Vaterschaftstests:Mein Kind oder Kuckuckskind?

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Für 150 Euro ist bereits ein Testkit für zu Hause zu haben - heimliche Vaterschaftstests sind heute kein Problem mehr. Der BGH prüft nun die juristische Verwertbarkeit solcher Ergebnisse. Es kann sein, dass die Kläger weiter zahlen müssen - auch wenn sie nicht die biologischen Väter sind.

Was wiegt schwerer ­- das Interesse des zweifelnden Mannes, Klarheit über seine Vaterschaft zu bekommen, oder das Interesse der Mutter an einer Beziehung zu ihrem Kind, die frei ist von Verdächtigungen?

Schon ein Kaugummi reicht, um einen Vaterschafttest durchzuführen. (Foto: Foto: dpa)

Heimliche Vaterschaftstests sind nicht nur wegen des Preises, sondern auch wegen ihrer Einfachheit verlockend. Ein ausgerissenes Haar oder ein weggeworfener Kaugummi genügen, um dem angeblichen Vater Gewissheit zu verschaffen.

An diesem Mittwoch verhandelt der Bundesgerichtshof (BGH) darüber, ob Männer ihre Vaterschaft mit Hilfe heimlicher DNA-Tests anfechten können.

Eine Haarwurzel genügt

In den beiden Fällen hatten die Vorinstanzen - die Oberlandesgerichte (OLG) Celle und Jena - die Zulassung der Tests im Prozess abgelehnt. In dem Jenaer Verfahren hatte der vermeintliche Vater festgestellt, dass der damals 15-jährige Junge ihm so ganz und gar nicht ähnlich sah. Dem Labor genügte eine Haarwurzel, um ihn als Vater auszuschließen.

Dem Kläger aus Hildesheim ging es ähnlich: Seit mehr als zehn Jahren zahlt er Unterhalt für ein Kind, das nicht von ihm stammt. Doch seine Klage, mit der er die Vaterschaft anfechten wollte, scheiterte bislang in allen Instanzen.

Gut möglich, dass der Mann weiter zahlen muss: Die Hürden für eine Anfechtungsklage der Vaterschaft vor Gericht sind hoch. Kann ein rechtlicher Vater keine begründeten Zweifel an der Treue der Kindsmutter vortragen, verweigern ihm die Gerichte das Recht, einen offiziellen Vaterschaftstest machen zu lassen. Ein Gutachten über seine eingeschränkte Zeugungskraft reichte dem Gericht allein nicht aus.

Persönlichkeitsrecht schützen

Das dürfte der BGH kaum anders sehen. Das Gericht verwies bereits 1997 darauf, dass Abstammungsgutachten ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Kinder sind und deshalb nur durch ein Gericht angeordnet werden können. Denkbar ist allenfalls, dass der BGH die Voraussetzungen für gerichtlich angeordnete Abstammungsgutachten erleichtert.

Ob daneben heimliche Tests gesetzlich verboten werden sollten, ist nicht nur politisch, sondern auch unter Experten umstritten. Geht es nach dem Willen von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD), droht künftig auch Gefängnis, wenn die Betroffenen heimlich einen Vaterschaftstest machen lassen. Mit bis zu einem Jahr Haft will Zypries die Betroffene bestrafen.

Genetische Daten besonders schutzwürdig

"Wir wollen, dass jeder über seine genetischen Daten selbst verfügt", sagte Zypries in der ARD. Selbstverständlich solle ein Mann eine mögliche Vaterschaft feststellen lassen können. Es müsse aber verhindert werden, "dass sich jedermann solches leicht zu erlangende genetische Material besorgt und testen lässt".

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar befürwortet ebenfalls das Verbot heimlicher Tests: "Genetische Daten sind besonders schutzwürdig", sagte er. Sie seien nur mit Einwilligung der Betroffenen zulässig, andernfalls drohe ein "nicht mehr kontrollierbarer Dammbruch".

Experten gehen davon aus, dass der Boom an heimlichen Vaterschaftstests selbst bei Strafandrohung nicht nachlassen wird. Mehr als 10.000 verunsicherte Männer haben von dieser Möglichkeit bereits gebraucht gemacht. Und bei bundesweit etwa 70.000 "Kuckuckskindern", die Schätzungen zufolge jedes Jahr geboren werden, ist der Markt noch längst nicht ausgeschöpft.

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