Verfassungsgericht: Wegweisendes Urteil Mehr Unterhalt für Geschiedene

Muss nach der Scheidung die alte Ehefrau quasi die neue subventionieren? Das Verfassungsgericht erklärt die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für verfassungswidrig - Zigtausende Unterhaltsurteile müssen nun neu berechnet werden.

Von Heribert Prantl

Zigtausende von Unterhaltsurteilen müssen neu berechnet werden: Das Bundesverfassungsgericht hat den Bundesgerichtshof zurückgepfiffen und dessen Rechtsprechung zum Unterhalt geschiedener Ehegatten für verfassungswidrig erklärt. Diese neuere Rechtsprechung belastet, so urteilt das Verfassungsgericht, den geschiedenen Ehepartner weit über das vom Gesetz zugelassene Maß hinaus.

Nicht jede Beziehung hält für immer: Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts müssen Zigtausende Unterhaltsurteile neu berechnet werden.

(Foto: iStockPhoto)

Der Bundesgerichtshof habe sich vom gesetzlichen Konzept zur Berechnung des nachehelichen Unterhalts gelöst und dieses unzulässigerweise durch ein eigenes Modell ersetzt, das sich nur noch um die neue, aber nicht mehr um die alte Ehe kümmere.

Nach diesem Modell subventioniert die frühere Ehefrau die neue Ehefrau ihres geschiedenen Mannes. Das Bundesverfassungsgericht hält das für einen "unzulässigen Systemwechsel". Es fordert von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Familiengerichte die Beachtung der gesetzlichen Vorgaben. Das bedeutet: Der Unterhalt von zigtausend unterhaltsberechtigten Geschiedenen muss nun neu berechnet und erhöht werden.

Nach geltendem Gesetz bestimmt sich der Unterhalt - so er geleistet werden muss - nach den ehelichen Lebensverhältnissen zum Zeitpunkt der Scheidung. Der Bundesgerichtshof, ihm folgend die Rechtsprechung der Familiengerichte, hatte aber einen ganz neuen Maßstab eingeführt: die "wandelbaren Lebensverhältnisse".

Das bedeutet: Wenn ein Mann nach der Scheidung erneut heiratet und seine neue Frau nichts oder wenig verdient, dann geht dies auf Kosten der ersten Frau. Ihr Unterhaltsbedarf wird von vornherein gekürzt; die frühere Ehefrau finanziert sozusagen die neue. Das Bundesverfassungsgericht sagt nun: Das geht zu weit. Der alte Ehepartner dürfe nicht zugunsten des neuen belastet werden.

"Wandelbare Lebensverhältnisse"

Genau dies hatte die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs seit einem Urteil vom 30. Juli 2008 vorgenommen: Der Bundesgerichtshof hatte darauf hingewiesen, dass es für Geschiedene "keine Lebensstandardgarantie" geben könne. Die Lebensverhältnisse in modernen Zeiten seien nun einmal "wandelbar", die Gründung von neuen Familien müsse erleichtert werden und deshalb könnten sich Geschiedene nicht darauf verlassen, dass es bei dem Unterhalt, der ihnen zusteht, auch wirklich bleibt.

Also entwickelte der Bundesgerichtshof bei der Berechnung des Unterhalts die sogenannte Dreiteilungsmethode: Diese addiert die Einkünfte erstens des unterhaltsberechtigten geschiedenen Ehegatten, zweitens des Unterhaltsverpflichteten und drittens seines neuen Ehepartners und teilt dann das Gesamteinkommen durch drei.