Das umstrittene Meldegesetz wird nachgebessert. Der Bundesrat rief am Freitag den Vermittlungsausschuss der Länderkammer und des Bundestages an, um Änderungen am bisherigen Gesetzentwurf durchzusetzen. Ein Passus darin hatte für große Proteste von Datenschützern gesorgt: Demnach hätten Meldeämter Namen und Adressen ohne ausdrückliche Einwilligung der Bürger zu Werbezwecken an Firmen weitergeben dürfen. Das soll gekippt werden.
Bei den Ländern herrscht Einigkeit, dass Meldebehörden erst dann die Herausgabe der Daten erlaubt sein soll, wenn die Bürger explizit ihr Einverständnis erklären. Details werden nun im Vermittlungsverfahren verhandelt.
Der nun gekippte Gesetzentwurf war auf Kritik aus allen politischen Lagern gestoßen. Der Bundestag hatte Ende Juni mit den Stimmen der Union und der FDP in knapp einer Minute dem Entwurf zugestimmt. Das Parlament war zu dem Zeitpunkt unter anderem wegen des EM-Spiels Deutschland-Italien nur spärlich besetzt. Auch aus dem Volk hatte es Protest gegeben: Eine Bürgerinitiative gegen das Meldegesetz übergab den Landesinnenministern 190.000 Unterschriften von Bürgern, die die Novelle ablehnten.