Von Daniel Brössler

Nach Jahren internationaler Kontroverse ist die Entscheidung gefallen: Die Bundesregierung beschließt die Einrichtung eines Zentrums des Gedenkens an Flucht und Vertreibung in Berlin.

Nach jahrelangen innenpolitischen wie auch internationalen Kontroversen hat die Bundesregierung am Mittwoch den Weg frei gemacht für ein Zentrum des Gedenkens an Flucht und Vertreibung in Berlin. Das Kabinett verabschiedete einen Gesetzentwurf, mit dem die "Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung" in der Trägerschaft des Deutschen Historischen Museums errichtet wird.

Anzeige

Die Regierung kommt damit einer seit acht Jahren vom Bund der Vertriebenen (BdV) erhobenen Forderung nach, berücksichtigt aber auch Bedenken vor allem von Seiten Polens. Allerdings drohen weitere Auseinandersetzungen um eine mögliche Rolle der in Polen stark kritisierten BdV-Präsidentin und CDU-Bundestagsabgeordneten Erika Steinbach. Eine Entscheidung über einen Sitz Steinbachs im Stiftungsrat soll erst Ende des Jahres fallen.

Es gehe darum, "im Geiste der Versöhnung ein 'sichtbares Zeichen' gegen Flucht und Vertreibung in Berlin zu errichten", sagte Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU). Union und SPD hatten sich im Koalitionsvertrag auf das "sichtbare Zeichen" verständigt, um "an das Unrecht von Vertreibungen zu erinnern und Vertreibung für immer zu ächten". Vorgesehen ist eine Ausstellungs- und Dokumentationsstätte im Deutschlandhaus am Anhalter Bahnhof. 1,2 Millionen Euro hat der Bundestag dafür schon bereit gestellt, im Finanzplan des Bundes sind zudem jährlich 2,5 Millionen Euro bis 2011 vorgesehen.

Es handele sich um "keinen Versuch der Umdeutung der Geschichte", betonte Regierungssprecher Ulrich Wilhelm. Deutschland sei sich seiner historischen Verantwortung bewusst. Der jetzigen Entscheidung sei ein langer Diskussionsprozess vorausgegangen, in dessen Verlauf auch Polen informiert worden sei. Polen hatte zu Jahresbeginn Verständnis für das lange umstrittene Projekt signalisiert, an der Ablehnung einer Beteiligung Steinbachs aber festgehalten. Auch die SPD lehnt eine Funktion der BdV-Präsidentin in der Stiftung ab. "Die Personalfragen müssen in außenpolitischer Verantwortung entschieden werden", forderte der SPD-Bundestagsabgeordnete Markus Meckel.

Dem Stiftungsrat sollen neben Vertretern des Bundestages, der Bundesregierung und der Religionsgemeinschaften auch drei vom BdV benannte Personen angehören. Dieser hat bereits klar gemacht, Steinbach in das Gremium entsenden zu wollen. "Sie ist hierfür nicht nur dank ihres Amtes, sondern auch dank ihrer Initiative und ihres jahrelangen Wirkens für ein solches Dokumentationszentrum in Berlin prädestiniert", heißt es in einem Verbandsbeschluss.

Bundestag will im Herbst entscheiden

Steinbach selbst hat mehrmals ihren Anspruch auf einen Sitz im Stiftungsrat bekräftigt. Für Kanzlerin Angela Merkel (CDU) ist die Situation heikel, weil sie eine erneute Verschlechterung der seit dem Amtsantritt des polnischen Ministerpräsidenten Donald Tusk verbesserten Beziehungen zu Polen befürchten muss.

Der Bundestag wird voraussichtlich im Herbst über den Gesetzentwurf entscheiden. Erst danach müssen die dafür vorgesehenen Institutionen ihre Vertreter für den Stiftungsrat benennen. In ihrer Wahl seien sie autonom, betonte der Regierungssprecher. Die Berufung liege dann aber in der Verantwortung des Staates. Ein offener Konflikt zwischen Bundesregierung und BdV über die Berufung Steinbachs gilt aber als unwahrscheinlich. Erwartet werden weitere Versuche, Steinbach zu einem freiwilligen Verzicht auf den Sitz zu bewegen.

Leser empfehlen 

(SZ vom 4.9.2008/ihe)