Verspäteter Haushaltsentwurf:Gericht rügt NRW-Landesregierung

"Eine deutliche Klatsche für die SPD-grüne Landesregierung": Die Opposition reagiert mit Genugtuung auf die Rüge, die das Landesverfassungsgericht der rot-grünen Koalition erteilt hat. Diese hatte ihren Haushaltsplan zu spät vorgelegt - und damit gegen die Rechte des Landtags verstoßen.

Erneute Niederlage für Rot-Grün vor dem nordrhein-westfälischen Verfassungsgericht: Die Landesregierung hat bei der Aufstellung des Haushalts für das laufende Jahr gegen die Rechte des Landtags verstoßen. Das hat das Gericht in Münster am Dienstag nach einer Klage der früheren Linken-Fraktion entschieden.

Die damalige Minderheitsregierung hatte den Etatentwurf für 2012 erst kurz vor Ende des vergangenen Jahres dem Landtag vorgelegt. Deshalb konnte der Haushalt nicht mehr rechtzeitig vor Beginn des Haushaltsjahres 2012 verabschiedet werden.

Verstoß gegen das Vorherigkeitsgebot

Die Regierung habe mit der Verzögerung gegen das Vorherigkeitsgebot verstoßen, begründete Gerichtspräsident Michael Bertrams die Entscheidung. Das Haushaltsgesetz müsse vor Ablauf des vorangegangenen Rechnungsjahres verkündet und in Kraft gesetzt werden. Dieses Gebot sei keine Sollvorschrift, sondern eine "zwingende Verpflichtung". Verzögerungen seien nur "in besonders gelagerten Ausnahmefällen" erlaubt. Die schwierige Lage einer Minderheitsregierung gehöre nicht dazu.

Ebenso wenig ließ Bertrams das Argument gelten, dass die Landesregierung im vergangenen Jahr noch mit ihrem Nachtragshaushalt 2010 vor Gericht gestanden habe. Diesen hatte das Gericht letztlich als verfassungswidrig eingestuft.

Eine Konsequenz für den Haushalt 2012 hat das Urteil nicht. Auch die Aufstellung des Etats für 2013 sieht die rot-grüne Landesregierung von dem Urteil nicht berührt. "Das Gericht hat deutlich gemacht, dass es Ausnahmen geben kann, und deutlich auf die Neuwahl hingewiesen", sagte Finanz-Staatssekretär Rüdiger Messal (SPD). Auswirkungen hat das Urteil erst für den Etat 2014. Ihn müsse die Regierung so frühzeitig vorlegen, dass er rechtzeitig beschlossen werden könne, sagte Messal.

"Ein Zeichen, das die politische Landschaft verändern wird"

Die Linke nahm das Urteil der Verfassungsrichter mit Genugtuung auf: "Das ist eine deutliche Klatsche für die SPD-grüne Landesregierung", sagte Landessprecher Rüdiger Sagel. Die späte Einbringung des Etatentwurfs hatte die Linke zuvor als "dreisten Willkürakt" bezeichnet, der zum Ziel habe, eine Neuwahl herbeizuführen. Der finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Marcus Optendrenk, kommentierte: "Nun ist es amtlich: Finanzminister Walter-Borjans hat zum zweiten Mal die Verfassung gebrochen." Das Verfassungsgericht habe "ein Zeichen gesetzt, das die politische Landschaft verändern wird", erklärte Dirk Wedel, rechtspolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion: "Auswirkungen des heutigen Richterspruchs nicht nur auf künftige Landeshaushalte, sondern etwa auch auf die kommunale Ebene müssen geprüft werden."

Die SPD-Landtagsfraktion begrüßte die "rechtliche Klarstellung", wie ihr finanzpolitischer Sprecher Martin Börschel erklärte. "Wir sind sehr zuversichtlich, dass künftig eine rechtzeitige Einbringung erfolgt."

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