Keine "seelenlose Addition von 27 Staaten": Die Linksfraktion hat gegen den Vertrag von Lissabon Klage eingereicht.
Die Linksfraktion befürchtet eine Aushöhlung der Demokratie in Deutschland, falls der EU-Reformvertrag in Kraft gesetzt wird. Daher will sie nun gegen den Vertrag Klage beim Bundesverfassungsgericht einreichen.
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Ja zu Europa, Nein zum Reformvertrag: Gregor Gysi (© Foto: dpa)
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Durch den Vertrag werde das Sozialstaatsprinzip vernachlässigt und der Parlamentsvorbehalt bei einer Beteiligung deutscher Soldaten an europäischen Einsetzen ausgehebelt, erläuterte der Fraktionsvorsitzende Gregor Gysi. Er stellte klar, dass er für die europäische Integration eintrete, weil sie den Frieden in Europa gewährleiste.
"Ich möchte, dass die große Mehrheit Ja zu Europa sagt", betonte er. Auch der europapolitische Sprecher der Fraktion, Diether Dehm, sagte: "Wir sind für die europäische Integration, aber nicht für eine seelenlose Addition von 27 Staaten." Mit dem Vertrag von Lissabon werde die Akzeptanz der EU in der Bevölkerung herabgesetzt und die Integration gefährdet, sagte er unter Verweis auf Umfragen.
Die Fraktion hatte am Mittwoch in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde und eine Organklage gegen das Zustimmungsgesetz zum Lissabonner Vertrag eingelegt. Der Reformvertrag, der die gescheiterte EU-Verfassung ersetzen soll, stelle Wirtschaftsfreiheiten über die sozialen Grundrechte, sagte Gysi. Die Rechte des Bundestags würden ausgehebelt.
Auch wenn die Rechte des Europaparlaments leicht gestärkt würden, gebe es ein Übergewicht der Exekutive, erläuterte der Klagebevollmächtigte, Professor Andreas Pisahn. "Die Regierungen setzen das, was sie auf nationaler Ebene nicht durchsetzen können, über Europarecht durch", befürchtete er.
Gysi äußerte im Zusammenhang mit dem Einsatz deutscher Soldaten im Rahmen europäischer Truppen die Hoffnung, dass das Verfassungsgericht in jedem Fall das Letztentscheidungsrecht des Bundestags unterstreicht, auch wenn es die Klage der Linksfraktion ablehnen sollte.
Den Vertrag von Lissabon haben bereits 20 von 27 EU-Staaten ratifiziert, darunter Deutschland. Nach dem Nein der Iren zu dem Rechtswerk ist allerdings unklar, wie es weitergeht. Zur Inkraftsetzung des Vertrags müssen alle Mitgliedstaaten ihn ratifizieren.
(AP/bavo/bica)
Reiseknigge: Türkei
Also dieses Thema ist wie gesagt in den 60er Jahren bereits durchgekaut worden ...
In den 80er Jahren gab es dass Factortame Urteil, dass Alles auf den Punkt bringt:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:61989J0213:DE:HTML
Was bleibt da noch kontrovers (und überraschend) ?
Wenn man mit EU Regeln nicht einverstanden ist, muss man mit EU Recht argumentieren ... da wird es genug Material geben (vor allem auf dem Gebiet der 'Grundrechte'). Ein Verweis auf nationale Regeln ist Schummelei mit der man unfaire Vorteile sich erschwindeln will.
Also wenn hiermit das Prinzip der 'Vorfahrt von EU Recht vor Deutschem Recht' gemeint ist, dann hat hier wohl jemand geschlafen ....
Dieses Prinzip ist seit den 60er Jahren akzeptierte Grundlage des EU Rechtsystems, da nur so diese Regeln für Alle gleichermassen gelten. Ohne diese Vorfahrt würde jeder Mitgliedstaat sich bestimmte Ausnahmen wie Motten aus einem Teppich herausfressen (aber hier gilt EU Recht nicht mehr ...) und am Ende blieben nur Mottenlöcher ...
Warum wird dies eigentlich immer noch kritisiert ?
Keiner der bislang erwähnten Gründe hält einer Prüfung stand.
...davon, dass ich mit dem Vertrag von Lissabon in vielen Punkten gar nicht einverstanden bin, eine konsolidierte FAssung des tatsächlichen Vertrages (also nicht Artikel soundso bekommt ein paar worte hinzu usw. ist hier zu sehen:
http://eur-lex.europa.eu/JOHtml.do?uri=OJ:C:2008:115:SOM:DE:HTML
@Demokrat48
Also Professor Schachtschreiber mag etwas von deutschem Recht verstehen, aber er kennt offenbar entscheidende Details im EU Recht überhaupt nicht.
Die von Ihnen Empfohlene Rede ist voller Fehler (z.B. rund um Demokratiedefizit oder Binnenmarkt)
und bei einigen Kritikpunkten widerspricht er sich selbst: er kritisiert die EU, wenn sie versucht auf Kritik einzugehen (z.B. die Passagen über die Todesstrafe kombiniert mit seiner Meinung zum Eingriff der EU in nationale Hoheiten)
... man kann es ihm also nicht recht machen. Sieht also so aus als könnte er nicht konsequent denken / hat keine Ahnung oder er verschwaeigt/unterschlägt absichtlich entscheidende Details.
Entschuldigen Sie die späte Antwort, ich war die letzten Stunden nicht am Computer.
Wie gesagt soll durch den Vertrag von Lissabon in der Innen- und Justizpolitik teilweise das ordentliche Gesetzgebungsverfahren mit Zuständigkeit des Europaparlaments eingeführt worden, was den Bedeutungsverlust der nationalen Parlamente in diesem Bereich kompensiert. Deshalb kann ich in diesem Bereich keinen Rückbau der Demokratie gegenüber Nizza erkennen. Auch in anderen Bereichen wurden die Befugnisse des EP erweitert.
Die Verpflichtung zur schrittweisen Modernisierung der Streitkräfte ist sehr allgemein gehalten, ein Sanktionsmechanismus gegen unwillige Staaten besteht nicht. Hier geht es darum, dass die technische Kooperationsfähigkeit auf Dauer gesichert werden soll. Die Teilnahme an der Europäischen Verteidigungsagentur (Art.45 EUV) und der strukturierten Zusammenarbeit (Art.46 EUV), durch die die Forderung konkretisiert werden kann, ist für die Staaten freiwillig. Auch wieder auszutreten ist möglich. Hier können die nationalen Parlamente also entscheiden.
Ein Vorteil einer gemeinsamen Rüstungspolitik ist darin zu sehen, dass durch die gemeinsame Beschaffung die Entwicklungskosten pro Einheit niedriger gehalten werden können. Denn wenn mehrere Länder das gleiche System kaufen ist natürlich die Stückzahl höher. Hinzu kommt die Möglichkeit von Kosteneinsparung durch Spezialisierung der einzelnen Armeen auf bestimmte Fähigkeiten.
Es bleibt zudem den Nationalstaaten überlassen, wie sie die Verpflichtung zur Bereitstellung von Streitkräften für die Union konkret erfüllen, indem sie Art und Umfang der Truppen festlegen und diese Festlegung ggf. auch wieder ändern. Hierüber kann in Deutschland das Parlament befinden.
Die oberste Kommandogewalt über die BuWe bleibt bei Verteidigungsminister bzw. Kanzler, sie geht nicht auf den Kommissionspräsidenten oder den Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik über. Vergleichbarkeit ist in etwa mit gemeinsamen Ressourcen der NATO gegeben, z.B. der NATO Response Force, für die die Mitgliedsstaaten ja auch Truppen bereitstellen. Angeknüpft wird auch an das bestehende Modell der EU-Battlegroups (vgl. Artikel bei Wikipedia). Damit wird die sicherheitspolitische Eigenständigkeit der Union gestärkt.
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