Verletzung europäischen Rechts:EU geht wegen Sprachtests gegen Deutschland vor

"Haben Sie einen Schulabschluss?" oder "Arbeiten Sie zur Zeit?": Solche Fragen müssen Nicht-Europäer beantworten, wenn sie zu ihren Ehepartnern nach Deutschland ziehen wollen. Die EU-Kommission findet das unverhältnismäßig und wirft Berlin vor, europäisches Recht zu verletzen. Die Bundesregierung wehrt sich.

Wegen Sprachtests für Ausländer bekommt die Bundesregierung Ärger mit Brüssel. Die EU-Kommission hat ein Verfahren wegen Verletzung europäischen Rechts gegen Deutschland eröffnet, wie die Behörde bestätigte.

Wenn Nicht-Europäer zu ihren Ehepartnern nach Deutschland ziehen wollen, müssen sie Deutschkenntnisse nachweisen. "Gefordert sind Sprachkenntnisse auf niedrigstem Niveau wie Antworten zu Fragen 'Haben Sie einen Schulabschluss?' oder 'Arbeiten Sie zur Zeit?'", erklärt die Bundesregierung im Internet.

Nach Ansicht der EU-Kommission verstößt diese Regelung gegen europäisches Recht. Das deutsche Gesetz lasse mit seinen pauschalen Sprachanforderungen nicht genug Raum für Entscheidungen je nach Einzelfall, erklärte die Behörde. Es sei unverhältnismäßig. Die Bundesregierung muss nun auf einen Brief der EU-Kommission von Ende Mai antworten und zu den Vorwürfen Stellung beziehen.

Berlin sieht sich im Recht. "Die Bundesregierung wird in Ihrer Stellungnahme an die Europäische Kommission an ihren bekannten Rechtspositionen festhalten", erklärte sie am 5. Juli in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag.

Der hessische Integrationsminister Jörg-Uwe Hahn (FDP) geißelte das Verfahren als "integrationspolitisch völlig falsch und kontraproduktiv". Er erklärte: "Die einfachste Verständigungsmöglichkeit mit wenigen Worten Deutsch ist nicht zu viel verlangt, um nach Deutschland einzuwandern. Das ist keine Gängelei, sondern dient in besonderem Maße der Integration."

Wenn sich die EU-Kommission und Deutschland nicht einigen, droht am Ende eines mehrstufigen Verfahrens eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof und möglicherweise auch eine Geldbuße.

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