Kein Staat im Staat: Rom wendet sich gegen den Vorwurf, auch der Vatikan habe Kindesmissbrauch vertuscht - und verschärft die Regeln für den Kampf gegen Pädophilie.
Unter dem Eindruck des riesigen Missbrauchsskandals in der katholischen Kirche hat der Vatikan seine Regeln für den Kampf gegen Pädophilie verschärft und klarer gefasst. In diesen Tagen sollen die neuen kirchenrechtlichen Strafnormen vorgestellt werden, die innerhalb weniger Monate ausgearbeitet wurden, wie Vatikan-Kreise bestätigten. Offiziell äußerte sich der Vatikan nicht.
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Wichtigster Kernpunkt dürfte sein, was der Heilige Stuhl schon im April zum Höhepunkt des Missbrauchsskandals veröffentlicht hatte: "Das staatliche Gesetz, das die Anzeige von Verbrechen bei den Behörden betrifft, sollte immer befolgt werden." Unter anderem sollen Bischöfe demnach verpflichtet werden, verdächtige Geistliche den Behörden zu melden. Außerdem könnte die seit Frühjahr 2001 bestehende kirchenrechtliche Verjährungsfrist für Pädophilie von derzeit zehn Jahren (gerechnet vom 18. Geburtstag des Opfers an) verlängert werden. Der US-Vatikanexperte John Allen schrieb in seinem Blog, dass die Verjährungsfrist für Missbrauchsdelikte im Kirchenrecht von zehn auf zwanzig Jahre angehoben werde. Die Begrenzung war kritisiert worden.
Unterzeichnet werden soll das Regelwerk von dem US-Kardinal William Levada, der nach der Papstwahl 2005 das Amt des Präfekten der Glaubenskongregation von Joseph Ratzinger übernommen hatte. Benedikt XVI. werde es lediglich bestätigen, heißt es. Damit seien diese neuen Regeln zwar eine Überarbeitung des vatikanischen Dokuments "Delicta graviora" von 2001 zu schweren Missbrauchsfällen, aber keine neue päpstliche Botschaft. Johannes Paul II. hatte 2001 auch den Brief "Sacramentorum sanctitatis tutela" zum Missbrauch veröffentlicht.
Transparenz und Zusammenarbeit
Absolute Transparenz und Zusammenarbeit mit den Behörden gehören zu den oft wiederholten Forderungen Benedikts. Rom hat sich gegen den Vorwurf gewandt, auch der Vatikan habe "vertuscht". In sehr schweren Fällen von Pädophilie könne der Papst einen schuldigen Priester auch ohne kirchenrechtlichen Prozess direkt in den Laienstand versetzen, hatte Rom im April präzisiert. In einigen Missbrauchsfällen könnte die kirchenrechtliche Verjährung ganz aufgehoben werden, heißt es.
Nach Informationen der kirchennahen Nachrichtenagentur i.media verschärft der päpstliche Erlass die internen Regeln der katholischen Kirche im Umgang mit Missbrauchsfällen deutlich. Außerdem sollen pädophile Priester in den Laienstand zurückversetzt werden können. Der Erlass stamme aus der Feder von Papst Benedikt XVI., berichtete i.media.
Die katholische Kirche wird seit Monaten von einer Serie von Missbrauchsfällen auf der ganzen Welt erschüttert. Hochrangige Mitglieder des Klerus stehen dabei im Verdacht, Fälle von sexuellem Missbrauch systematisch vertuscht zu haben.
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(dpa/AFP/ehr)
UN-Tourismusorganisation
Als Kaisermacher des Mittelalters hatte man immer ein eigenes Selbstverständnis. Die katholische Kirche hatte immer die Tendenz als Staat im Staat. Warum soll sie nun diese Politik ändern?
„…Ich kann euch versichern, dass ich euch liebe, dass ich nur einen Wunsch habe, euch zu dienen, und meine bescheidenen Kräfte, das wenige, was ich habe und bin, in den Dienst aller zu stellen…Ich weiß wohl, dass ich nicht in der Lage sein werde, jahrhundertealte Regeln auf einmal zu ändern. Doch die Kirche muss nicht Macht und Reichtümer besitzen. Ich will Vater, Freund, Bruder sein, der als Pilger und Missionar auf alle zugeht, der kommt, um den Frieden zu bringen, die Brüder im Glauben zu stärken, Gerechtigkeit einzufordern, die Schwachen zu verteidigen, die Armen und Verfolgten zu umarmen … Ich bin der ältere Bruder der Bischöfe; ihnen schulde ich Ehrfurcht. Ich muss und will mit ihnen in Gemeinschaft der Liebe stehen. Die Kollegialität zwischen Papste und Bischöfen wird, wenn sie lebensvoll und wirksam wird, zum Prüfstein und Gütezeichen der Katholizität.“
(Aus : Ein Traum von Kirche, Herder-Verlag, S. 94)
Kein noch so ausgefeiltes antidemokratisches Rechtssystem wird auf Dauer die kritischen Geister in der katholischen Kirche mundtot machen können. Wenn die katholische Kirche im Bereich ihrer Organisations,- Ämter- und Verwaltungsstrukturen ihren Weg der Unglaubwürdigkeit, Menschenverachtung und Unrechtmäßigkeit verlassen will, gibt es nur den einen Weg, den alle Demokratien auch zuvor gegangen sind : Einführung von Gewaltenteilung, Verfassung und Beachtung der Menschenrechte!
Paul Haverkamp, Lingen
„…Zu Pius XII. sagte einmal ein sehr hoher deutscher Prälat, wie ich aus direkter Quelle weiß : ‚Heiliger Vater, wenn ich Ihnen einen Rat geben darf ….’ Der Papst fiel ihm ins Wort: „Wie, Sie wollen mir einen Rat geben?“, stand auf und verließ den Raum. Und sein Privatsekretär, der Jesuit Leiber, erzählte einmal, es sei oft hoffnungslos, ja gefährlich, dem Papst zu widersprechen. In solchen Fällen lege er dann einfach gewisse Akten auf seinen Schreibtisch und bemerke dazu: ‚Heiliger Vater, vielleicht könnte das Sie auch noch interessieren.’ “
( In : Ein Traum von Kirche, Herder 1998, S. 77)
Dass die Leitung der Kirche auch ganz anders funktionieren könnte, kann man an dem leider nur 33 Tage währenden Pontifikat von Papst Johannes Paul I. in Ansätzen deutlich machen. In seiner ersten Ansprache in der Lateranbasilika formulierte Papst Luciani 1978:
Teil 6 folgt
Rahner rechnet in jedoch in dieser kleinen Schrift damit,
„dass eine auch berechtigte freimütige Meinungsäußerung über kirchliche Dinge auf Vertreter der kirchlichen Autorität den Eindruck versteckter Rebellion oder eines Ressentiments gegen die kirchliche Obrigkeit macht und bei anderen Menschen in der Kirche, die die alten Formen gewohnt sind, …einen nicht erfreulichen Klang hat.“ (Einsiedeln 1953, S. 27)
Mit der vornehmen Ausdrucksweise bezüglich der Menschen, „die die alten Formen gewohnt sind“, meint Rahner all diejenigen Kräfte, die bis auf den heutigen Tag davon überzeugt sind, dass Gott die Tradition ist.
Dem Einwand, es gebe ja heute durchaus für die Gläubigen Möglichkeiten, ihre Meinung frei zu äußern und auf die Amtsträger Einfluss zu nehmen, hält Rahner entgegen, diese Möglichkeiten seien nicht rechtlich abgesichert. Es gebe heute in der Kirche kein Laienrecht : „Nicht als ob es heute keine öffentliche Meinung in der Kirche gäbe…Das zu behaupten wäre sicher falsch. Wohl aber kann man feststellen, dass es heute kaum rechtlich gesicherte Weisen der Funktionierens einer solchen öffentlichen Meinung in der Kirche gibt.“ (Einsiedeln 1953, S. 35)
Herbert Haag (* 11. Februar 1915 in Singen am Hohentwiel; † 23. August 2001 in Luzern) war ein römisch-katholischer Schweizer Theologe und Bibelwissenschaftler deutscher Herkunft) berichtet in seinem Beitrag „Das freie Wort in der Kirche“ davon, wie u.a. Päpste mit Querdenkern umgehen.
Teil 5 folgt
§ 3. Gegen ein Urteil oder ein Dekret des Papstes gibt es weder Berufung noch Beschwerde.
Der Papst hat somit absolute diktatorische Vollmachten und ist letztlich nicht an Gesetze und Gremien (etwa Organe der Kurie) gebunden. Zu keinem historischen Zeitpunkt war der Papst mit einer solchen universalen Machtfülle und Durchsetzungskraft ausgestattet wie heute.
So hat der Vatikanstaat in moderner Weise das von Gregor VII. 1075 formulierte Prinzip bestätigt: „Der Papst wird von niemandem gerichtet", er ist keiner Staatsgewalt untergeben. Der Papst übt hingegen im Vatikanstaat absolute Staatsgewalt aus und ist damit (neben dem Fürsten von Monaco) der letzte absolute Herrscher in Europa, der selbst an keine Verfassung gebunden ist (sondern auch Verfassungsgesetzgeber ist).
Die von Frings geforderten Selbstverständlichkeiten entwerfen ein entlarvendes und zugleich bedrückendes Bild von den Rechtspraktiken des Vatikans. Bis zum heutigen Tage gilt : Der Angeklagte vor einem vatikanischen Gericht ist, wenn er sich nicht sofort unterwirft, faktisch schon ein Verurteilter. Im Vatikan darf es nicht – frei nach absolutistischer Willkür – keinen rechtsfreien Raum geben; deshalb ist die Einlösung folgender Punkte unverzichtbar :
• Das Fehlen einer unabhängigen richterlichen Instanz muss umgehend korrigiert werden. Gewaltentrennung müsste auch für die Kirche kein Fremdwort mehr sein. Dies rüttelt natürlich am Jurisdiktionsprimat, wie er am Vatikanum I definiert worden ist.
Teil 3 folgt
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