Mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit hat das Parlament den EU-Vertrag von Lissabon ratifiziert. Nur die Linksfraktion stimmte dagegen.
Der Bundestag hat am Donnerstag dem EU-Reformvertrag von Lissabon mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit zugestimmt. Bei der namentlichen Abstimmung wurde am Donnerstag mit 515 Stimmen die erforderliche Zweidrittelmehrheit deutlich übertroffen, 58 Abgeordnete stimmten mit Nein.
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Ein "Ja" zu Lissabon: Angela Merkel bei der Stimmabgabe (© Foto: dpa)
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Union, SPD, FDP und Grüne hatten sich in der über zweistündigen Aussprache für die Verabschiedung ausgesprochen. Die Linke wandte sich dagegen.
Weiter beschlossen die Abgeordneten, die Rechte des Parlaments bei Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof zu stärken. Abgelehnt wurde ein Antrag auf Einführung von Volksabstimmungen zu EU-Verträgen.
Zur endgültigen Ratifizierung muss jetzt noch der Bundesrat am 23. Mai den Vertrag billigen. Anschließend muss Bundespräsident Horst Köhler das entsprechende Gesetz unterschreiben.
Erst wenn alle 27 EU-Mitglieder den Vertrag ratifiziert haben, kann er wie geplant am 1. Januar 2009 in Kraft treten.
Kanzlerin Angela Merkel (CDU) würdigte den EU-Reformvertrag in der Debatte als "großes Projekt". Die Vereinbarung sei eine "solide Grundlage", mit der Stillstand und Blockaden überwunden werden könnten. "Der neue Vertrag ist gut für Europa."
Der Vertrag von Lissabon soll an die Stelle der geplanten EU-Verfassung treten, die bei Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlanden gescheitert war. Bisher haben neun der 27 EU-Mitgliedsstaaten den Vertrag abschließend gebilligt. Erst am Mittwochabend ratifizierte das portugiesische Parlament den Vertrag.
Die Vereinbarung stellt die EU auf eine neue rechtliche Grundlage. Für die endgültige Ratifizierung in Deutschland muss jetzt noch der Bundesrat am 23. Mai den Vertrag billigen und Bundespräsident Horst Köhler das entsprechende Gesetz unterschreiben.
(dpa/bavo/woja)
UN-Tourismusorganisation
Wenn die Iren so schlau sind und gegen den Vertrag stimmen sollte,obwohl sie eindeutige Gewinner der Eu sind,wird ihr No nicht akzeptiert werden.Dafür wurde schon gesorgt.
Das ist das Ermächtigungsgesetz und nichts anderes.
Willkommen in der EUDSSR ,EUrabien oder auch EUrasien. Wie man dieses Monster nun nennt ist ja auch egal. Letzte Hoffnung Irland!!! In Österreich formiert sich auch Widerstand. Verletzung der Neutralität.
Wenn die Mitgliedschaft wirtschaftlich sooo notwendig ist, warum nagen dann Norwegen oder die Schweiz nicht schon längst am Hungertuch?
Wenn Sie mein Profil auf der Süddeutschen besuchen, finden Sie einen Link zu meiner Website. Dort finden Sie oben mittig eine Link zur Unterseite "Fragen & Antworten". Zum Thema Prof. Schachtschneider empfehle ich insbesondere den Text zur Frage "Wird durch den Vertrag von Lissabon die Todesstrafe wieder eingeführt?"
Prof. Schwachtschneider behauptet, dies sei der Fall. Im Text, den ich geschrieben habe, finden Sie die Dokumente, auf die er sich bezieht, und durch meinen Text sowie die dort enthaltene Diskussion erhalten Sie eine Erklärung dazu, warum die Todesstrafe NICHT eingeführt wird und dass die EMRK unabhängig vom Vertrag von Lissabon besteht - unabhängig davon, ob der Vertrag nun in Kraft tritt oder nicht.
Ich hatte bisher keine Lust, mich NOCH tiefgreifender mit Herrn Schachtschneider zu befassen, aber weitere Falschinformationen, die durch ihn verbreitet wurden, sind zB die Behauptung, der Europäische Haftbefehl sei in Deutschland aufgrund von Fehlern der EU gescheitert. Denken Sie einen Moment nach. Wäre das der Fall, dann hätte die Richtlinie doch in der ganzen EU nichtig sein müssen. Das war nicht der Fall! Tatsache ist hingegen, dass der nationale Gesetzgeber damals versagt hat.
Außerdem behauptet er, das Bundesverfassungsgericht habe Horst Kühler untersagt, den Verfassungsvertrag auszufertigen. Die Wahrheit ist, dass unser Bundespräsident freiwillig erklärt hat, er unterzeichne nicht - und zwar zwei Wochen nach den gescheiterten Referenden in Frankreich und den Niederlanden, als der Vertrag bereits längst tot war. Prof. Schachtschneider schmückt sich mit Federn, die er sich nicht wirklich verdient hat.
Aber er macht das ganz gescheit - er beendet fast keinen Satz, sondern sagt sehr viel äh äh äh. Im Übrigen habe ich von Prof. Schachtschneider noch keine einzige Verfassungsbeschwerde finden können, die sowohl zulässig als auch begründet - also erfolgreich - war. Und genau so wird seine Beschwerde dieses Jahr auch wieder enden. Ich bin gespannt, ob er sich wagt, dem BVerfG zu sagen, der Vertrag führe die Todesstrafe ein. Ich würde es als Respektlosigkeit gegenüber den Richtern bezeichnen, denn für wie dumm muss man diese Richter halten?
Guten Tag
Ich wollte Sie gerade fragen, welche Sachkenntnisse und welche Referenzen Sie dazu befähigen, ein derartiges Urteil über Prof. Schachtschneider zu fällen. Dann las ich, dass Sie Student sind, und dann war mir alles klar: Studenten wissen ja besser als alle anderen, wie die Welt funktioniert, nicht wahr?
Ich würde mal stinkfrech behaupten, dass der gute Mann über mehr Sachkenntnisse verfügt als Sie und sämtliche Personen, die im Bundestag sitzen. Nun würde mich sehr interessieren: Welche Unwahrheiten hat Prof. Schachtschneider wo und bei welcher Gelegenheit verbreitet? Wie kommen Sie dazu, ein derartiges Urteil über ihn zu fällen? (Quellenangabe bitte nicht vergessen)
Beste Grüsse
Minger
Na gut ich gebe dem Rechtsverdreher nach, der keine Lust hat sich über Paragraphen die den Bürger angehen zu debattieren. Ich übrigens auch nicht, weil für mich das Grundgesetz nicht debattierbar ist, sondern nur zur Sprache kommen soll wenn es von Politikern und anderen Verfassungsfeinden angegriffen wird.
Paging