Verfassungsschutz-Präsident Fromm:"Es wäre schön, wenn wir noch alle Akten hätten"

Die Politik setzt den Verfassungsschutz massiv unter Druck wegen der Neonazi-Morde. Nun dreht Amtschef Fromm den Spieß um: Viele Unterlagen seien nicht mehr da - weil es das Gesetz so vorschreibt. Beim Heilbronner Polizisten-Mord gehen die Ermittler inzwischen nicht mehr von einer Beziehungstat aus.

Die Ämter für Verfassungsschutz stehen unter massivem Druck wegen der Mordserie der rechtsextremistischen Terrorzelle des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU): Die Behörden sollen Pannen und Schlampereien erklären, fordern Politiker aller Parteien unisono.

Verfassungsschutzpräsident Heinz Fromm

Verfassungsschutzpräsident Heinz Fromm

(Foto: dpa)

Nun wehrte sich Heinz Fromm, der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, und dreht den Spieß um: Er beklagte dem Kölner Stadt-Anzeiger zufolge in der jüngsten Sitzung des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKG), dass seine Behörde mögliche Versäumnisse im Bereich Rechtsterrorismus nicht vollständig aufarbeiten könne. Der Grund dafür sei, dass personenbezogene Akten nach fünf Jahren vernichtet werden. So schreibt es das Verfassungsschutzgesetz vor - und das haben wiederum die Politiker zu verantworten.

Nur in besonderen Fällen ist es erlaubt, Akten zehn Jahre lang aufzubewahren. Allein bei Islamismus-Verdächtigen beträgt die Frist 15 Jahre. "Es wäre schön, wenn wir noch alle Akten hätten", zitiert das Blatt Fromm. "Aber manches ist weg." Das Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz muss nach Informationen der Zeitung gemäß Landesverfassungsschutzgesetz "spätestens nach fünf Jahren" prüfen, ob Daten zu löschen sind.

Justizministerin sieht "Schwächen in Sicherheitsarchitektur"

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger erneuerte ihre Kritik an den Sicherheitsorganen in Bezug auf die NSU-Terrorzelle. "Es gibt deutliche Schwächen in unserer Sicherheitsarchitektur. Wie konnte es sein, dass diese verbrecherische Dimension über Jahre nicht bemerkt worden ist?", sagte die FDP-Politikerin der Passauer Neuen Presse.

Sie forderte einen effektiveren Verfassungsschutz und wiederholte ihren im SZ-Interview geäußerten Vorstoß nach einer Zusammenlegung der Verfassungsschutzämter. Die Ministerin forderte mehr Kompetenzen für die Bundesebene sowie verbesserten Informationsaustausch unter den Verfassungsschutzbehörden. Neonazistische und fremdenfeindliche Kameradschaften und Vereine sollten verboten werden.

Karlsruhe befasste sich schon 1998 mit Terrorzelle

Die Welt berichtete inzwischen, die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe habe sich bereits 1998 mit dem Neonazi-Trio Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Z. befasst. Dies sei nach einer Sitzung des Parlamentarischen Kontrollgremiums bekanntgeworden. Karlsruhe wurde eingeschaltet, nachdem die Polizei Sprengstoff bei den drei Neonazis fand. Da man die Gruppe aber nicht als terroristische Vereinigung einstufte, bearbeitete die Thüringer Justiz den Fall weiter. Das Trio konnte in den Untergrund abtauchen, der Haftbefehl in Thüringen kam zu spät.

Nach Informationen der Nachrichtenagentur dpa aus Sicherheitskreisen gehen auch die Ermittler beim Bundeskriminalamt (BKA) nicht mehr von einem persönlichen Bezug zwischen der Polizistin Michèle K. und den Zwickauer Neonazis aus, sondern von einem zufälligen Geschehen beim Heilbronner Polizistenmord. BKA-Chef Jörg Ziercke hatte im Bundestags-Innenausschuss am Montag eine gezielte Tötung der Polizistin durch die rechtsextreme Zwickauer Zelle nicht ausgeschlossen und von einer möglichen "Beziehungstat" gesprochen. Dem widersprachen unter anderem Familienmitglieder der toten Polizistin energisch.

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