Das Bundesverfassungsgericht hat die Gefahren der Vorratsdatenspeicherung benannt - aber nur halbherzig Konsequenzen gezogen. Die Richter ordnen an, bisher gespeicherte Daten zu löschen, lassen aber zu, dass in Zukunft umfassend Daten gespeichert werden können.
Das Urteil klagt, das Urteil warnt, das Urteil droht. Es sagt: Bis hierher und nicht weiter. Das Urteil verwirft die bisherigen deutschen Regeln für die Vorratsdatenspeicherung. Es befiehlt, die auf der Basis des bisherigen Gesetzes gespeicherten Daten sofort wegzuwerfen.
(© Foto: istock / Grafik: sueddeutsche.de, Büch)
Anzeige
Die Verfassungsrichter formulieren neue, strenge Regeln. Überhaupt: Das Verfassungsgericht hält die ganze Sammelei von Telekommunikationsdaten auf Vorrat für suspekt. Es sei dies, so die Richter, ein "schwerer Eingriff" in die Bürgerrechte, "mit einer Streubreite, wie sie die Rechtsordnung bisher nicht kennt".
Das Urteil weiß und beschreibt sehr gut, was passieren kann, wenn alle Telefon- und Internet-Daten von allen Bürgerinnen und Bürgern sechs Monate lang gespeichert und zum staatlichen Abruf bereitgehalten werden.
Das Urteil weiß, was drohen kann, wenn ausgewertet wird, wer wann mit wem, wie oft und von wo aus E-Mails und SMS-Botschaften geschickt oder telefoniert hat. Die Speicherung all dieser Daten ermöglicht, so steht es im Urteil, "die Erstellung aussagekräftiger Persönlichkeits- und Bewegungsprofile praktisch jeden Bürgers".
Bei der Auswertung der umfassend gespeicherten Kommunikationsbeziehungen kann auch schnell festgestellt werden, wer in einer Gruppe von Atom-, Windkraft- oder Kriegsgegnern, von protestierenden Milchbauern, von demonstrierenden Neonazis oder Antifaschisten welche Rolle spielt, wer Vordenker, Logistiker, Organisator oder Mitläufer ist. Vor allem die Experten des Chaos Computer Clubs haben dies dem Gericht sachverständig geschildert.
Durch die Auswertung der Daten können auch die hierarchischen Strukturen in einer politischen Partei schnell analysiert werden. Es kann ganz quick herausgefunden werden, wer welchem Journalisten wann und wo welche Informationen gegeben hat. Eine Totalerfassung aller Daten ist daher für die Meinungs-, für die Kommunikations- und für die Pressefreiheit höchst gefährlich. Sie bedroht sämtliche Berufsgeheimnisse.
Das alles weiß und fürchtet das Bundesverfassungsgericht: Die Gefahren der Vorratsdatenspeicherung sind in seinem langen Urteil anschaulich zusammengefasst - aber die Konsequenzen sind nur halbherzig gezogen worden.
Das Urteil ist hart, aber nicht hart genug.
Es ordnet zwar an, die bisher gespeicherten Daten zu löschen, lässt aber die Speicherung und Weitergabe der Daten für die Zukunft umfassend zu. Auf der Basis der im Urteil geschilderten Gefahren hätte die Speicherung aber generell verboten werden müssen.
Das haben sich die Richter jedoch nicht getraut, weil es sonst einen Rechtskrieg mit der Europäischen Union gegeben hätte. Den versucht Karlsruhe zu vermeiden. In Brüssel hängen die Grundrechte noch nicht so hoch wie in Karlsruhe, und wie es der Europäische Gerichtshof damit hält, weiß man noch nicht so genau. Die Zeit, in der man dem Konflikt nicht mehr ausweichen kann, rückt aber näher.
Sie sind jetzt auf Seite 1 von 2 nächste Seite
Joachim Gauck weiß, dass seine Israel-Reise eine Prüfung ist, persönlich und politisch. Der Bundespräsident besteht auch noch eine kleine Mutprobe. Seite Drei Jetzt lesen ...
- Thema
- Vorratsdatenspeicherung RSS
- Vorratsdatenspeicherung: Reaktionen "Eine richtige Klatsche" 02.03.2010
- Bundesverfassungsgericht: Das Urteil Die zehn Gebote der Vorratsdatenspeicherung 02.03.2010
- Vorratsdatenspeicherung Der Bürger bleibt gläsern 02.03.2010
- Urteil zur Vorratsdatenspeicherung "Wir sind nicht zufrieden" 02.03.2010
- Urteil zur Vorratsdatenspeicherung Karlsruhe kippt deutsche Regelung 02.03.2010
- Berliner Justiz Vorratsdaten als Beweise 31.03.2010
- Netz-Depeschen Datenflut und Sammelwut 08.03.2010
Bundespräsident Gauck
Wieder einmal haben sich insbesondere die "großen" "Volks"-Parteien in Karlsruhe eine blutige Nase geholt. Wieder einmal musste das BVerfG dafür sorgen, dass ein verfassungswidriges Gesetz zurückgenommen wird. Und wieder einmal sieht man die Verantwortlichen grinsen und schon den nächsten verfassungswidrigen Coup planen.
Wir brauchen härtere Gesetze. Wirklich. Wir brauchen ein Verfassungsstrafrecht. Wer sich am Zustandekommen eines verfassungswidrigen Gesetzes beteiligt (indem er es im Bundestag einbringt, indem er im Bundestag zustimmt, indem er im Bundesrat zustimmt, oder indem er als Bundespräsident seine Unterschrift drunter setzt), muss dafür zur Verantwortung gezogen werden. Zum Beispiel durch den Verlust seines Mandats und den Verlust des passiven Wahlrechts für ein paar Jahre.
Klingt vielleicht hart, ist aber nötig. Solange es keinerlei Konsequenzen hat, verfassungswidrige Gesetze zu beschließen, werden die Banditen lustig weiter machen
Das Urteil bedeutet einen höchst bedauerlichen Richtungswechsel in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung. Denn "die verdachtslose Speicherung aller Telekommunikationsdaten sämtlicher Bürgerinnen und Bürger in der Bundesrepublik, die das Verfassungsgericht heute für grundsätzlich zulässig erklärt hat, widerspricht dem Sinn und der historischen Funktion der Grundrechte."
Die Entscheidung dieses Gerichtes stellt einen Leitfaden dar, um die bereits eingetretene drastische Verschlechterung der Menschenrechtslage zu zementieren.
Noch schlimmer: Das Gericht in Karlsruhe zeigt nicht den geringsten Willen, den von der Merkel fortgesetzten Bürgerrechtsverletzungen schwerster Art eine unüberwindliche Schranke zu setzen.
Die Bürgerrechte sind in Deutschland bereits längst ausgehöhlt und die Restbestände der Verfassung bleiben faktisch außer Kraft gesetzt. Mit dieser Entscheidung zeigt sich das Gericht in Karlsruhe (erneut) als das Gericht eines asozialen Unrechtsstaates.
Schon im eigenen Interesse fände ich es angemessen, wenn die Telekomunikationszentren die Daten ein halbes Jahr speichern würden und im Notfall an die Justiz rausgeben dürften. Ich hatte einen solchen Fall im privaten Bereich und finde es richtig, dass man so auch Stalker überführen kann. Es darf halt nur kein Schindluder damit getrieben werden, so dass die Daten verkauft werden zum Beispiel, um Profit damit zu machen.
Ich stimme mit Ihnen überein - bitte lesen Sie nochmal genau was ich schrieb. Da kam ein Doppelpunkt. Und dann noch was.
er kömmt !
Paging