Verfassungsmäßigkeit:Köhler lässt Reichensteuer prüfen

Während der Bundespräsident klären will, ob die Abgabe für besonders Vermögende verfassungskonform ist, denkt CSU-Politiker Ramsauer schon wieder über deren Abschaffung nach - bei einer schwarz-gelben Koalition.

Gerade erst hatten sich CDU, SPD und CSU nach zähem Ringen neben dem Elterngeld, Pendlerpauschale und anderen Vorhaben auch bei der Reichensteuer geeinigt, schon spricht man in Union darüber, wie man sie in einer neuen Koalition wieder los werden kann.

Staatsoberhaupt Horst Köhler (Foto: Foto: AP)

CSU-Landesgruppenchef Peter Ramsauer möchte die umstrittene Abgabe bei einer möglichen schwarz-gelben Regierungskoalition neu verhandeln. Wörtlich sagte er der Passauer Neuen Presse: "Im Falle eines Regierungswechsels wird nochmals über die Reichensteuer diskutiert". Wie er zu der Abgabe steht, zeigte Ramsauer offen: Er halte die Reichensteuer nach wie vor für eine "ökonomisch unsinnige Neidsteuer".

Derweil berichtet die Welt, dass der Bundespräsident die verfassungsrechtlich umstrittene Einführung einer Reichensteuer bei gleichzeitiger Ausklammerung gewerblicher Einkünfte überprüfen möchte.

"Die Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzentwurfes wird geprüft, sobald er dem Bundespräsident zur Unterschrift vorgelegt wird", zitierte das Blatt einen Sprecher Köhlers. Der Bundespräsident kann bei erheblichen Bedenken einem Gesetz die Unterschrift und damit das Inkrafttreten verweigern.

SPD gelassen

In der SPD, auf deren Betreiben das Projekt Reichensteuer in den Koalitionsvertrag kam, gibt man sich gelassen. Fraktionsvize Joachim Poß hält die verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die ab 2007 geplante Abgabe für überschaubar.

Wenn die Absicht einer Unternehmensbesteuerung ab 2008 bestehe, die das Problem aufhebe, verringere sich das verfassungsrechtliche Risiko, sagte der Sozialdemokrat im Deutschlandfunk. Allerdings räumte Poß ein, dass letzten Endes niemand mit Sicherheit sagen, was passiere, wenn jemand beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe klage.

© sueddeutsche.de/dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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