Der Oberste Gerichtshof der USA hat es am Montag abgelehnt, über einen zentralen Punkt der Anti-Terror-Gesetzgebung von Präsident George W. Bush zu urteilen.

Mit vier zu drei Stimmen entschieden die Richter, zwei Berufungsanträge von Guantanamo-Gefangenen gegen das Urteil einer niedrigeren Instanz nicht zu behandeln. Darin hatte ein Berufungsgericht die Klagen der Terror-Verdächtigen gegen ihre Haft in dem umstrittenen US-Gefangenenlager abgewiesen.

Anzeige

Die Obersten Richter erklärten, sie würden nicht wie von den Klägern gefordert über die Verfassungsmäßigkeit eines Anti-Terror-Gesetzes urteilen, das Bush im vergangenen Jahr gegen erhebliche Kritik des Kongresses durchgesetzt hatte. In dem Gesetz wird US-Gerichten die Zuständigkeit für Ausländer abgesprochen, die außerhalb des Landes als "feindliche Kämpfer" festgehalten werden. Auf dem US-Marinestützpunkt Guantanamo auf Kuba sind derzeit rund 385 Verdächtige inhaftiert.

Zwei der vier Richter, mit deren Stimmen die Klagen abgewiesen wurden, betonten in einer Erklärung, der Beschluss bedeute keine Entscheidung über den Inhalt der Anträge. Die Gefangenen könnten ihre Berufung zu einem späteren Zeitpunkt vor das Oberste Gericht bringen, sofern ihre Verfahren unangemessen verzögert würden.

Einer der drei unterlegenen Richter erklärte, nach seiner Auffassung hätte sich das Gericht sofort mit den Fällen befassen müssen. Die Klagevertreter hatten argumentiert, die Abweisung ihrer Anträge durch die Vorinstanz stehe im Widerspruch zu zwei früheren Entscheidungen des Obersten Gerichts.

2004 hatten die Washingtoner Richter geurteilt, dass Guantanamo-Gefangene vor US-Gerichten gegen ihre Haft klagen könnten. 2006 stoppten sie die von Bush angeordneten Militärtribunale zur Strafverfolgung der Terrorismus-Verdächtigen. Daraufhin richtete der Kongress für die Guantanamo-Gefangenen Militärkommissionen ein.

Leser empfehlen 

(SZ vom 03.04.2007)