Verdacht auf Kinderporno-Besitz:Gericht lässt Anklage gegen Edathy zu

Sebastian Edathy SPD

Vorwurf: Besitz von Kinderpornografie. Sebastian Edathy muss sich vor Gericht verantworten.

(Foto: Sean Gallup/Getty Images)
  • Das Landgericht Verden hat eine Anklage gegen Sebastian Edathy zugelassen. Der frühere SPD-Bundestagsabgeordnete muss sich nun wegen des Besitzes von Kinderpornografie vor Gericht verantworten.
  • Das Gericht hält die Beschlagnahme von Logdateien als auch die Durchsuchung des Büros Edathys für verfassungskonform, da seine Mitgliedschaft im Bundestag zu diesem Zeitpunkt de facto schon erloschen sei. Die Verteidigung sieht dies anders.
  • Gegen Edathy wird - anders als bei vergleichbaren Taten - nicht vor dem Amts-, sondern vor dem Landgericht verhandelt. Das Gericht begründet dies mit dem besonderen Interesse an dem Fall.
  • Edathy kündigt an, am 18. Dezember in Berlin vor die Presse treten zu wollen.

Von Annette Ramelsberger

Das Landgericht Verden hat nach monatelanger Prüfung die Anklage gegen den früheren Bundestagsabgeordneten und Ausschussvorsitzenden Sebastian Edathy zugelassen. Der Prozess soll am 23. Februar beginnen und bis April laufen. Das Landgericht hält es für wahrscheinlich, dass Edathy der Vorwurf nachgewiesen werden kann, wiederholt jugendgefährdende Abbildungen konsumiert zu haben.

Edathy wird vorgeworfen, zwischen dem 1. November 2013 und dem 12. Februar 2014 insgesamt sieben Mal über seinen Dienst-Laptop kinderpornografische Bild- und Videodateien heruntergeladen zu haben. Zudem soll der Angeklagte auch einen Bildband und eine CD besessen haben, deren Inhalt von der Staatsanwaltschaft als jugendpornografisch eingestuft wird.

Eine Gerichtssprecherin erklärte am Dienstag, Edathy erscheine hinreichend verdächtig, die in seinen Büroräumen in Rehburg-Loccum gefundene CD "Movie" und den Bildband "Boys in ihrer Freizeit" besessen zu haben. Das erfülle den Straftatbestand des Besitzes jugendpornografischer Schriften. Anhand der Logdateien seines Laptops, die vom Bundestag gespeichert worden waren, gibt es zudem Hinweise, dass Edathy den Versuch unternommen hat, sich kinderpornografische Schriften zu verschaffen.

Angeklagte Taten über IT-Systeme des Bundestags

Auch die Beschlagnahme der Dateien und die Durchsuchung des Büros des Abgeordneten halten die Richter für verfassungskonform - obwohl Edathy damals noch Bundestagsabgeordneter war und der Immunität unterlag. Zwar habe die Durchsuchung formal gegen die Immunität verstoßen, argumentiert das Gericht, de facto sei aber seine Mitgliedschaft im Bundestag zu diesem Zeitpunkt schon erloschen gewesen. Die Verteidigung sieht dies anders.

Anders als bei vergleichbaren Taten wird gegen Edathy nicht vor dem Amtsgericht, sondern vor dem Landgericht verhandelt. Das Gericht erklärt das mit dem besonderen Interesse an dem Fall. Immerhin sei der Angeklagte Mitglied des Bundestag und Vorsitzender des wichtigen NSU-Untersuchungsausschusses gewesen. Über den Fall sei ein Bundesminister gestürzt.

Der damalige Innenminister Hans-Peter Friedrich hatte vertraulich die SPD darüber informiert, dass gegen Edathy ermittelt werde und er deswegen nicht für ein Regierungsamt vorgesehen werden solle. Wegen dieser Verletzung von Vertraulichkeitsvorschriften musste Friedrich zurücktreten.

Besonders berücksichtigt das Gericht auch, dass die angeklagten Taten über IT-Systeme begangen worden seien, die Edathy als Mitglied des Deutschen Bundestages dienstlich zur Verfügung gestellt worden waren.

Der Strafrahmen für die Taten liegt bei bis zu zwei Jahren Haft oder Geldstrafe und ist nach Ansicht des Gerichts eher im unteren Bereich anzusiedeln. Die Taten, wegen derer Edathy angeklagt werde, wiesen kein besonderes Ausmaß auf, erklärte das Gericht. Es handele sich um vergleichsweise wenige Taten und es seien keine schwerwiegende Tatfolgen ersichtlich. Das Gericht hat neun Termine bis April 2015 angesetzt.

Edathy plant Auftritt vor der Bundespressekonferenz

Edathy will am 18. Dezember in Berlin vor die Medien treten. "Ich habe heute fernmündlich den Vorsitzenden der Bundespressekonferenz darüber informiert, dass ich als Gast für ein Statement und die Beantwortung von Fragen am Vormittag des 18. Dezember 2014 - vor meinem Besuch des Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages - zur Verfügung stehe", teilte Edathy auf seiner Facebook-Seite mit. "Diese Anregung wurde zustimmend aufgenommen."

Bereits am 18. Dezember ist er als Zeuge in den Untersuchungsausschuss des Bundestags geladen, der klären soll, ob Edathy womöglich vor den Ermittlungen gegen ihn gewarnt worden war. Sein Aufenthaltsort ist seit Februar unbekannt, Medieninformationen zufolge befindet er sich in Südeuropa.

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