SZ: Sie haben das Verfahren nicht dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg vorgelegt. Es hat den Anschein, dass sie dem Konflikt diesmal noch ausgewichen sind.

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Hans-Jürgen Papier, der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, bei seiner letzten Urteilsverkündung. (© Foto: Reuters)

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Papier: Wir sind nicht dazu berufen, Konflikte mit internationalen Gerichten zu suchen, sondern wir entscheiden, was an uns herangetragen wird. Ich bin überzeugt, dass die Lösung, die wir gefunden haben, nach deutschem Verfassungsverständnis zwingend war. Es war schlicht nicht entscheidungserheblich, ob die EU-Richtlinie gültig ist oder nicht, weil die grundrechtlichen Gewährleistungen des Grundgesetzes einer - anders gestalteten - Umsetzung durch den deutschen Gesetzgeber nicht entgegenstehen. Deshalb kam eine Vorlage an den EuGH nicht in Betracht.

SZ: Der EuGH hat kürzlich den deutschen Kündigungsschutz für jüngere Arbeitnehmer als einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot eingestuft. Ungewöhnlich war: Der EuGH hat die deutschen Gerichte angewiesen, die entsprechenden Paragrafen nicht anzuwenden. Ist der EuGH damit zu weit gegangen?

Papier: Zu diesem konkreten Fall möchte ich mich nicht äußern. Allgemein kann man sagen, der Anwendungsvorrang des Unionsrechts gegenüber nationalem Recht ist grundsätzlich unbestritten. Anstatt über Urteile des EuGH zu klagen, sollte man schon beim Erlass von Gemeinschaftsrecht ansetzen - die Normen fallen ja nicht vom Himmel. Ich warne seit jeher vor einer Normenflut, das gilt auch für die EU. Je mehr Unionsrecht erlassen wird, desto mehr Entscheidungen des EuGH wird man erwarten müssen. Die Gesetzgeber sollten sich öfter fragen: Muss etwas überhaupt geregelt werden? Und muss das unbedingt auf EU-Ebene stattfinden? Auch die nationalen Parlamente erhalten hier durch den Vertrag von Lissabon eine herausragende Stellung ...

SZ: ... eine Stellung, die sie bisher nicht ausreichend nutzen?

Papier: Zumindest die nach früherem Recht bestehenden Möglichkeiten wurden nicht hinreichend genutzt.

SZ: Konfliktpotential birgt auch das Verhältnis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Waren sie in den letzten Jahren über manches Judikat aus Straßburg überrascht?

Papier: Divergierende Entscheidungen und ein ungewolltes Spannungsverhältnis sind im Verhältnis zum Menschenrechtsgerichtshof wahrscheinlicher als im Verhältnis zum EuGH. Weil sich jeder Beschwerdeführer aus Deutschland in Straßburg zuvor an das Bundesverfassungsgericht wenden muss, besteht die Möglichkeit unterschiedlicher Entscheidungen zum selben Sachverhalt ...

SZ: ... und auf der Basis sehr ähnlicher Rechtsquellen ...

Papier: Ja. Die meisten Rechte aus der Europäischen Menschenrechtskonvention sind inhaltlich den Grundrechten des Grundgesetzes ähnlich. Ich bin ein großer Anhänger eines sich ergänzenden Grundrechtsschutzes - nicht eines Schutzes, der sich durch divergierende Entscheidungen auszeichnet. Davon haben die Bürger in Europa nichts.

SZ: Wie lässt sich das erreichen?

Papier: Trotz kollegialen Austausches werden Divergenzen sich nicht immer vermeiden lassen. Ich wünsche mir, dass der EGMR sich vor allem auf die Feststellung offensichtlicher Fehler und willkürlicher Ergebnisse beschränkte und nicht nach Art einer Superrechtsmittelinstanz Einzelfallabwägungen der nationalen Gerichte korrigierte und ersetzte.

SZ: Viele Kritiker meinen, Karlsruhe wage sich zu weit in die Politik vor.

Papier: Die letztverbindliche Entscheidung über die verfassungsrechtlichen Grenzen des politischen Handlungsspielraums trifft nach unserem Grundgesetz nun einmal das Verfassungsgericht. Diese Grenzen lassen sich nicht abstrakt oder statisch festlegen. Wer dem Gericht diese Entscheidungsmacht über die Abgrenzung von politischen Spielräumen und gerichtlicher Kontrolle entziehen will, beginnt die Verfassungsgerichtsbarkeit der Sache nach in Frage zu stellen. Auch in den meisten Verfassungsstaaten ist das richterliche Prüfungsrecht gegenüber Gesetzen inzwischen selbstverständlich.

SZ: Ihre zwölfjährige Amtszeit geht in wenigen Tagen zu Ende. Hat sich während dieser Zeit ihr Koordinatensystem verändert? Kommt man anders raus aus dem Gericht, als man reingegangen ist?

Papier: Das hohe Niveau der Beratungskultur im Bundesverfassungsgericht hat mich beeindruckt. Man muss die Kollegen mit Argumenten überzeugen und nicht mit von außen herangetragenen Einschätzungen.

SZ: Dienstag, 2. März, 12.30 Uhr: Mit welchem Gefühl haben Sie nach ihrem letzten Urteil den Saal verlassen?

Papier: Mir war bewusst, dass mir eine große Veränderung bevorsteht. Aber ich kann nicht sagen, dass ich von Wehmut geplagt bin. Ich habe die Lasten, die mit dem Amt verbunden sind, gern getragen. Ich bin aber nach zwölf Jahren auch froh, dass ich diese Lasten ablegen kann.

Andreas Voßkuhle wird neuer Präsident

Der Wahlausschuss des Bundestags den bisherigen Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, zum neuen Präsidenten. Offizieller Amtswechsel ist voraussichtlich Mitte März. Der auf Vorschlag der SPD gewählte Freiburger Professor wird die nächsten zehn Jahre an der Spitze des Gerichts stehen und - wie schon seit Mai 2008 - den Zweiten Senat leiten. Den Vorsitz im Ersten Senat übernimmt der Tübinger Professor Ferdinand Kirchhof, ein CDU-Kandidat, der dem Gericht seit Oktober 2007 angehört. Der dritte Nachfolger ist Andreas Paulus: Der auf dem "FDP-Ticket" gewählte Professor für Völkerrecht an der Universität Göttingen übernimmt die frei werdende Richterstelle im Ersten Senat.

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(SZ vom 6.3.2010/vw)