Verkehrssicherheit:Spuren von Cannabis

Eine Österreicherin mit verdächtiger Blutprobe darf in Deutschland vorerst nicht mehr Auto fahren. Das hat das oberste EU-Gericht in Luxemburg nun entschieden. Die Richter machen aber eine wichtige Einschränkung.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

In vielen Dingen des Alltags gelten inzwischen europaweit die gleichen Regeln - aber beim Führerscheinentzug dürfen die Staaten strengere Standards auch gegenüber Ausländern durchsetzen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden. Den Anlass gab eine Österreicherin, die in Süddeutschland in eine Polizeikontrolle geraten war. Eine Blutprobe enttarnte sie als gelegentliche Cannabis-Konsumentin. Der Arzt stellte pro Milliliter Blut fast 19 Nanogramm des Wirkstoffs Tetrahydrocannabinol fest. In Deutschland gelten indes strikte Vorgaben für fahrende Gelegenheitskiffer. Schon ein Nanogramm THC genügt zum Entzug der Fahrerlaubnis, so hat es das Bundesverwaltungsgericht im Oktober des vergangenen Jahres festgelegt.

Für die Österreicherin ergab sich daraus eine paradoxe Situation, die den nationalen Unterschieden geschuldet ist. In Österreich galt sie weiterhin als geeignet zum Führen eines Kraftfahrzeugs. Die dortigen Behörden schreiten erst ein, wenn die Fahrtüchtigkeit wegen des Drogenkonsums eingeschränkt ist oder gar Anzeichen einer Abhängigkeit bestehen. In Deutschland hingegen gilt ein ungleich strengerer Maßstab: Wer den THC-Grenzwert überschreitet, gilt als jemand, der Drogenkonsum und Autofahren nicht voneinander trennen kann - ihm wird eine Art latenter Kontrollverlust unterstellt. Die deutschen Behörden verfügten daher, die Frau dürfe mit ihrem österreichischen Führerschein nicht mehr in Deutschland fahren.

Strenge nationale Verkehrsregeln sind möglich, sagen die Richter - wenn sie verhältnismäßig bleiben

Der EuGH akzeptierte nun diese Entscheidung. Zwar basiert die europäische Führerscheinrichtlinie von 2006 auf dem Prinzip des gegenseitigen Vertrauens darauf, dass jeder Staat nur zuverlässige Zeitgenossen ans Steuer lässt. Im Dienste der Sicherheit im Straßenverkehr dürfen die Staaten das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung von Führerscheinen aber einschränken und strengere Vorgaben durchsetzen. Deutschlands strenges Reglement für Cannabis-Konsumenten trifft also auch Ausländer aus Staaten mit laxeren Vorschriften. Umgekehrt können sich deutsche Autofahrer freilich auch im Ausland ein partielles Fahrverbot einhandeln.

Das oberste EU-Gericht machte aber eine wichtige Einschränkung. Die Maßnahme muss verhältnismäßig sein, was bedeutet: Ausländer dürfen nach solchen Verstößen nicht auf ewig von deutschen Straßen verbannt werden. Was das Thema Cannabis am Steuer angeht, hatte der EuGH hier keine Bedenken. Erstens hat die Frau die Möglichkeit, sich in Deutschland einer medizinisch-psychologischen Begutachtung zu unterziehen und damit ihren Führerschein wiederzuerlangen. Und selbst wenn sie diesen eher ungeliebten "Idiotentest" vermeiden möchte, gilt der Bann nicht auf ewig. Nach fünf Jahren wird der Mangel aus dem deutschen "Fahreignungsregister" getilgt - spätestens dann gilt der österreichische Führerschein wieder für Deutschland.

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