Geht man die Staaten durch, in denen die USA während der Bush-Präsidentschaft Militär eingesetzt und dabei die besagten Verbrechen begangen haben könnten, so käme allein für ein Land eine Zuständigkeit in Betracht: Afghanistan. Dort ist das Statut des Gerichtshofs am 1. Mai 2003 in Kraft getreten. Allerdings: Zwischen den USA und Afghanistan existiert ein Abkommen, wonach beide Länder ihre Staatsbürger dem Gerichtshof nur mit Zustimmung des anderen überstellen. Einer Überstellung ihrer Soldaten werden die USA aber wohl nie zustimmen. Damit wird es dem Gerichtshof auch nicht möglich sein, sie abzuurteilen - und also wird man ihre Taten letztlich auch Bush als mittelbar Verantwortlichem nicht zurechnen können.
Der Jura-Professor Kai Ambos leitet die Abteilung Internationales Strafrecht an der Universität Göttingen. (© Foto: oh)
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Somit kommt eine Strafverfolgung Bushs außerhalb der USA nur durch dritte Staaten in Betracht. Diese müssten, wie zum Beispiel Deutschland im Völkerstrafgesetzbuch von 2002, das "Weltrechtsprinzip" anerkannt haben. Damit haben sie sich für zuständig erklärt, völkerrechtliche Kernverbrechen zu verfolgen - egal, wo sie begangen wurden. Die Ausübung einer solchen Zuständigkeit kann aber mit einem anderen völkerrechtlichen Grundsatz in Konflikt geraten, und zwar dem der Immunität. Zwar endet die persönliche Immunität eines Staatsoberhaupts mit dem Ausscheiden aus dem Amt. Doch die so genannte Staatenimmunität gilt für seine früheren Amtshandlungen fort.
Denn die sind alle seinem Staat zuzurechnen. Daher würde ein Drittstaat hier über den Staat zu Gericht sitzen, auf dessen Gebiet oder durch dessen Staatsangehörige die Taten begangen wurden. Deutschland - zum Beispiel - kann also nicht durch seine Gerichte amtliche Handlungen eines ehemaligen US-Präsidenten verfolgen lassen, denn damit würde es letztlich über die USA zu Gericht sitzen. Allerdings wird heute - im Lichte der Anerkennung des auch strafrechtlichen Schutzes der Menschenrechte - zunehmend die Ansicht vertreten, dass es bei völkerrechtlichen Kernverbrechen eine Ausnahme von der Staatenimmunität geben müsse.
Ließe sich unter diesem Gesichtspunkt das Hindernis der Immunität überwinden, so stellte sich aber schon die nächste Frage: Für welche Taten kann Bush eigentlich verfolgt werden? Ihm können nur Taten der eigenen Streitkräfte zugerechnet werden, soweit diese völkerrechtliche Verbrechen darstellen. In Frage kämen die Misshandlungen in Guantanamo und Abu Ghraib sowie US-Angriffe auf Zivilisten und zivile Ziele im Irak, Afghanistan und anderswo. Diese könnten als Kriegsverbrechen qualifiziert werden, wenn die Täter mit Absicht oder in Kenntnis der Folgen handelten und wenn solche Taten weder gerechtfertigt noch entschuldigt wären.
Wenn ein Auto mit Zivilisten auf eine Absperrung zurast, trotz mehrfacher Aufforderung nicht abbremst, Soldaten dann das Feuer eröffnen und die Insassen töten, so könnte dies durch Notwehr gerechtfertigt oder zumindest aufgrund ihrer irrtümlichen Annahme entschuldigt sein. Kann aber beides ausgeschlossen werden, liegt ein Kriegsverbrechen vor. Und dieses könnte nicht nur den Soldaten, sondern auch ihren Vorgesetzten bis zum Staatsoberhaupt zuzurechnen sein.
Ein Vorgesetzter kann vor allem nach der seit 1945 anerkannten Doktrin der "Vorgesetzten-Verantwortlichkeit" für das Nicht-Einschreiten gegen die Verbrechen seiner Untergebenen haften, wenn er davon Kenntnis hatte oder Kenntnis gehabt haben könnte. Wer es also für sinnvoll hält, Bush strafrechtlich zu verfolgen, sollte dies für die Verbrechen tun, die seine eigenen Soldaten begangen haben. Aber vielleicht reicht es ja auch aus, wie von einigen Demokraten angekündigt, parlamentarische Untersuchungsausschüsse einzusetzen, um die Skandale der Bush-Regierung aufzuklären.
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(SZ vom 01.12.2008/cag)
Reiseknigge: Türkei
der Artikel führt meinungsbildend und emotional vom Verfasser ausgewählte Sichtweisen auf - die faktischen Möglichkeiten werden nicht im Ansatz erwähnt.
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Sind/Waren denn nach westlichen Standards nicht alle vor dem Gesetzte gleich... Oder gilt/galt das Gesetz bis zum eigenen Verbrechen und dann "anulee"??? Daß das, so war wußten alle nicht "Holzköpfe dieser Welt, nun wird's unübersehbar...
Ich muß sagen.... Da sind andere "Mörder" für wenige Tote schon an den Galgen geschickt worden! Siehe Milosevic, Sattim, Idiamin etc...
Wenn der sog. Westen, die Greko-Romanischen Demokratieerben noch etwas Galube, Vertrauen von den großen zilvilisierten Nationen dieser Welt erwarten wollen, sollten Sie den Weg für Einen Prozeß für diesen Man ebnen... Klar! Ich/Wir wissen!? es wird nicht passieren... Aber wenigstens den Versuch wäre man vielleicht den unschuldig getötteten schuldig! Ich möchte sogar ein Schrit weitergehen und sagen, daß auch diejenigen, die dieses Blutvergießen unterstützt haben, bestraft werden sollten, genauso wie Alle Vasallen des Adis in Europa! OK! Daswird auch nicht Geschehehen! Darum kann ich sagen! Weg mit UNO, Nato, Weg mit IMF, Weg mit EU... Denn Sie haben alle Blut in den Fingern... Es müssen unschuldige neue Organisationen, mit neuen Vertrauenswürdihen Mensachen erschaffen werden! UTOPIE!? Jawohl, meine Damen und Herren! Es ist leider Eine Utopie! Aber wie Lange noch!? ICh bin Überzeugt, daß am Ende die obigen Organisationen sich selber zerfleischen wedeen! Leider! DIe ersten Anzeichen sind schon da! LEIDER! ZURÜCK in Die ZUKUNFT!
...und erst einmal international nachdrücklich darauf hinwirken, daß die USA dem Internationalen Strafgerichtshof rechtsgültig beitreten durch Ratifizierung des Vertrags...
Zitat aus dem obigen Artikel:
"Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag ist für völkerrechtliche Kernverbrechen wie Genozid, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen von Staatsangehörigen der USA nur dann zuständig, wenn solche Verbrechen sich auf dem Hoheitsgebiet eines Staates ereignet haben, der zur Zeit der Taten Vertragspartei des Gerichtshofs gewesen ist."
Da liegt ja schon der eigentliche Skandal.Die Nicht-Ratifizierung des internationalen Vertrags durch die USA zeigt ja deutlich, woher der juristische Wind in den USA weht...Die USA befinden sich dabei in guter Gesellschaft. U.a. haben sich auch Rußland, Indien, Pakistan, die Volksrepublik China, Israel und der Iran an diesem Vertrag nicht beteiligt. Weshalb wohl? Nachtigall, ick hör Dir trapsen...
P.S. Auch vom Rundumerneuerer Obama kein Wörtchen, daß er die längst überfällige Ratifizierung des Vertrags betreiben will...Neuer Wein in alten Schläuchen...Alles wie gehabt.
Herr Bugliosi sollte seine Energien vielleicht lieber für einen Feldzug in dieser Sache einsetzen.Obwohl ich persönlich nichts dagegen hätte, Herrn GWB, auch wenn es juristisch aussichtslos wäre, den "verdienten Ruhestand daheim auf der Ranch" wenigstens etwas zu vergällen...u.a. durch unangenehme Befragungen.
Also für ein "Rechts"system, das solche Perlen wie die Doctrine of strict liability hervorgebracht hat sollte das eigentlich nicht das Problem sein.
Paging