Vertreter Deutschlands:Stempeln, helfen, Hände schütteln

Man findet sie auf weit entfernten Inseln oder in Urlaubsorten: Was macht eigentlich ein Honorarkonsul?

Von Katrin Langhans

Sie verkehren in Diplomatenkreisen, genießen hohes Ansehen und dürfen manchmal sogar dem Bundespräsidenten oder dem Fußballnationaltrainer auf Auslandsreisen die Hand schütteln: die deutschen Honorarkonsuln.

Was macht ein Honorarkonsul?

Ein Honorarkonsul ist für Deutsche im Ausland ein erster Ansprechpartner. Er bearbeitet Passanträge und kann Geburtsurkunden und Lebensbescheinigungen beglaubigen oder hilft Touristen nach Naturkatastrophen. Bei offiziellen Anlässen, wie etwa Gedenktagen, vertritt er auf Nachfrage die Bundesrepublik Deutschland. Außerdem hilft er bei der Planung, wenn Politiker auf Auslandsreise gehen.

Wie wird man Honorarkonsul?

In der Regel schlägt die Auslandsvertretung dem Auswärtigen Amt einen Kandidaten vor. Der künftige Honorarkonsul sollte bereits in dem Land wohnen, in dem er tätig wird, gut vernetzt und mit den Gepflogenheiten und dem Rechtssystem des Landes vertraut sein. Die Auslandsvertretung fordert persönliche Referenzen ein und trifft den Kandidaten zum Gespräch. Überzeugt der Kandidat, leitet die Auslandsvertretung die gesammelten Unterlagen an das Auswärtige Amt zur Prüfung weiter. Wenn alles passt, ernennt das Ministerium den neuen Honorarkonsuln.

Gibt es eine Regel, an welchen Orten es Honorarkonsuln gibt?

Eigentlich sollte es dort einen Honorarkonsul geben, wo sich eine Auslandsvertretung nicht lohnt, aber trotzdem häufiger konsularische Tätigkeiten - wie etwa das Beglaubigen von Lebensbescheinigungen - anfallen. Weil es keine Faustregel für den Einsatz der Honorarkonsuln oder deren Anzahl gibt, kann es passieren, dass Honorarkonsuln nach ihrem Ausscheiden nicht ersetzt werden. Derzeit gibt es weltweit 325 Honorarkonsuln, die für die Bundesrepublik im Ausland tätig sind.

Kann man damit Geld verdienen?

Honorarkonsuln sind Ehrenamtliche, sie bekommen kein festes Gehalt. Sie müssen wirtschaftlich abgesichert sein und üben in der Regel weiter ihren Beruf aus. Für viele Tätigkeiten, etwa die Bearbeitung von Passanträgen, gibt es eine Aufwandsentschädigung, die von der Steuer befreit ist.

Genießen Honorarkonsuln Diplomatenstatus?

Honorarkonsuln haben nach dem Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen (WÜK) weniger Vorrechte als Berufsdiplomaten. Honorarkonsuln genießen nur für den dienstlichen Bereich eine Immunität vor der Gerichtsbarkeit des Empfangsstaates. So dürfen zum Beispiel die Büro-Unterlagen des Honorarkonsuls nicht untersucht werden, wenn diese im Zusammenhang mit den konsularischen Tätigkeiten stehen. Wer aber privat eine Straftat begeht, muss sich dafür vor Gericht verantworten.

Werden Honorarkonsuln überprüft?

Honorarkonsuln müssen Buch führen über ihre Tätigkeiten. Überprüft werden sie, wenn sie die Regelaltersgrenze für Beamte überschritten haben oder wenn es aus Sicht des Auswärtigen Amtes einen Anlass zum Zweifel an der Eignung für den Posten gibt. Das ist bei den vier Konsuln der Fall, bei denen die Süddeutsche Zeitung und der Bayerische Rundfunk Verstrickungen in den Offshore-Markt festgestellt haben.

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