung des Militärs, dass über dem Abwurfplatz nicht im Formationsflug geübt werde, während der Verwaltungsbescheid das Gegenteil ausführt.

Das strittige Gebiet liegt im Viereck der Städte Wittstock, Rheinsberg, Neuruppin und Kyritz. Ursprünglich war es von den sowjetischen Streitkräften genutzt worden. Nach deren Abzug beanspruchte die deutsche Luftwaffe das Land für sich. Brandenburgs Staatskanzleichef Clemens Appel (SPD) appellierte an Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU), die Pläne für den Bombenabwurfplatz endgültig zu kippen.

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