Karlsruhe stellt die Homo-Partnerschaft der Ehe gleich. Der Gesetzgeber hat nun einiges zu tun. Erste Aufgabe: Aus dem Ehegatten-Splitting muss endlich ein Familien-Splitting werden.
Das Recht hat endgültig aufgehört damit, Heterosexualität für "natürlich" und Homosexualität für "unnatürlich" zu halten. Das höchste deutsche Gericht, das Bundesverfassungsgericht, beurteilt die Lebenspartnerschaft genauso wie wie Ehe: Da gibt es Rechte, da gibt es Pflichten.
Bislang wird nichtehelichen Lebensgemeinschaften, in denen Kinder erzogen werden, der steuerrechtliche Splitting-Vorteil nicht gewährt. Das ist widersinnig - höchste Zeit, dass der Gesetzgeber aus dem Ehegatten-Splitting ein Familien-Splitting wird. (© Foto: istock)
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Und wenn in diesen Lebensgemeinschaften Kinder erzogen werden, sind sie besonders zu fördern - unabhängig davon, ob die Kinder bei einem Mann oder einer Frau aufwachsen, bei einem gemischt- oder gleichgeschlechtlichen Paar. Das sollte endlich dazu führen, das Ehegatten-Splitting in ein Familien-Splitting umzuwandeln.
Als der Gesetzgeber einst das Ehegattensplitting einführte, wollte er eigentlich nicht das bloße Zusammenleben zweier Menschen fördern. Das Splitting beruhte auf der Erwartung, dass sich Nachwuchs einstellt: das war die Geschäftsgrundlage.
Dreißig Prozent aller Ehen bleiben aber kinderlos; nach den Regel über den Wegfall der Geschäfsgrundlage müsste bei denen eigentlich der Steuervorteil nachträglich wieder einkassiert werden. Das ist kaum praktikabel.
Andererseits wird nichtehelichen Lebensgemeinschaften, in denen Kinder erzogen werden, der Splitting-Vorteil nicht gewährt. Das ist widersinnig.
Die Entscheidung der Karlsruher Richter, Lebenspartner und Ehepartner gleichzustellen, sollte also zu einer Besinnung des Gesetzgebers führen: Es sollte nun nicht einfach, wegen der Gleichbehandlung, ein Partner-Splitting eingeführt werden, sondern ein Familien-Splitting.
Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz des Staates, sagt das Grundgesetz. Es sagt aber nicht, dass Familien nicht stärker gefördet werden dürfen. Gemeinschaften, in denen Kinder erzogen werden, verdienen mehr Schutz als die Gemeinschaften, in denen nur zwei Menschen zusammenleben.
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(sueddeutsche.de/dmo)
Reiseknigge: Türkei
Was das mit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zu tun hat, haben wir uns bei suedwatch näher angesehen.
suedwatch.de, der unabhängige Watchblog zur Süddeutschen.
..dem kann ich als unehelicher Vater nicht ganz zustimmen!
..mir bleibt das "Sorgerecht" verwehrt, da die Mutter in Deutschland über dieses
Recht der väter zu entscheiden haben und somit viele Väter letzt endlich entrechtet undmachtlos dem Werdegang ihrer Kinder ansehen werden!
Unterhalt zahlen "dürfen" und müssen sie aber noch dafür bis zur Androhung von Haft!!
Würde mich mal interessieren wie das "Recht auf Sorge" jetzt in einer homosexuellen Partnerschaft geregelt wird !!
Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei , auf jeden Fall werden unehliche Kinder und deren Väter in Deutschland schon Jahrzehntelang konsequent entrechtet!
Man mag es so sehen, Herr Prantl.
Oder aber, wir nehmen vorangegangene Generationen intellektuell ernst und betrachten die Förderung der Ehe als die Föderung eines Umfeldes, welches wir uns für etwaige Kinder wünschen.
Wenn wir es uns denn wünschen.
Aber wer Krippen einführt, der hat wohl sowieso andere Vorstellungen, und ist dogmatisch genug, bereits damit gemachte negative Erfahrungen im ehemaligen Ostblock zu ignorieren.