Verfahren:EU-Kommission geht wegen NGO-Gesetzes gegen Ungarn vor

Verfahren: Der rechtskonservative Ministerpräsident Viktor Orbán hatte das Gesetz eingebracht.

Der rechtskonservative Ministerpräsident Viktor Orbán hatte das Gesetz eingebracht.

(Foto: AFP)
  • Die ungarische Regierung hat strenge Auflagen für NGOs eingeführt.
  • Nun eröffnet Brüssel ein Verfahren gegen das EU-Land.
  • Das Gesetz stünde nicht im Einklang mit EU-Recht, hieß es.

Die EU-Kommission hat gegen Ungarn ein Verfahren wegen umstrittener Auflagen für Nichtregierungsorganisationen (NGO) eröffnet. Dies teilte die Brüsseler Behörde mit.

"Wir haben das neue Gesetz über nichtstaatliche Organisationen gründlich geprüft und sind zu dem Schluss gelangt, dass es nicht im Einklang mit dem EU-Recht steht", erklärte Kommissions-Vizepräsident Frans Timmermans. "Wir erwarten binnen eines Monats eine Reaktion der ungarischen Behörden."

Die Regierung des rechtsnationalen Ministerpräsidenten Viktor Orbán verpflichtet Nichtregierungsorganisationen, die Geld aus dem Ausland bekommen, sich bei Gericht zu registrieren. Sie sollen sich zudem auf ihrer Internetseite und in allen Publikationen als "Organisation, die Unterstützung aus dem Ausland erhält", kennzeichnen. Dies gilt für Verbände, die mehr als etwa 24 000 Euro pro Jahr aus dem Ausland erhalten.

Die Abgeordneten in Budapest billigten das Gesetz vor einem Monat mit deutlicher Mehrheit. Die Entscheidung fiel trotz internationaler Proteste. Sie richtet sich insbesondere gegen die Organisationen in Ungarn, die von dem US-Investor und Milliardär George Soros unterstützt werden. Orbán sieht in dem gebürtigen Ungarn Soros einen für das Land schädlichen "amerikanischen Finanzspekulanten".

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