Verjährungsfristen für sexuellen Missbrauch:Sträflich vernachlässigt

Der Bundestag will heute endlich Änderungen bei den Verjährungsfristen für sexuellen Missbrauch beschließen. Dennoch dürfen sich die Opfer abermals unwürdig behandelt fühlen - von der Politik in Bund und Ländern.

Ein Kommentar von Susanne Höll, Berlin

Der Bundestag wird an diesem Donnerstag endlich Änderungen bei den Verjährungsfristen für sexuellen Missbrauch beschließen. Fast zwei Jahre lang stockte dieses von Opfern lang erwartete Projekt im Rechtsausschuss.

Die Schuld dafür trägt einzig und allein die Regierungskoalition, deren Vertreter sich in rechtsdogmatischen Diskussionen ergingen. Ohne öffentliche Kritik an diesem Gebaren hätte es in dieser Legislatur womöglich überhaupt keine Entscheidung im Parlament mehr gegeben.

Die Opfer dürfen sich abermals unwürdig behandelt fühlen. Diesmal von der Politik. Und nicht nur von der im Bund, sondern auch von der in den Ländern. Denn die weigern sich - mit rühmlicher Ausnahme Bayerns - bis heute, in den seit Langem vereinbarten Fonds einzuzahlen, aus dem Therapien für Missbrauchte bestritten werden sollen.

Der Bund ist nun bereit, im Alleingang die ersten 50 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen. Welch eine Blamage für die Länder, in denen auch SPD und Grüne das Sagen haben.

Länder und Kommunen sind zudem dafür verantwortlich, dass die allermeisten Beratungsstellen für missbrauchte Männer und Frauen noch immer in großer finanzieller Not sind. Als die Skandale um massenhafte sexuelle Gewalt bekannt wurden, versprachen Politiker aller Couleur Abhilfe. Die Taten folgten allenfalls spärlich. Auch so kann man sich an Menschen vergehen.

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